Nein. Einen Schaden, den Sie einer anderen Person oder deren Eigentum versehentlich zufügen, müssen Sie nicht selbst bezahlen. Auch ein Schuldeingeständnis sollten Sie auf keinen Fall machen. Es zählt zu den Leistungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung, die Angelegenheit für Sie zu prüfen und zu regeln.
Bei berechtigten Schadensersatzforderungen übernimmt die Versicherung die Kosten. Unbegründete Ansprüche wehrt sie für Sie ab – bei Bedarf auch vor Gericht. Dabei trägt die Versicherung sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.
Schadensersatzansprüche können beispielsweise unberechtigt sein, wenn Sie den Schaden überhaupt nicht verursacht haben. In diesem Fall besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz.