Ein Mann verstaut einen Erste-Hilfe-Kasten in seinem Rucksack.

Unfall-Leistungsbearbeitung

Nutzen Sie einfach unseren Service, um Ihren Unfallschaden online zu melden. Wir kümmern uns!

  • Komplette Schadenaufnahme 
  • Persönlicher Service, wenn es darauf ankommt
  • Zusammenfassung per E-Mail
  • Kostenerstattung direkt auf Ihr Konto

Sie wollen einen Unfallschaden melden?

Unfall telefonisch melden
Sie können einen Unfall vorab telefonisch melden. Im Gespräch teilen wir Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen und Auskünfte wir von Ihnen benötigen.

Rufen Sie uns dazu bitte unter der Nummer +49 89 6787 7777 an.

Unfallschaden schriftlich melden
Senden Sie uns entweder vorab oder im Anschluss an ein persönliches Gespräch den ausgefüllten Unfallschadenfragebogen unterschrieben zu.

Per Mail an
schaden@diebayerische.de

oder per Briefpost an
die Bayerische · Abt. 611 · 81732 München

Die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Unfallschadenanzeige benötigen wir, um sorgfältig zu prüfen, ob in Ihrem Fall ein dauerhafter Gesundheitsschaden vorliegt. 

So können wir den Unfallschaden schneller für Sie bearbeiten:

Der Unfall sollte so schnell wie möglich an uns gemeldet werden, damit wir Ihnen auch die optimale Unterstützung, die Sie nach dem Unfall benötigen, zur Verfügung stellen können.

Senden Sie uns bitte folgende Unterlagen möglichst vollständig. Die folgenden Hinweise erleichtern Ihnen das Ausfüllen.

Unfallschadenanzeige

Bitte das Meldeformular vollständig ausfüllen und die Unterschriften des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin und der verletzten Person nicht vergessen.

Schweigepflichtentbindungserklärung

Von der verletzten Person unterschrieben:
Bitte kreuzen Sie an, ob Sie Variante I oder II wünschen. Variante I reduziert den Schriftwechsel und beschleunigt die Bearbeitung.

Attest für Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld

  • Falls Unfallkrankenhaustagegeld mitversichert ist, senden Sie uns bitte ein Attest mir Ihrer Diagnose, sowie der Dauer der stationären Behandlung oder eine Kopie des Entlassungsbriefs.
  • Sie können sich aber auch in der Unfallschadenanzeige unter Punkt 4.5 die stationäre Behandlung ärztlich mit Diagnose und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin bestätigen lassen.

Invalidität

Um Invaliditätsleistungen geltend zu machen, informieren wir Sie gesondert, nachdem wir Ihre Schadenanzeige erhalten und den Schaden geprüft haben. In unserem Schreiben informieren wir Sie dann über den genauen Ablauf und die Fristen zur Anmeldung eines möglichen Dauerschadens.

Heil- und Kostenplan bei Zahnschäden

Falls in Ihrem Vertrag Zahnschäden versichert sind, senden Sie uns bitte den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes oder der Zahnärztin zu, in welchem bereits der Krankenkassenanteil berücksichtigt ist. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung/Beihilfe ist zur Vorleistung verpflichtet.

Kostenübernahme der Krankenversicherung für Bergungskosten

Bei Bergungskosten senden Sie uns bitte eine Bestätigung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung/Beihilfe über die geleisteten Zahlungen oder ggf. die Ablehnung zu. Die Krankenversicherung ist zur Vorleistung verpflichtet.

FAQ Unfallschäden

Sie fragen, wir antworten.

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Übersichtsgrafik Unfall-Schaden