Allgemeine Fragen zur Schadenmeldung

Wie kann ich den Schaden melden?

Bitte im Mail-Betreff Versicherungsscheinnummer und Stichwort "Überschwemmungsschaden" angeben bzw. Versicherungsscheinnummer für Ihren Anruf bereithalten.

 

Kommt ein Sachverständiger vorbei?

In vielen Regionen sind Gutachter leider nicht mehr in ausreichender Zahl verfügbar, somit kann eine zeitnahe Begutachtung des Schadens nicht garantiert oder geleistet werden. In diesen Fällen teilen wir Ihnen mit, wie wir Ihnen auch ohne Begutachtung weiterhelfen können. 

Darf ich selbst einen Sachverständigen beauftragen oder falls von meiner Hausrat- oder Gebäudeversicherung bereits ein Regulierer vor Ort ist, den Schaden mitbesichtigen lassen?

Ja, das ist möglich.
Die Kosten dafür werden von uns übernommen. Eine extra Kostenübernahmebestätigung ist nicht erforderlich.

Ist eine Vorschusszahlung möglich?

Ja, wenn uns aussagekräftige Fotos vorliegen und eine ungefähre Schadenhöhe genannt wird, können wir Sie sofort mit einer angemessenen Vorschusszahlung unterstützen.

Wenn Sie einen Vorschuss benötigen, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail an abrechnung@diebayerische.de

Bitte im Mail-Betreff Versicherungsscheinnummer/Schadennummer und Stichwort "Überschwemmungsschaden" angeben.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung aktuell?

Auf Grund der zahlreichen Unwetterschäden bitten wir bereits jetzt um Ihr Verständnis, sollte es in der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen.

Unser Schadenteam ist mit maximalem Einsatz dabei, alle Schäden schnellstmöglich zu bearbeiten.

Nehmen Sie daher bitte möglichst Abstand von telefonischen Nachfragen, auch wenn wir für Ihre drängenden Sorgen größtes Verständnis haben.

Spezielle Fragen zu Hausratschäden

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. Aussagekräftige Fotos des Schadens.

2. Aufstellung über die vom Schaden betroffenen Gegenstände mit Angaben zur geschätzten Schadenhöhe.
Wichtiger Hinweis: Eine grobe Aufstellung genügt uns vorläufig, es muss nicht jedes Kleinteil aufgeführt werden. Positionen können zusammengefasst werden - z.B.  Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Sonstiges. Im Bedarfsfall wird eine detaillierte Aufstellung nachträglich erstellt bzw. angefordert.

3. Ursprüngliche Anschaffungsrechnungen / Kaufbelege  von den beschädigten bzw. zerstörten Sachen, sofern noch vorhanden oder verfügbar.

Kann ich Sofortmaßnahmen veranlassen?

Ja, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten dürfen ausdrücklich ohne unsere Zustimmung begonnen werden. Sie brauchen nicht auf eine Besichtigung zu warten.
Wichtig: Bitte erstellen Sie unbedingt eine Fotodokumentation.

 

Kann ich die beschädigten Gegenstände entsorgen?

Die zerstörten Sachen können entsorgt werden, sofern aussagekräftige Bilder der Schäden gemacht wurden.

 

Spezielle Fragen zu Gebäudeschäden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Aussagekräftige Fotos des Schadens. 
  2. Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturarbeiten.
  3. Rechnungen oder Kostenaufstellungen über Sofortmaßnahmen bis 5.000 EUR werden sofort freigegeben. 

Kann ich Sofortmaßnahmen veranlassen?

Ja, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten dürfen ausdrücklich ohne unsere Zustimmung begonnen werden. Sie brauchen nicht auf eine Besichtigung zu warten.
Wichtig: Bitte erstellen Sie unbedingt eine Fotodokumentation.

Für eine erforderliche Trocknung empfehlen wir Ihnen die bundesweit tätige Wasserschadensanierungsfirma MBS. Wenden Sie sich in diesem Fall ggf. gerne direkt an die Firma 
MBS
Telefon 0800 55 44 55 44 
www.mbs-service.de 

 

Fairer Hinweis:
Aufgrund der außergewöhnlichen Starkregenereignisse stehen wir als Versicherer ebenso wie unsere Partnerunternehmen vor großen Herausforderungen. Dennoch versuchen wir alle, Ihnen so schnell wie möglich Unterstützung und Hilfe zu bieten.

Die Fa. MBS hat daher ihre gesamten Kapazitäten in die Überschwemmungsgebiete gebracht, damit schnellstmöglich mit den Trocknungen begonnen werden kann. Dennoch müssen wir Sie in der jetzigen Ausnahmesituation um Geduld bitten. Der Vorlauf für Kontaktaufnahme und Schadenbesichtigung beträgt im Moment mehrere Tage.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen allen Geschädigten und den Helfern viel Kraft bei der gemeinsamen Bewältigung dieser Naturkatastrophe.

 

Kann ich beschädigte Gegenstände oder Gebäudeteile entsorgen?

Die zerstörten Sachen können entsorgt werden, sofern aussagekräftige Bilder der Schäden gemacht wurden.