Absicherung bei Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamte und Soldaten
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, reicht die gesetzliche Absicherung oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Auch Beamte und Beamtinnen sind vor Dienstunfähigkeit nicht geschützt. Tatsächlich scheidet etwa jeder fünfte Beamte aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Dienst aus. Gleiches gilt für Soldatinnen und Soldaten. Die Gründe dafür sind vielfältig: Einsatzfolgen, Dienstsport oder private Unfälle und Krankheiten.
Die Bayerische bietet Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr besonders günstige Beiträge und attraktive Leistungen zur Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit.
Ihre Vorteile mit der Absicherung bei Dienstunfähigkeit der Bayerischen
Für Beamtinnen und Beamte
Die Berufsunfähigkeitsversicherung BU PROTECT der Bayerischen bietet eine echte Dienstunfähigkeits-Klausel für Beamte. Diese sichert zu, dass die Dienstunfähigkeitsrente schon mit Vorlage von medizinischen Nachweisen und der Verfügung der Entlassung oder Ruhestandsversetzung durch den Dienstherrn gezahlt wird.
Spezielle Beamtengruppen wie Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr oder Justizvollzugsbeamte können sich über eine zusätzliche Besondere Vereinbarung (spezielle Dienstunfähigkeits-Klausel) im Rahmen der Option Vollzugsdienst-Schutz absichern.
Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Soldaten müssen besonderen Anforderungen an die körperliche und seelische Belastbarkeit genügen: der Umgang mit Waffen und Auslandseinsätze in Krisengebieten stellen hohe Ansprüche an sie damit auch an eine Dienstunfähigkeitsabsicherung. Genau hier setzt die Bayerische mit der BU PROTECT Bundeswehr an:
- Echte Dienstunfähigkeits-Klausel: Zahlung ohne Wenn und Aber
- Keine Wartezeiten
- Absicherung auch im Auslandseinsatz
- Versorgung bis zum Endalter 65
- Zahlreiche Nachversicherungsmöglichkeiten
- Verlängerungsoption bei Ausscheiden aus der Bundeswehr
- Einfache Regelung im Rentenbezug