Ehrenamtliche in Deutschland

Ehrenamtliche sind das Rückgrat vieler gesellschaftlicher Bereiche in Deutschland. Im Jahr 2024 engagierten sich rund 16,4 Millionen Menschen freiwillig und unentgeltlich, um einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten. Ehrenamt ist wichtig, weil es nicht nur die soziale Bindung stärkt, sondern auch viele Dienstleistungen ermöglicht, die ohne freiwillige Helfer nicht existieren könnten. Institutionen wie Sportvereine, die Freiwillige Feuerwehr, Kirchen und Wohltätigkeitsorganisationen sind besonders auf ehrenamtliche Unterstützung angewiesen. Ohne die freiwilligen Trainer, Feuerwehrleute oder Helfer bei den Tafeln könnten viele dieser Organisationen ihre Arbeit nicht fortsetzen.

Ehrenamtliche sind in vielfältigen Bereichen aktiv. Sportvereine profitieren von ehrenamtlichen Trainern und Organisatoren, während die Freiwillige Feuerwehr auf die Einsatzbereitschaft ihrer Mitglieder angewiesen ist. Kirchen bieten zahlreiche Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement, sei es im Kirchenchor oder bei der Betreuung von Senioren. Auch Wohltätigkeitsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und die Tafeln sind auf die Hilfe von Freiwilligen angewiesen.

Die Absicherung von Ehrenamtlichen ist wichtig, da sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt sein können. Ehrenamtlich Tätige können sich zum Beispiel verletzen oder aus Versehen Schäden am Eigentum Dritter verursachen.

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Ehrenamtliche sind bei ihrer Tätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt, die je nach Einsatzbereich variieren können. Ein häufiges Risiko ist das Verletzungsrisiko, beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, wo Einsätze körperlich anspruchsvoll und gefährlich sein können. Auch in Sportvereinen kann es zu Unfällen kommen, etwa wenn ein Trainer bei der Betreuung von Kindern stürzt. Ein weiteres Risiko besteht in der Haftung für Schäden, die während der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen können. Ein typisches Beispiel ist ein ehrenamtlicher Veranstalter, der bei einem Fest versehentlich Sachschäden verursacht.

Wann greifen gesetzliche Versicherungen?

In einigen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung, insbesondere wenn die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag einer öffentlichen Institution erfolgt. Diese Versicherung deckt jedoch nicht alle Szenarien ab, weshalb eine private Absicherung oft sinnvoll ist. Eine private Unfallversicherung bietet umfassenderen Schutz und kann auch bei Freizeitunfällen greifen, die nicht durch die gesetzliche Versicherung abgedeckt sind.

Wann sind private Versicherungen sinnvoll?

Eine Private Haftpflichtversicherung kann ebenfalls wichtig sein, um Ehrenamtliche vor den finanziellen Folgen von Schäden zu schützen, die sie unbeabsichtigt verursachen. Diese Versicherung ist besonders relevant, wenn keine Träger-Organisation vorhanden ist, die den Versicherungsschutz übernimmt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zudem sinnvoll sein, um sich gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern, falls eine Verletzung langfristige Folgen hat. Durch eine Kombination aus gesetzlichen und privaten Versicherungen können Ehrenamtliche ihre Tätigkeit sorgenfrei und geschützt ausüben.

Unfallversicherung für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche sind bei Unfällen oft durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, die in vielen Fällen automatisch greift. Personen, die im Auftrag öffentlicher Institutionen oder gemeinnütziger Organisationen tätig sind, fallen häufig unter diese Regelung. Dazu gehören beispielsweise Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder ehrenamtliche Helfer in sozialen Einrichtungen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und kann sogar eine Unfallrente gewähren.

Für Ehrenamtliche, die nicht automatisch versichert sind, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Dies betrifft oft gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger, wie Vereinsvorstände oder Mitglieder von gemeinnützigen Organisationen. In einigen Bundesländern gibt es zudem Regelungen, die eine Versicherung über die Satzung ermöglichen.

Eine private Unfallversicherung ist besonders für diejenigen sinnvoll, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind oder zusätzlichen Schutz wünschen. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz bei Unfällen in allen Lebensbereichen und weltweit, sofern ein dauerhafter Gesundheitsschaden entsteht. Viele Vereine bieten Gruppenversicherungen an, die Ehrenamtliche automatisch mitversichern. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Organisation zu erkundigen, ob eine solche Versicherung besteht. Eine private Unfallversicherung kann eine wertvolle Ergänzung sein, um sich umfassend abzusichern.

Bei schwerwiegenden Unfällen können Sie sogar berufsunfähig werden. Daher ist es häufig sinnvoll, sich für diesen Fall finanziell abzusichern. Wir empfehlen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Gut zu wissen

Einige Bundesländer haben in ihrer gesetzlichen Unfallversicherung eine spezielle Erweiterung für Ehrenamtliche eingeschlossen. Andere Bundesländer setzen dagegen auf eine gesonderte Sammel-Unfallversicherung. Wie der Versicherungsschutz in Ihrem konkreten Fall geregelt ist, erfahren Sie in Ihrem Landratsamt oder im zuständigen Bürgerbüro.

Brauchen Ehrenamtliche eine Private Haftpflichtversicherung?

Für viele Ehrenamtliche besteht häufig bereits ein Versicherungsschutz über die Organisation, für die sie tätig sind. Viele Vereine und gemeinnützige Institutionen haben eine eigene Haftpflichtversicherung, die ihre Mitglieder absichert. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob und in welchem Umfang dieser Schutz besteht. Wenn kein Versicherungsschutz über die Organisation vorhanden ist, greift in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung des oder der Ehrenamtlichen.

Daher sie die Versicherung auch für Ehrenamtliche grundsätzlich eine sinnvolle Absicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Dritten durch die ehrenamtliche Tätigkeit ein Schaden entsteht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein ehrenamtlicher Helfer bei einer Veranstaltung versehentlich teure technische Geräte beschädigt.

Voraussetzung für den Schutz durch die private Haftpflichtversicherung ist, dass die Tätigkeit unentgeltlich oder nur mit steuerfreien Einnahmen nach dem Einkommenssteuergesetz ausgeübt wird. Der Versicherungsschutz ist nachrangig, das heißt, er greift nur, wenn keine andere Haftpflichtversicherung, wie eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung, abgeschlossen wurde.

Tipp: Prüfen Sie vorabn, ob ihre private Haftpflichtversicherung ehrenamtliche Tätigkeiten abdeckt. So sind Sie im Fall eines Schadens auf der sicheren Seite.

Das gilt bei Freundschaftsdiensten

Neben dem ehrenamtlichen Freiwilligendienst gibt es noch viele weitere Situationen, bei denen Sie anderen einen Dienst erweisen. Zum Beispiel bei Ihren Freunden oder in der Familie. Sie haben sicher auch schon einmal bei einem Umzug geholfen oder die Blumen von Bekannten gegossen, während diese im Urlaub waren.

Nicht selten geht in solchen Situationen etwas kaputt: Eine umachtsame Bewegung und schon hat die antike Kommode einen Kratzer oder der neue Fernseher liegt auf dem Boden. So etwas kann jedem und jeder passieren. Daher ist eine Privathaftpflicht wichtig. Damit sind Sie abgesichert, wenn Sie aus Versehen anderne Personen einen Schaden zufügen oder deren Eigentum beschädigen.