

Vorsorge
Dienstunfähigkeitsversicherung
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Ihre Vorteile mit der Dienstunfähigkeitsversicherung
Individuell
Arbeitskraftabsicherung, die sich mit unterschiedlichen Tariflinien Ihren Wünschen und Bedürfnissen anpasst
Umfassend und volle Rente
Dienstunfähigkeitsklausel speziell für Lehrer - mit voller Rente bereits ab 1 von 6 Pflegepunkten
Keine zeitliche Begrenzung
Zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entfällt
Keine medizinische Nachprüfung
Keine medizinische Nachprüfung bei Beamte auf Lebenszeit, die wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzt sind
Ohne Wartezeit
Wir zahlen ohne jede Wartezeit.
Preiswert
Einsteigertarife bereits für Studenten
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Komfort
Grundabsicherung
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Komfort Plus
Top Preis-Leistung
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Prestige
Bestens versichert
Umfassend abgesichert
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100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.
Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.
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Umfassende DU-Klausel für Beamte
Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.
Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.
Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.
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Nachversicherungsgarantie ohne Risikoprüfung
Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
- Soforthilfe von 3 Monatsrenten
- Einmalige Wiedereingliederungshilfe
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100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.
Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.
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Umfassende DU-Klausel für Beamte
Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.
Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.
Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.
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Nachversicherungsgarantie ohne Risikoprüfung
Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
- Soforthilfe von 3 Monatsrenten
- Einmalige Wiedereingliederungshilfe
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100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.
Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.
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Umfassende DU-Klausel für Beamte
Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.
Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.
Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.
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Nachversicherungsgarantie ohne Risikoprüfung
Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
-
Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
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Soforthilfe von 3 Monatsrenten
Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 3 Monatsrenten aus (maximal 6.000 EUR), wenn erstmals eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
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Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 6 Monatsrenten aus, wenn eine unbefristet anerkannte Berufsunfähigkeits-Versicherungsleistung wieder entfällt, die Leistungsdauer des Vertrages aber noch mindestens ein Jahr beträgt.
Grundabsicherung
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100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.
Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.
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Umfassende DU-Klausel für Beamte
Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.
Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.
Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.
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Nachversicherungsgarantie ohne Risikoprüfung
Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
- Soforthilfe von 3 Monatsrenten
- Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Top Preis-Leistung
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100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.
Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.
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Umfassende DU-Klausel für Beamte
Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.
Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.
Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.
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Nachversicherungsgarantie ohne Risikoprüfung
Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
- Soforthilfe von 3 Monatsrenten
- Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Bestens versichert
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100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.
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Umfassende DU-Klausel für Beamte
Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.
Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.
Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.
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Nachversicherungsgarantie ohne Risikoprüfung
Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
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Soforthilfe von 3 Monatsrenten
Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 3 Monatsrenten aus (maximal 6.000 EUR), wenn erstmals eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
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Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 6 Monatsrenten aus, wenn eine unbefristet anerkannte Berufsunfähigkeits-Versicherungsleistung wieder entfällt, die Leistungsdauer des Vertrages aber noch mindestens ein Jahr beträgt.
Informationen zum Herunterladen
Grundsätzlich gilt bei der Dienstunfähigkeits-Absicherung der Bayerischen:
- Die Dienstunfähigkeits-Klausel ist bereits in den Bedingungen enthalten.
- Bei Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit wird die Rente unbefristet bis zur Reaktivierung oder bis zum Ablauf der Leistungsdauer oder dem Ableben der versicherten Person bezahlt.
- Wir zahlen ohne jede Wartezeit.
- Die BU-Tarife mit Dienstunfähigkeits-Klausel gibt es als selbstständige und als Zusatzversicherungen.
- Bei BU PROTECT Prestige: Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG (Beitragsanpassungsklausel).
- Volle Rente bereits ab 1 von 6 Pflegepunkten.
- Lebenslange Leistung bei Pflege und Demenz - auf Wunsch (ab 3 von 6 Pflegepunkten).
- Schutz vor Inflation durch Beitrags- und Leistungsdynamik.
- Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht bei bestimmten Ereignissen eine Anpassung des Versicherungsschutzes.