Tradition und Qualität, die überzeugen

Gemeinsam stark - bei uns erhalten Sie als Student, Lehramtsanwärter oder Lehrer die optimale Absicherung in den Bereichen Private Krankenversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung.  

Mit der Bayerischen und der Barmenia haben Sie zwei erfahrene Partner an Ihrer Seite:

  • Leistungsstarke Produkte, schneller Service, langjährige Erfahrung im Beamtensektor. 
  • Klare Positionierung und nachhaltige Ausrichtung, um langfristig sorgenfrei in die Zukunft zu blicken.

Einfach privat versichern

Die Krankenversicherung für beihilfeberechtigte Lehrer - Genau der richtige Versicherungsschutz für Sie. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Behilfeanspruch passgenau und individuell mit den erstklassigen Beihilfe-Tarifen der Barmenia zu ergänzen.

  • Flexibel – passt sich Ihrem Beihilfeanspruch an, je nach Laufbahn und Familienphase
  • Kostengünstig – im Ruhestand zahlen Beamte geringere Beiträge
  • Leistungsstark – hochwertige Leistungsmerkmale, um optimal versichert zu sein 

Einfach Arbeitskraft absichern

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der Bayerischen - genau die passende Absicherung für Sie als Lehrer. Wählen Sie einen auf Sie abgestimmten Schutz, der Ihre Arbeitskraft rund um absichert.

 

  • Individuell - Arbeitskraftabsicherung, die sich mit unterschiedlichen Tariflinien Ihren Wünschen und Bedürfnissen anpasst
  • Preiswert - Einstiegertarife bereits für Studenten
  • Umfassend - Dienstunfähigkeitsklausel speziell für Lehrer

Private Krankenversicherung

Damit Sie den passenden Schutz für sich finden, gibt es die Genau-Für-Sie Krankenversicherung unseres Kooperationspartners der Barmenia Krankenversicherung AG.

Sie ergänzt die Beihilfe Ihres Dienstherren und passt sich Ihnen individuell an. Durch flexible und passgenaue Produkte erfüllt sie das Wichtigste: genau Ihre Bedürfnisse.

Grafik Barmenia PKV

Übersicht der Beamtentarife

Angehende Beamtenanwärter

Als angehender Beamtenanwärter ist es wichtig, sich bereits frühzeitig um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu kümmern.

Mit den Lösungen der Barmenia können Sie Ihren Versicherungsschutz optimal gestalten und sind für die Zeit vorbereitet, in der Ihr Beihilfeanspruch beginnt.

  • Optionstarif bereits ab 1 EUR 
  • Zusatzversicherung möglich 
  • Optimaler Schutz für jede Lebensphase

Beamtenanwärter

Als Beamtenanwärter haben Sie bereits einen Beihilfeanspruch über Ihren Dienstherren.

Da die Höhe des Beihilfeanspruches von vielerlei Dingen abhängt, bieten wir Ihnen die Genau-Für-Sie Krankenversicherung mit der Sie sich umfassend absichern können. Mit der Krankenversicherung für Beamtenanwärter ergänzen Sie Ihren Schutz optimal nach Ihren Bedürfnissen - und das zu Ausbildungskonditionen.

  • Höhe des Versicherungsschutzes individuell wählbar
  • attraktive Beitragsrückerstattung
  • besondere Flexibilität dank Optionsrechten

Beamte

Wenn Sie Beihilfe beziehen, erhalten Sie von Ihrem Dienstherren keine vollständige Erstattung Ihrer Krankheitskosten. Die Höhe der Erstattung der Beilhilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Daher braucht es eine Absicherung, die genau zu Ihnen passt: die Genau-Für-Sie Krankenversicherung der Barmenia. Sie ergänzt den Schutz Ihrer individuellen Beihilfe und passt sich mit optionalen Leistungen genau an Ihre Bedürfnisse an.

  • Umfang des Versicherungsschutzes individuell wählbar
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Optionsrechtrechte für Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Ich möchte mehr erfahren

Ihre Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen. Deshalb sind Sie bei uns genau richtig. Wir bieten Ihnen eine erstklassige Beamtenvorsorge mit umfassendem Gesundheitsschutz und individueller finanzieller Absicherung.
Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Komfort

    Grundabsicherung


  • Komfort Plus

    Top Preis-Leistung


  • Prestige

    Bestens versichert


    Umfassend abgesichert
  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
    Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
    Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
    Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 3 Monatsrenten aus (maximal 6.000 EUR), wenn erstmals eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
    Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 6 Monatsrenten aus, wenn eine unbefristet anerkannte Berufsunfähigkeits-Versicherungsleistung wieder entfällt, die Leistungsdauer des Vertrages aber noch mindestens ein Jahr beträgt.
Komfort

Grundabsicherung

  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
Komfort Plus

Top Preis-Leistung

  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
    Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
Prestige

Bestens versichert

Umfassend abgesichert
  • 100 % Leistung ab 50 %iger Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

    Wenn Sie Ihren Beruf krankheitsbedingt zu 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns die volle BU-Rente. So können Sie die anfallenden Kosten für z. B. Miete, Lebensmittel, Mobilität weiter bezahlen.

    Wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 % nicht mehr ausführen können, erhalten Sie von uns im Pflegefall ebenfalls eine volle Rente – und das sogar schon ab einem Pflegepunkt.

  • Umfassende DU-Klausel für Beamte

    Wird Ihnen die allgemeine Dienstunfähigkeit ärztlich bescheinigt und Sie werden entlassen oder in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter oder Beamtin die vereinbarten Leistungen.

    Die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit entfällt dabei.

    Es ist auch keine medizinische Nachprüfung mehr nötig, wenn keine Reaktivierung ins Beamtenverhältnis erfolgt.

  • Nachversich­erungsgarantie ohne Risikoprüfung
    Wenn es Veränderungen in Ihrem Leben gibt, z. B. Sie heiraten oder bekommen ein Kind, können Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Volle Leistung bei Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit
    Wenn Sie für 6 Monate von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten Sie die volle Leistung. Die Leistung wird erbracht, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert, höchstens jedoch 18 Monate.
  • Soforthilfe von 3 Monatsrenten
    Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 3 Monatsrenten aus (maximal 6.000 EUR), wenn erstmals eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
  • Einmalige Wiederein­gliederungshilfe
    Wir zahlen Ihnen einen Betrag in Höhe von 6 Monatsrenten aus, wenn eine unbefristet anerkannte Berufsunfähigkeits-Versicherungsleistung wieder entfällt, die Leistungsdauer des Vertrages aber noch mindestens ein Jahr beträgt.

Ich möchte mehr erfahren

Fordern Sie hier Ihr persönliches Angebot an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.