Warum vermögenswirksame Leistungen?

Monat für Monat zahlen Sie als Arbeitnehmer Steuern an den Staat. Vermögenswirksame Leistungen bieten vielen Arbeitnehmern die Chance, sich beim Vermögensaufbau auch einmal vom Staat unterstützen zu lassen.

Für wen gibt es vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen können grundsätzlich nur Arbeitnehmer erhalten. Berechtigt sind u.a. auch Auszubildende, Praktikanten, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

So funktionieren vermögenswirksame Leistungen

Bis zu 40 Euro werden monatlich direkt von Ihrem Arbeitgeber in eine bestimmte Anlageform überwiesen, etwa Bausparverträge und Aktienfonds. Wenn Sie eine fest definierte Einkommensgrenze nicht überschreiten, erhalten Sie vom Staat zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage. Das auf diese Weise gesparte Geld müssen Sie für mindestens sieben Jahre anlegen.

FAQ Vermögenswirksame Leistungen

Sie fragen, wir antworten. Damit Sie auch wirklich den für Sie passenden Vermögensaufbau auswählen.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für die Förderung durch den Staat?

Wer folgende Einkommensgrenzen (= zu versteuerndes Jahreseinkommen) nicht überschreitet, erhält vom Staat zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage:

Ledige nicht mehr als 20.000 Euro,
Verheiratete nicht mehr als 40.000 Euro.

Wichtig: 
Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann durchaus deutlich höher sein - insbesondere bei Verheirateten mit Kindern aufgrund der Frei- und Pauschalbeträge, die sie in ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage und des staatlich geförderten Höchstbetrags sind abhängig von der gewählten Anlageform:

Bei Einzahlung in einen Bausparvertrag:

Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 % 
Staatlich geförderter Höchstbetrag: 470 Euro jährlich


Bei Einzahlung in Aktienfonds:
Arbeitnehmer-Sparzulage: 20 % 
Staatlich geförderter Höchstbetrag: 400 Euro jährlich

Ich bin angestellt, aber erhalte keine vermögenswirksamen Leistungen. Was kann ich tun?

Dann fragen Sie am besten Ihren Arbeitgeber, ob Sie nicht auch wie viele andere Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen erhalten können. Grundsätzlich sind sie eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Will der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlen, haben Sie die Möglichkeit, diese selbst aufzubringen, um ggf. in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen. Dazu bitten Sie Ihren Arbeitgeber, einen Teil Ihres Gehalts direkt in die von Ihnen gewählte Anlageform zu überweisen.

Kann ich auch vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersversorgung kombinieren?

Ja, das ist möglich. Vermögenswirksame Leistungen können in vielen Fällen auch unmittelbar für die Altersvorsorge genutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre VL in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln und so gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben sparen.

Wie kann ich mit vermögenswirksamen Leistungen Steuern sparen?

Vermögenswirksame Leistungen stellen für Sie als Arbeitnehmer steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einen Zufluss von Arbeitslohn dar. Darauf fallen Steuern und Abgaben an und belasten somit das Nettogehalt.

Dies können Sie jedoch umgehen:

Vermögenswirksame Leistungen können zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden.
Durch die erzielten Ersparnisse kann im Ergebnis - bei unverändertem Nettogehalt - sogar deutlich mehr als die eigentliche vermögenswirksame Leistung in den Vertrag eingezahlt werden.

Das müssen Sie tun:

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass künftig die bisherige vermögenswirksame Leistung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird. Als Durchführungsweg bietet sich am besten die Direktversicherung an.

Vorteile für Sie als Arbeitnehmer:

Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies ermöglicht eine höhere Geldanlage für den Aufbau einer Altersversorgung bei unverändertem Nettoeinkommen.
Vorteile für den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber spart ebenfalls seinen Anteil an den Sozialabgaben.

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