Fröhliche junge Frau beobachtet tropische Fische im Aquarium.

Sach-Versicherungen

Hausratversi­cherung – Aquarium absichern

Welche Versicherung haftet, wenn das Aquarium erhebliche Schäden in den vier Wänden verursacht und welche Schäden überhaupt übernommen werden, erfahren Sie hier.

  • Flexibler Schutz für Ihr Hab & Gut
  • bei Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl u.v.m.
  • beitragsfrei versichert bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit (tarifabhängig)

Aquarien sind schön anzusehen und wirken beim Betrachten beruhigend und entspannend. Fischfreunden macht es Spaß, ihre Aquariumbewohner beim Treiben durch das Wasser zu beobachten. Führen allerdings ein Riss in der Scheibe des Beckens oder ein undichter Filterschlauch zu einem Wasserschaden in der Wohnung, ist es schnell vorbei mit der Ruhe. In diesen Fällen benötigen Sie eine umfassende Versicherung, die Sie im Schadenfall vor unübersehbaren Kosten schützt. Erfahren Sie mehr über die Leistungen der Hausratversicherung.

Sind Fische in der Hausratversicherung versichert?

Generell sind Fische über die Hausratversicherung geschützt. Die Fische gelten im Versicherungsrecht als bewegliche Sache und sind somit Teil des Hausrats. Damit sind Sie als Versicherter nicht nur bei einem kaputten Aquarium, sondern auch gegen Schäden durch Einbruch, Feuer, Sturm und Hagel versichert. 

Wie versichert man ein Aquarium?

Eine Versicherung speziell für ein Aquarium gibt es nicht. Bei einem Schaden mit einem Aquarium spielen mehrere Versicherungen eine Rolle. Folgende Versicherungen sind sinnvoll:

  • Hausratversicherung
    Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihr eigenes Mobiliar, u.a. auch im Fall eines Wasserschadens. Die Versicherung springt ein, wenn durch den Schaden beispielsweise der teure Teppich beschädigt wird oder der Boden durch das ausgetretene Wasser hochkommt. Die zerbrochene Scheibe des Beckens ist über die Hausratversicherung meist jedoch nicht versichert. Hier benötigen Sie eine Glasversicherung, die dann die geplatzte Scheibe Ihres Aquariums ersetzt. 
  • Private Haftpflichtversicherung
    Besonders, wenn Sie als Mieter in Ihrer Wohnung ein Glasbecken aufstellen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wichtig. Denn sollte das Eigentum eines Dritten, beispielsweise eines Nachbarn, durch das austretende Wasser beschädigt werden, springt die Haftpflichtversicherung für Sie ein und kommt für die Schadenersatzansprüche auf. 
    Bei einem Abschluss ist es empfehlenswert, immer zu prüfen, was in der jeweiligen Haftpflichtversicherung enthalten ist. Außerdem sollten Sie die Höhe der Auszahlungen sowie die Deckungssumme mitberücksichtigen.
  • Wohngebäudeversicherung
    Jeder der eine eigene Immobilie besitzt, hat in der Regel auch eine Gebäudeversicherung. Sie schützt, anders als die Hausratversicherung, die mit dem Haus fest verbundenen Gegenstände und kann unterschiedliche Gefahren absichern. Sei es einen Wasserschaden, ein Feuer, Sturm oder Hagel. Im Fall eines Aquariums ist für Hauseigentümer vor allem die Absicherung gegen Schäden durch Wasser sehr wichtig. Die Gebäudeversicherung greift, wenn durch den Wasserschaden Schäden am Gebäude selbst, beispielsweise an Wänden oder Fußböden entstehen.

Wie schwer darf ein Aquarium in der Wohnung sein?

Vierköpfige Familie reinigt ihr Aquarium.

In den meisten Fällen ist in Mietwohnungen ein Becken mit bis zu 250 Litern Fassungsvermögen kein Problem. Sollten Sie dagegen ein sehr großes, beispielsweise ein 500-Liter-Aquarium besitzen, müssen Sie in der Regel prüfen, ob das Gebäude das Gewicht tragen kann und den Vermieter fragen. 

Es ist auch wichtig zu wissen, dass das Gewicht eines Aquariums durch mehrere Faktoren bestimmt wird. Es reicht nicht nur das Fassungsvermögen einfach in Kilogramm umzuwandeln. So entspricht beispielsweise ein Beckenvolumen mit 500 Litern nicht 500 Kilogramm, sondern rund 750 Kilogramm. Geben Sie in Ihrer Hausratversicherung stets die Werte so genau wie möglich an, um den gesamten Leistungsumfang zu erhalten. 

 

Das Gesamtgewicht zählt

Ausschlaggebend für das Gesamtgewicht eines Aquariums sind: 

  • die Größe 
  • die Füllmenge die Glasdicke 
  • der Unterschrank
  • das Gewicht der Technikgeräte (Beleuchtung etc.)
  • das Gewicht der Einrichtungsgegenstände (Pflanzen, Steine etc.)
  • der Boden (Kies, Sand etc.)

Ein grober Richtwert pro Quadratmeter sind 250 bis 300 Kilogramm. Eine genaue Auskunft über die maximale Bodenbelastung kann Ihnen allerdings nur Ihr Vermieter oder ein Zimmermann geben. 

Welche Schäden können durch ein kaputtes Aquarium entstehen?

Verbindungen lösen sich

Wie jeder andere Gegenstand, altert auch ein Aquarium. Besonders die Klebestellen und Dichtungen können sich lösen und dazu führen, dass das Aquarium undicht wird. Denn Silikon und spezieller Kleber halten auch nicht ewig. Durch das undichte Aquarium kann Wasser austreten und einen enormen Schaden verursachen. Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und andere Dinge können in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine Hausratversicherung übernimmt in solchem Fall die Kosten. 

Aufgequollener Fußboden

Durch das Wasser aus dem beschädigten Aquarium kann der Boden an einigen Stellen aufquellen oder sogar komplett zerstört werden. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und selbst für das kaputte Aquarium verantwortlich sind, deckt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise des Ihres Vermieters oder Nachbars. Ist Ihr Aquarium in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung ausgelaufen, kümmert sich die Gebäudeversicherung um den Schaden. Wenn Sie der Vermieter bzw. die Vermieterin der von dem Wasserschaden betroffenen Immobilie sind und Ihr Mieter  oder Ihre Mieterin den Schaden nicht selbst verursacht hat, greift Ihre Gebäudeversicherung. 

Feuchte Wände und Decken

Das aus dem undichten Aquarium ausgetretene Wasser kann in die Wände einziehen oder durch den Boden sickern. Wenn Sie als Mieterin oder Mieter selbst für den Schaden verantwortlich sind, greift Ihre Haftpflichtversicherung, da Sie in diesem Fall fremdes Eigentum – Ihre Wohnung – beschädigt haben. Sind Sie nicht schuld oder der Eigentümer bzw. die Eigentümerin, ist die Wohngebäudeversicherung die richtige Versicherung. Sie sichert Schäden am gesamten Gebäude und allen fest verbauten Teilen ab.

Glasbruch

Das Glas von Aquarien kann leichter zu Bruch gehen, als viele Aquarium-Besitzer denken. So kann die Glasscheibe beispielsweise beim Transport, bei einem Stoß, einer Erschütterung oder durch zu viel Druck reißen. Die zerstörte Glasscheibe können Sie dann über Ihre Hausratversicherung erstatten lassen, vorausgesetzt Sie haben den Zusatz „Glasversicherung“ in Ihrer Versicherungspolice eingeschlossen. Wenn Sie keinen zusätzlichen Baustein haben, müssen Sie die neue Scheibe selbst zahlen. 

Wasserschaden beim Nachbarn

Das ausgetretene Wasser kann durch die Wände oder die Decke zu Ihrem Nachbarn durchsickern und dort erhebliche Schäden an der Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche, Fußböden, Wände) verursachen. Wenn Ihr Nachbar von dem Wasser aus dem kaputten Aquarium betroffen ist, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden.

Schäden an Elektrogeräten

In Aquarien befinden sich nicht nur Fische, Pflanzen, Sand oder Kies und Wasser, sondern auch Technik in Form von Elektrogeräten. Hierzu gehören beispielsweise Filter, Heizungen oder Lampen für die Beleuchtung. Da die Geräte zum Hausrat zählen, werden sie im Schadensfall von der Hausratversicherung ersetzt. Wird Ihr Aquarium beschädigt oder tritt ein Defekt in einem Elektrogerät, beispielsweise am Filter oder der Heizung, kann es zu einem Kurzschluss kommen. Im schlimmsten Fall kann das zu einem Brand führen. Das Risiko eines Brands ist über den Grundschutz in Ihrer Hausratversicherung abgedeckt. 

Was deckt die Hausratversicherung nicht ab?

Die Hausratversicherung schützt Sie gegen die Schäden, die durch austretendes Wasser aus dem Aquarium an beispielsweise Teppichen und Mobiliar entstehen. Denn es handelt sich um bewegliche Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden und zur Einrichtung oder zum Gebrauch bestimmt sind. 

Allerdings zahlt die Hausratversicherung nicht automatisch für die kaputte Glasscheibe. Diese müssen Sie über einen zusätzlichen Baustein der Versicherung abdecken – die Glasversicherung. Mit einem zusätzlichen Schutz bei Glasbruchschäden kommt Ihre Versicherung für das zerstörte Aquarium selbst auf. 
Die Hausratversicherung deckt auch nicht Schäden am Gebäude. Schäden an Ihrem Gebäude, beispielsweise an Wasserzuleitungs- oder Heizungsrohren, müssen Sie bzw. die Eigentümer des Wohngebäudes über die Wohngebäudeversicherung versichern. 
 

Was muss man bei einem Aquarium beachten?

Schäden, die durch ein Aquarium entstehen, sind nicht zwangsläufig in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Bei vielen Versicherungen müssen Sie beim Vertragsabschluss Ihr Aquarium explizit ausführen. Dabei sind Angaben zur maximalen Füllmenge und zu den Außenabmessungen notwendig. Meistens wird ein Becken mit 200 Liter Fassungsvermögen bei der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung als Standard eingestuft.

Anders sieht es bei Aquarien mit einer Füllmenge von beispielsweise 1.000 Litern und mehr aus. Hier kann es sein, dass einige Versicherungen einen Risikozuschlag berechnen. Das kann auch der Fall sein, wenn Sie mehr als ein Aquarium besitzen und diese in der Summe ebenfalls ein vierstelliges Fassungsvolumen haben.

Achten Sie bei Ihrer Hausratversicherung daher auf eine vorgegebene Obergrenze und fragen Sie am besten bei Ihrem Versicherer nach. 

Welche Schäden deckt eine Hausratversicherung ab?

Generell versichert die Hausratversicherung Schäden an allem, was zum Haushalt gehört. Dazu gehören bei vielen Versicherungen folgende Gegenstände:

  • Einrichtungsgegenstände: z.B. Möbel, Bilder, Vorhänge, Teppiche
  • Gebrauchsgegenstände: z.B. Kleidung, Haushaltgeräte, Bücher und Computer
  • Verbrauchsgegenstände: z.B. Nahrungs- und Genussmittel, Bargeld und Wertgegenstände
  • Einbaugegenstände, die mit dem Gebäude fest verbunden sind: z.B. Sanitäranlagen, Einbauküche, Schränke
  • Sonstige Gegenstände: z.B. Kfz-Zubehör, Sportgeräte, Haustiere

Bei Aquarien übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für Schäden durch ausgetretenes Wasser. Das im Rahmen der Versicherung abgesicherte Leitungswasserrisiko kommt für den Wasserschaden auf. Es besteht Versicherungsschutz über die Hausratversicherung, wenn beispielsweise aus dem Schlauch, der zu einem externen Filter für das Aquarium führt, langsam, aber gleichmäßig Wasser austritt und das zu einem Aufquellen des danebenstehenden Schrankes führt. 

In vielen Aquarien befinden sich auch elektronische Elemente und Lampen. Ein Wasserschaden kann auch einen Kurzschluss und einen Brand verursachen, der wiederum andere elektronische Geräte beschädigt. Auch dann deckt die Hausratversicherung die entstandenen Schäden ab. 

Häufige Fragen zur Hausratversicherung für ein Aquarium

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