Hausratversicherung bei Brand

Ein Wohnungs- oder Hausbrand kann dazu führen, dass Mieter und Hausbesitzer ihr gesamtes Hab und Gut verlieren. Eine Versicherung, die vor den finanziellen Folgen eines Brandschadens schützt, ist daher unerlässlich. Dabei kann ein Schaden durch Feuer viele Ursachen haben: eine umgefallene Kerze, ein Kurzschluss oder entzündetes Öl in der Pfanne. Der Sachschaden, der durch Feuer entsteht und das gesamte Inventar zerstört, geht meistens in die Höhe von mehreren Tausend Euro. Umso wichtiger ist es, sich so früh wie möglich mit dem Thema Brandschutz auseinanderzusetzen. Die Hausratversicherung der Bayerischen steht Ihnen mit günstigen Tarifen zur Seite, informiert und unterstützt Sie im Falle eines Brandschadens.

Diese Vorteile bietet die Hausratversicherung der Bayerischen bei einem Brand:

  • Pauschaler Lieferservicezuschuss, wenn die Küche unbenutzbar ist (ab Tarif „Komfort“)
  • Flexibel und individuell anpassbar
  • Entschädigung von Wertsachen bis zu 100 % der Versicherungssumme
  • Absicherung gegen grobe Fahrlässigkeit (ab Tarif „Smart Plus“)
  • Psychologische Betreuung nach einem Brand (in den Tarifen „Komfort Plus“, „Prestige“, „Prestige Plus“)
  • Versicherungsschutz bei Seng- und Schmorschäden (ab Tarif „Smart Plus“)

Welche Sachen sind bei einem Brand abgesichert?

Wenn nach einem Feuer die Wohnung oder das Haus ausgebrannt und die Einrichtung beschädigt oder komplett zerstört ist, kommt die Hausratversicherung zum Einsatz. Sie übernimmt die notwendigen Reparaturkosten für beispielsweise elektrische Geräte oder erstattet im Rahmen des vereinbarten Versicherungswertes die Kosten, um neuwertigen Ersatz zu besorgen. Versichert werden können alle beweglichen Gegenstände im Hausrat. Dazu gehören beispielsweise: Möbel, Teppiche, Lampen, Küchen- und Haushaltsgeräte, Fernseher, Computer, Kleidung, Schmuck und Bargeld.

Welche Gefahren und Brandschäden sind versichert?

Damit ein Schaden oder Verlust, der bei einem Brand in der Wohnung entsteht, kann, Sie nicht finanziell stark belastet, sichert die Hausratversicherung Ihre persönlichen Wertsachen und Gegenstände gegen verschiedene Brandgefahren ab. Unsere Hausratversicherung bietet Ihnen mit entsprechenden Tarifen den passenden Schutz vor finanziellen Folgen im Falle eines Brandschadens.

Diese Gefahren und Schäden sind unter anderem bei einem Brand versichert:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosion, Implosion
  • Überspannungsschäden
  • Seng- und Schmorschäden (ab Tarif „Smart Plus“)
  • Schäden durch Stromschwankung (ab Tarif „Komfort“)
  • Rauch -, Ruß- und Verpuffungsschäden
  • Aufprall von Luftfahrzeugen 
  • Aufprall und Absturz unbemannter Flugkörper

Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung bei einem Wohnungsbrand?

Die Versicherung ersetzt nach einem Brand nicht nur Schäden an beweglichen Gegenständen, sondern übernimmt für Sie auch weitere Kosten, die im Zusammenhang mit einem Haus- und Wohnungsbrand stehen. Die Hausratversicherung der Bayerischen deckt unter anderem folgende Kosten im Schadenfall ab:

  • Hotelkosten (für die Unterbringung im Hotel, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist)
  • Umzugskosten
  • Reparaturkosten bei Gebäudeschäden und für provisorische Maßnahmen
  • Bewachungskosten bis 72 Stunden (für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und nicht ausreichend gesichert ist)
  • Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten (für Aufräumen, Abtransport, Entsorgen des zerstörten Hausrats sowie der Wiederbeschaffung von versicherten Gegenständen)
  • Schlossänderungskosten (bei Änderung der Wohnungsschlösser und in der Wohnung befindlichen Wertschutzschränke)
  • Schadenabwendungs- und Minderungskosten (für die Minderung oder Abwendung von Schäden wie das Nachfüllen von Feuerlöschern)
  • Kosten für die Schadensermittlung und -feststellung

Wann zahlt die Hausratversicherung bei einem Wohnungsbrand?

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist der Begriff „Brand“ klar definiert. Ein Brand gilt demnach als Feuer, das ohne eine bestimmungsgemäße Quelle entsteht oder diese verlassen und sich dann von allein ausgebreitet hat. Zu bestimmungsgemäßen Quellen gehören beispielsweise Öfen, Gas- oder Elektroherde in der Küche, der Grill auf der Terrasse oder Streichhölzer.

Die Hausratversicherung trägt die Kosten, sofern der Brand ohne eigenes Verschulden oder durch leichte Unachtsamkeit entstanden ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist, wenn Feuer aus dem offenen Kamin Funken schlägt und den Teppich in Brand setzt. Auch Schäden durch Kabelbrände sind meistens durch die Versicherung abgedeckt. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Defekt des verwendetet Kabels vorher nicht erkennbar war.

Bei vielen Versicherungen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine Kerze unbeaufsichtigt abbrennen haben lassen und dadurch Feuer ausgebrochen ist. Bei der Hausratversicherung der Bayrischen ist grobe Fahrlässigkeit schon ab dem Tarif „Smart Plus“ abgesichert.

 

Sind nach einem Feuer Schäden am Gebäude entstanden, ersetzt die Wohngebäudeversicherung die Reparatur- und Wiederaufbaukosten. Diese umfasst beispielsweise das Mauerwerk, den Dachstuhl aber auch eingebaute Teile wie Fenster, Türen.

Bei einem größeren Brand sind auch benachbarte Wohnungen und Häuser oft von Ruß- oder Rauchschäden betroffen. Für diese Schäden, die beim Übergreifen des Feuers entstehen, haften Eigentümer oder Mieter, bei denen das Feuer ausgebrochen ist. In diesen Fällen schützt die private Haftpflichtversicherung vor hohen Schadensansprüchen.

Die häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände

Die Ursachen für einen Haus- oder Wohnungsbrand können sehr unterschiedlich sein. Statistisch gesehen geht das größte Risiko von der Elektrik aus. Ein technischer Defekt, der einen Kurzschluss verursacht oder elektrische Geräte, die durch Überhitzung Feuer fangen. Weitere Gefahrenquellen sind brennende Kerzen, leicht entzündliche Stoffe wie Papier, Spiritus, Feuerzeuggas oder Öle in der Küche. Auch Zigaretten stellen ein Brandrisiko da, weil durch glühende Asche Textilien wie Teppiche oder Gardinen schnell Feuer fangen können. Bei Verwendung von Klebstoffen, Lacken oder Verdünnern besteht in schlecht gelüfteten Räumen eine hohe Explosionsgefahr.

Häufige Fragen zum Thema Hausratversicherung bei Bränden

Was ist bei einem Brandschaden abgesichert?

Die Versicherung übernimmt die Schäden durch einen Brand an allen beweglichen Gegenständen, die beschädigt oder komplett zerstört wurden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Möbel, Teppiche, Lampen
  • Küchen- und Haushaltsgeräte
  • Fernseher, Computer, Laptop, Tablet
  • Kleidung
  • Schmuck
  • Bargeld (in begrenzter Höhe)

Nach einem Wohnungsbrand zahlt die Versicherung die Reparatur oder übernimmt die Wiederbeschaffungskosten, wenn Gegenstände oder die Einrichtung nicht mehr benutzbar sind.

Wann zahlt die Hausratversicherung bei einem Brand?

Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn ein Brand ohne eigenes Verschulden oder durch leichte Fahrlässigkeit entstanden ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Feuer aus dem offenen Kamin Funken schlägt, den Teppich entzündet und dann die Wohnung oder das Haus in Brand steckt.

Bei der Hausratversicherung der Bayerischen sind Sie ab dem Tarif „Smart Plus“ auch gegen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgesichert.

Welche Gefahren und Schäden sind bei Feuer und Brand abgedeckt?

Diese Gefahren und Schäden sind unter anderem durch die Hausratversicherung abgedeckt:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosion, Implosion
  • Überspannungsschäden
  • Seng- und Schmorschäden (ab Tarif „Smart Plus“)
  • Schäden durch Stromschwankung (ab Tarif „Komfort“)
  • Rauch -, Ruß- und Verpuffungsschäden
  • Aufprall von Luftfahrzeugen 
  • Aufprall und Absturz unbemannter Flugkörper

Mit einem Tarif Ihrer Wahl können Sie je nach Wunsch und Bedürfnis Ihren Versicherungsschutz und die Leistungen anpassen.

Hier finden Sie unsere Tarife.

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