Junges Paar lächelt Hund an, während es auf dem Laptop eine Hundehaftpflichtversicherung abschließt.

Sach-Versicherungen

Hundehaftpflicht mit Mietsachschäden

Wenn Hunde einen Schaden verursachen, müssen die Besitzer dafür aufkommen. Schützen Sie Ihre gemietete Wohnung mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung der Bayerischen.

  • hohe Versicherungssumme
  • Stiftung-Warentest-Garantie und Best-Leistungs-Garantie
  • kostenfreie Beratung

Hundehaftpflicht mit Mietsachschäden

Als Hundehalter oder Hundehalterin wissen Sie, dass kleine Missgeschicke schnell passieren können. Ob eine zerkratzte Wohnungstür, ein zerkauter Hotelteppich oder Schäden am gemieteten Wohnwagen: So etwas kommt mit einem Vierbeiner als Begleitung im Alltag oft vor.

Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Hund an gemieteten oder gepachteten Wohnräumen oder Objekten verursacht. Mit der Hundehaftpflichtversicherung der Bayerischen sind Sie optimal abgesichert.

Was gehört zu Mietsachschäden?

Mietsachschäden sind Schäden, die Ihr Hund in gemieteten Wohnungen oder anderen von Ihnen genutzten privaten Mieträumen verursacht, beispielsweise in angemieteten Hotelzimmern oder Ferienwohnungen.

Hierbei wird zwischen Schäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten unterschieden.

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten

Hierzu zählt alles, was mit der Mietwohnung oder dem Grundstück fest verbunden ist. Zum Beispiel:

  • Türen
  • Fenster
  • Wände
  • Fußböden
  • Gebäude
  • Einbauküchen 

Mietsachschäden an beweglichen Objekten

Hierzu gehören alle Gegenstände, die ohne Probleme und Gewalt bewegt werden können, wie beispielsweise:

  • Möbel
  • Teppiche
  • Technische Geräte
  • Diverse Einrichtungsgegenstände 
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Wann greift die Hundehaftpflichtversicherung?

Jack Russell sitzt mit zerpflücktem Kissen auf der Couch

Die Hundehaftpflichtversicherung greift in der Regel, wenn Ihr Hund Schäden an Dritten oder deren Eigentum verursacht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Hund eine Person verletzt, ein fremdes Tier attackiert oder Sachschäden an fremdem Eigentum verursacht.

Die Versicherung deckt in der Regel die Kosten für Schadensersatzansprüche, medizinische Behandlungen und rechtliche Vertretung im Falle von Haftungsansprüchen Dritter ab.

Als Hundehalter oder Hundehalterin sollten Sie zudem sicherstellen, dass Ihre Hundehaftpflichtversicherung Mietschäden mitversichert. So sind Sie vollständig geschützt, wenn Ihr Hund Schäden in Ihrer Mietwohnung verursacht.

Bei der Bayerischen können Sie aus zwei Tarifen wählen, die sich in der Höhe der Versicherungssumme und ihrem Leistungsumfang unterscheiden.

Sie können zwischen unseren Tarifen Komfort und Prestige individuell entscheiden, welchen Schutz Sie benötigen. Die Höhe Ihres Beitrags erfahren Sie mithilfe unseres Beitragsrechners.

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht?

In Deutschland besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Jedes Bundesland entscheidet eigenständig darüber, welche Pflichten für Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen gelten und für welche Hunderassen bestimmte Vorschriften einzuhalten sind.

Ob für Sie die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich verpflichtend ist, hängt also von Ihrem Hund und Ihrem Wohnort ab. Es ist jedoch ratsam, sich rechtzeitig über lokale Bestimmungen zu informieren und eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. So können Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden schützen, die Ihr Hund verursachen könnte.

Sind Hunde in der Hausratversicherung und privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Junges Paar spielt wild mit Schäferhund in der Wohnung

In der Regel sind Hunde in der Hausratversicherung  nicht automatisch mitversichert. Sie deckt normalerweise Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ab, beispielsweise durch Einbruch, Feuer oder Leitungswasser. Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind jedoch in vielen Fällen nicht inbegriffen. Allerdings bieten einige Versicherungsgesellschaften optional Zusatzbausteine an, die Schäden durch Hunde abdecken können.
 
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Hunde grundsätzlich nicht mitversichert, da sie nicht wie Hasen, Vögel oder Katzen zu den Kleintieren gehören. Aus diesem Grund ist ein spezieller Haftpflichtschutz für den Hund notwendig. Damit sichern Sie sich gegen Schäden ab, die Ihr Hund verursacht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Hundehaftpflicht mit Mietsachschäden

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