Jetzt Eintrittsalter und Gesundheitszustand sichern. 

Ganz nach dem Motto "So früh wie möglich" kannst du hier dein persönliches Angebot für deine Absicherung anfordern. Im Nachgang entscheidest du, ob und wenn ja, welche Variante dir gefällt. 

Deine Vorteile mit der Berufsunfähigkeitsversicherung BU young

Auf einen Blick

  • Günstige Beiträge für junge Menschen ab 15 Jahren - auch für Schüler
  • Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn Du später mehr verdienst
  • Schon ab 50 % Berufsunfähigkeit erhältst Du die volle Rente ohne jede Wartezeit
  • Leistung auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit über 6 Monate (je nach Tarif)
  • Dienstunfähigkeitsklausel, wenn Du Beamtin oder Beamter wirst (umfassende DU-Klausel je nach Tarif)

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Menschen?

Besonders hart trifft Berufsunfähigkeit junge Leute, die keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben – also Schüler, Studenten, Auszubildende und Berufsanfänger. Berufsanfänger sind schlecht abgesichert. Sie haben in den ersten Berufsjahren nur in Ausnahmefällen Anspruch auf gesetzliche Versorgung. Zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall. Und selbst dann ist die Leistung sehr gering. Es gibt keine staatliche Vorsorge für Schüler und Studenten. Schüler und Studenten zahlen normalerweise keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sind daher auch nicht geschützt. Im Ernstfall bleibt also sonst nur die Unterstützung durch die Familie.

Die Tarife
  • Smart

    Grundabsicherung


  • Komfort

    Top Preis-Leistung


  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Smart

Grundabsicherung

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Komfort

Top Preis-Leistung

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Jetzt berechnen!
  • 14 Tage Widerrufsrecht
  • SSL-verschlüsselt
Die Tarife
  • Komfort plus

    Sehr gut versichert


  • Prestige

    Bestens versichert


    Unsere Empfehlung
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Komfort plus

Sehr gut versichert

  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
  • Einmalige Wiedereingliederungshilfe
Prestige

Bestens versichert

Unsere Empfehlung
  • 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • Bei Berufswechsel gilt automatisch der zuletzt gewählte Beruf
  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Steht bei Ihnen ein Ereignis wie eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder ein Gehaltssprung von mind. 10 % an, werden Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung einfach nachversichert.
  • DU-Klausel für Beamte
    Bei Beamten heißt es "Dienstunfähigkeit", wenn es um Berufsunfähigkeit geht. Sind Sie Beamter, sollte Ihre private Absicherung dringend eine so genannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Diese sorgt dafür, dass Sie die volle Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit genießen, auch wenn Sie theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Wir verzichten auf die Prüfung, ob Sie als Versicherter statt Ihres letzten Berufes evtl. eine andere vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.
  • Leistung rückwirkend ab Beginn der BU
    Wenn die Prüfung Ihres Anspruchs erst zeitversetzt abgeschlossen werden kann, erhalten Sie von uns auch rückwirkend die garantierten Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Umfassende DU-Klausel für Beamte
  • Volle Leistung auch bei Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten
    Auch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit kann schnell ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei gesetzlich Krankenversicherten gilt nur 6 Wochen. Anschließend würden Sie nur noch rund 75 % Prozent des Nettoeinkommens als Krankentagegeld erhalten. Bei uns erhalten Sie eine Absicherung, die Sie auch bei vorübergehender Krankschreibung (mindestens 6 Monate) bzw. Arbeitsunfähigkeit unterstützt. Das bedeutet, Sie erhalten rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung die volle Leistung.
  • 3 Monatsrenten Soforthilfe
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