Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette
Unser Engagement in Kapitalanlage, Produkte und Vertrieb
Unsere Ambitionen in der Kapitalanlage
Wir berücksichtigen ESG-Aspekte in unseren Anlageentscheidungen und wenden dabei ein normenbasiertes Screening sowie einen Katalog konkreter Ausschlusskriterien an, die sowohl für Neuinvestitionen als auch für den Bestand gelten.
Im Geschäftsjahr 2025 haben wir den CO₂-Fußabdruck unserer Kapitalanlage erstmals für alle Asset-Klassen ermittelt. Die zugrunde liegenden Berechnungsmethoden (PCAF), Datenquellen und Annahmen legen wir in unserem Nachhaltigkeitsbericht offen.
Die Kapitalanlagen werden dabei im Wesentlichen in folgende Anlageklassen unterteilt:
Liquide Anlagen
-
Aktien Direktanlagen
Aktien Wertpapierfonds
Zinstitel Direktanlagen
Zinstitel Wertpapierfonds
Alternatives
-
Private Equity
Infrastruktur
Erneuerbare Energien
Private Debt Fonds
Immobilien
-
Direktanlagen
Realkredite
-
Direktanlagen
Einige Schwerpunkte
- Einbezug von ESG-Aspekten in die Anlageentscheidung, durch Normenbasiertes Screening und Ausschlusskriterien.
- Ermittlung des CO₂-Fußabdrucks der Kapitalanlage (finanzierte Emissionen), anhand der PCAF-Methode.
- Maßnahmen zur Energieeffizienz in Teilen des Gebäudebestands durch drei Säulen: Wärmequelle (Austausch des Energieträgers), energetische Gebäudesanierungen (z.B. Verbesserung der Außenhülle/Anlagentechnik) und erneuerbare Energie (z.B. PV-Anlage).
Bereits im Jahr 2017 haben wir die UN PRIs (UN Priniciples of Responsible Investment) unterschrieben
Mit der Unterzeichnung der Initiative verpflichten wir uns, die festgelegten Prinzipien der UN bei jeder Investitionsentscheidung zu beachten.
Die Prinzipien der UN
Wir werden Environment Social Governance-Themen (ESG, Ökologie-, Sozial- und Unternehmensführungs-Themen) in Investmentanalyse- und Entscheidungsfindungsprozesse einbeziehen.
Wir werden aktive Inhaber sein und ESG-Themen in unsere Eigentümerpolitik und -praxis integrieren.
Wir werden auf angemessene Offenlegung von ESG-Themen bei den Unternehmen achten, in die wir investieren.
Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Grundsätze in der Investmentindustrie vorantreiben.
Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Effektivität bei der Umsetzung der Grundsätze zu steigern.
Wir werden jeweils über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze berichten.
Zusätzlich zu den UN PRIs haben wir einige Ausschlusskriterien für Unternehmen und Staaten definiert. Das bedeutet, es wird nicht in diese Staaten und Unternehmen investiert, wenn diese unsere Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Ausschlusskriterien für Staaten
- Menschenrechtsverletzungen
Unfreie Staaten, die gemäß der Organisation Freedom House als "nicht frei" oder "teilweise frei" klassifiziert sind
Todesstrafe ist im nationalen Strafrecht als Strafmaß vorgesehen und wird angewandt - Arbeitsrechtsverletzungen
Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen zu:
Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182) - Waffen & Rüstung
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen)
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens über Anti-Personen-Minen (Ottawa-Übereinkommen)
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen (BWlÜ)
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) - Klimaschutz
Nicht-Ratifizierung des Übereinkommens von Paris - Korruption
Bewertung im "Corruption Perceptions Index" der Organisation Transparency International
Grenzwert / Mindestpunktzahl des Score: 50 Punkte *
* ausgenommen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal und Österreich, die einerseits der EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung unterliegen und den Mindestscore seit 2017 stets erfüllt haben.
Ausschlusskriterien für Unternehmen
Kriterien
-
Verstöße gegen die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen
Massentierhaltung -
Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen zu:
Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182)
Gleichbehandlung (Übereinkommen 100 und 111)
Gewerkschaftsrechte (Übereinkommen 87 und 98) -
Streumunition: Produktion
Anti-Personen-Minen: Produktion
ABC-Waffen: Produktion
Jegliche Art von Kriegswaffen: Produktion (ausgenommen Dual-Use-Produkte) -
Betrieb von Kohlekraftwerken
Förderung von Kohle, Erdöl und Erdgas -
Betrieb von Atomkraftwerken
Abbau von Uran -
Entwaldung (Deforestation)
Palmöl-Hersteller
Soja-Hersteller
Handel in Derivaten zu Spekulationszwecken -
Produktion und Vertrieb von Tabak und Tabakwaren
-
Produktion, Betrieb & Vertrieb
-
Produktion und Vertrieb
-
Produktion und Vertrieb
Umsatzbasierte Wesentlichkeitsschwelle auf Einzelassetebene
-
jeweils 0 %
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jeweils 0 %
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0 %
0 %
0 %
5 % -
jeweils 10 %
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jeweils 5 %
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jeweils 0 %
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5 %
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5 %
Weitere Informationen finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Produkte und Vertrieb
Wir prüfen ESG-Aspekte in unseren Produkten innerhalb des Produktentwicklungsprozesses. Nachhaltigkeitsmerkmale beziehen sich auf einzelne, ausgewählte Produkte und Bausteine – nicht auf unser gesamtes Produktangebot.
In der Beratung wird Nachhaltigkeit insbesondere durch die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kundinnen und Kunden berücksichtigt, gemäß gesetzlicher Vorgabe.
Ergänzt wird dies durch Schulungen, Webinare und weitere Fachformate für unseren Vertrieb. So unterstützen wir eine Beratung, in der einzelne produktbezogene Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehbar dargestellt werden.
Einige Schwerpunkte
- ESG im Produktentwicklungsprozess: Wir prüfen unsere Produkte spartenübergreifend auf ESG Aspekte
- Ausgewählte Produkte mit konkreten Bausteinen z.B. Mehrleistungen für Reparatur
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Beratung, insbesondere der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen auf gesetzlicher Grundlage
- Schulungen und Fachformate für den Vertrieb: Webinare, Seminare und Quartalskonferenzen zur sachgerechten, produktbezogenen Beratung.
- Präventive Produktbausteine, z.B. Einbau von Wasserstoppsystemen in der Wohngebäudeversicherung oder eine jährliche professionelle Zahnreinigung in der Zahnzusatzversicherung.
Durch Prävention Schäden vorbeugen
Mit den Sachversicherungsprodukten der Bayerischen sichern Sie ab, was Ihnen wichtig ist. Ergänzende Maßnahmen zur Schadenprävention können darüber hinaus dazu beitragen, Schäden zu vermeiden oder zu verringern – und damit auch den Aufwand für Reparatur oder Ersatz zu reduzieren.