Warum die DU-Absicherung Sinn ergibt

Egon Friedell hat mal geschrieben, dass sich jeder Gedanke, den man zu Ende denkt, in sein Gegenteil verkehrt. So ähnlich ist es auch, wenn ich mir Gedanken über den Sinn einer Dienstunfähigkeits-Absicherung mache. Aber je weiter ich denke, desto mehr dreht es sich auch wieder zurück.

Zunächst mal werden wir immer wieder von Versicherungen darauf angesprochen, wie wichtig eine Dienstunfähigkeits-Klausel bei Lehrern ist, weil sie besser leisten würde als eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das ist aber so nicht richtig. Am Ende aber wieder doch, aber anders.
Die BU-Versicherung leistet, wenn ich nur noch zu 50 Prozent so arbeiten kann, wie ich das noch gesund getan habe. Dabei brauche ich eine Prognose in die Zukunft von sechs Monaten oder muss tatsächlich schon sechs Monate BU gewesen sein.

Bei einer Dienstunfähigkeit muss ich beides nachweisen. Ich muss innerhalb von sechs Monaten drei Monate DU gewesen sein und innerhalb der nächsten sechs Monate nicht wieder voll dienstfähig werden.

Das ist schon mal schlechter bei der DU. Hinzukommt, dass ich nach § 26 Beamtenstatusgesetz auch auf andere Ämter verwiesen werden kann, die das gleiche Grundgehalt haben wie meins. Wenn ich die notwendige Qualifikation nicht habe, bin ich gezwungen, an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. 
Das darf kein privater Versicherer von mir verlangen. Auf dem Papier ist also die Berufsunfähigkeitsversicherung besser als die DU-Klausel.

Trotzdem ergibt die Dienstunfähigkeitsabsicherung Sinn

Stutzig wurde ich, als ich den Art. 65 des Bayerischen Beamtengesetzes gelesen habe. Dort heißt es, dass der Dienstherr mich so behandeln kann, als wäre die Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt worden, wenn ich mich weigere, eine Untersuchung durchzuführen.

Das erschien mir deswegen merkwürdig, weil es bei der privaten Versicherung genau anders rum ist. Wenn ich mich nicht untersuchen lasse, bekomme ich keine Leistung.

Aber es ist logisch, dass der Dienstherr so handeln kann. Denn er zahlt mein Gehalt und mein Ruhegehalt. Und als Beamter habe ich Anspruch auf volles Gehalt, bis ich in den Ruhestand versetzt werde. Also braucht der Dienstherr Möglichkeiten, mich in den Ruhestand zu versetzen.

Und an der Stelle ist die DU-Klausel wieder viel mächtiger als die BU-Klausel. Während ich Berufsunfähigkeit mühsam über Atteste und Gutachten nachweisen muss, reicht bei einer echten DU-Klausel die Ruhestandsversetzung als Nachweis. Sie stellt eine sogenannte unwiderlegliche Vermutung dar, die der Versicherer nicht überprüfen darf.

Deswegen ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel bei einem guten Versicherer auch besser als eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung.