Und plötzlich kann man nicht mehr arbeiten…

Ein schwerer Unfall oder eine chronische Krankheit verändern das ganze Leben der Betroffenen – egal ob jung oder alt. Neben allen Fragen zu Behandlungsabläufen und Reha-Möglichkeiten spielt auch die weitere Finanzierung des bisherigen Lebensstandards eine wichtige Rolle. Kann ich wieder arbeiten? Wenn ja, ab wann und wie viele Stunden am Tag? Welche Kosten kann ich damit decken? Fragen wie diese beschäftigen Betroffene und wirken sich im Zweifelsfall negativ auf den Genesungsprozess aus. 

Doch eigentlich wäre doch alles so einfach – zumindest in der Theorie: Denn wer durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit zu krank ist, um bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zu arbeiten, hat in Deutschland Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Klingt simpel – ist es aber leider nicht. Wir verraten Ihnen, wann Sie wirklich (und wie viel) Anspruch auf die EM-Rente haben, welche Unterschiede es gibt, was Sie beachten sollten und welche Alternative vor allem für junge Arbeitnehmer sinnvoll sind.

First things first: Was ist eigentlich eine Erwerbsminderungsrente?

Beginnen wir ganz einfach: Eine Erwerbsminderungsrente soll Menschen finanziell helfen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Durch die staatliche Unterstützung soll sich eine Arbeitsunfähigkeit durch eine chronische Krankheit – und vor allem die damit verbundenen finanziellen Einbußen – besser abfedern lassen. Für gesetzlich Versicherte gibt es hierzulande in der Regel zwei Formen der Erwerbsminderungsrente – entweder voll oder teilweise.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente, egal ob teilweise oder vollständig, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Neben festgelegten Versicherungsjahren sind das zum Beispiel auch sehr eng gefasste medizinische Vorgaben. Generell gilt: Der Grund für den Arbeitsausfall muss immer entweder eine Krankheit oder eine Behinderung sein. Zusätzlich muss aus medizinischer Sicht ausgeschlossen worden sein, dass Sie wieder voll arbeitsfähig werden könnten. Die Deutsche Rentenversicherung, die die Anträge auf Erwerbsminderungsrente verwaltet, arbeitet dabei nach dem Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt: Es wird genau geprüft, ob Ihre Arbeitsfähigkeit durch medizinische Behandlungen wiederherzustellen ist, wie lange das voraussichtlich dauern würde – und wie das Ganze am besten umsetzbar wäre.

Zudem wird geprüft, ob der betroffene Arbeitnehmer noch stundenweise arbeiten könnte. Je nach Krankheitsschwere wird dann entschieden, ob Sie Anspruch auf eine volle, eine teilweise – oder gar keine Erwerbsminderungsrente haben.

Wenn buchstäblich „nichts mehr geht“: Volle Erwerbsminderungsrente

Die volle Erwerbsminderungsrente greift nur dann, wenn Sie nach ärztlicher Prüfung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die Bedingung für diese Unterstützung ist, dass Sie die Regelaltersgrenze von 65 Jahren noch nicht erreicht haben – also das Alter, ab dem man die gesetzliche Altersrente erhalten würde. Zusätzlich müssen Betroffene mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen sich drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegen lassen. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig vom bisher erworbenen Rentenanspruch. Sie errechnet sich aus persönlichen Entgeltpunkten des Versicherten, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert.

Sie bekommen die volle Erwerbsminderungsrente und möchten trotzdem nicht nur zuhause rumsitzen, sondern im Rahmen Ihrer Möglichkeiten arbeiten? Das können Sie, aber beachten Sie unbedingt die feststehende Hinzuverdienstgrenze! Aktuell hat diese eine Höhe von 6.300 Euro pro Kalenderjahr – alle darüber liegenden Verdienste werden je nach Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente verrechnet.  Achten Sie darauf den Nebenerwerb anzugeben – bei Versäumnis droht eine strafrechtliche Verfolgung.

Gut zu wissen:

Sie haben Fragen zur Rente oder möchten sich über Unterstützungen im Krankheitsfall informieren? Unter der kostenlosen Service-Nummer der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 werden schnell alle Fragen beantwortet.

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Fast arbeitsunfähig – aber doch nicht ganz: Teilweise Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie als Arbeitnehmer weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, haben Sie Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Zum Erhalt müssen auch hier festgelegte Versicherungsjahre, medizinische Untersuchungen, das noch nicht erreichte Rentenalter und Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nachweisbar sein.

Auch hier ist ein Hinzuverdienst möglich, der bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente immer individuell berechnet wird. Dieser orientiert sich laut Deutscher Rentenversicherung an dem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Aktuell liegt er für 2019 bei 15.138,90 Euro jährlich. Mit dieser Einkommensgrenze wird der Hinzuverdienst verglichen. Liegt er darüber, wird der darüber liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Schwirrt Ihnen der Kopf wegen der vielen Beschränkungen und der Verrechnungsmodelle? Kein Wunder! Als Betroffener können Sie grundsätzlich alle Informationen über die individuellen Hinzuverdienstgrenzen Ihrem Rentenbescheid entnehmen – sofern Sie diesen nicht nur lesen, sondern auch verstehen können. Sie möchten lieber eine persönliche Beratung? Je nach Bundesland stellt die Deutsche Rentenversicherung Berater zur Verfügung – unter 0800 1000 480 15 erreichen Sie Ihren Berater für Bayern.

Wie können Sich junge Menschen absichern?

Aufgrund der strengen Bestimmungen und der festgelegten Beitragszeiten, haben vor allem junge Arbeitnehmer bei der Erwerbsminderungsrente oft das Nachsehen. Denn können sie wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten, ist die staatliche Absicherung oft viel zu gering, um den bisherigen Lebensstandard beibehalten zu können.

Aber: Das ist glücklicherweise noch kein Grund den Kopf hängen zu lassen, denn das Zauberwort für alle, die bei der Erwerbsminderungsrente das Nachsehen haben (würden), heißt Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – und die zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus.

Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung errechnen sich nach dem Alter des Versicherten und dessen Krankengeschichte. Hier sind junge Arbeitnehmer klar im Vorteil und das Klischee „jung und gesund“ kann dank niedriger Monatsbeiträge und einem umfassenden Versicherungsschutz sinnvoll genutzt werden. Oder noch bildhafter ausgedrückt: Schnell sein lohnt sich, denn je früher Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen, desto niedriger sind die zu zahlenden Beiträge – Ihr Sparschwein wird es Ihnen danken.

Die Bayerische Experten-Tipp:

Mit den drei Tarifen Berufsunfähigkeitsversicherung von der Bayerischen sind junge Arbeitnehmer schon ab 50 % Berufsunfähigkeit mit voller Rente ohne lange Wartezeit abgesichert. Zusätzlich erhalten Sie (je nach Tarif) auch dann Leistungen, wenn Sie nur vorübergehend arbeitsunfähig sein sollten.

Noch in der Ausbildung oder im Studium?

Umso besser: BU-Absicherungen für Schüler, Studenten und Azubis bieten besonders günstige Beiträge an. Informieren Sie sich – wahlweise auch bei uns unter: