Dienstunfähigkeit - kein schönes Thema, aber wirklich wichtig

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte für Sie als Lehrer – oder natürlich Lehrerin – ganz oben auf der „Liste der unangenehmen Dinge, die erledigt werden müssen“ stehen.

Der Grund: Bis zum Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze für den Ruhestand wird statistisch jede dritte bis fünfte Lehrkraft in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben dienstunfähig. Viele der Kollegen kehren nie wieder in ihren ursprünglichen Traumberuf zurück. Eine traurige Tatsache, die auch Sie bestimmt schon einmal aus nächster Nähe mitbekommen haben, richtig?

Aber Lehrer sind doch hervorragend abgesichert! Oder etwa nicht?

Klar: Im direkten Vergleich zu Angestellten ist die Vorsorge von Beamten und Beamtinnen in der Regel umfangreicher. Kommt es jedoch zum Äußersten, machen auch viele Beamte auf Lebenszeit eine bittere Erfahrung. Denn die vielbeschworene Versorgungslücke bekommen Lehrer, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, ebenfalls mit aller Wucht zu spüren. Und das umso mehr, je weniger Dienstjahre dem Ganzen entgegenstehen.

Besonders gefährdet: Referendare, Junglehrer & Co.

Am schlimmsten trifft es die jüngsten Kollegen: Denn wer es vor dem Eintritt der Dienstunfähigkeit „nur“ bis zum Beamten auf Widerruf gebracht hat, wird in der Regel einfach entlassen. Ein Leistungsanspruch besteht nicht. Ist man dagegen schon Beamte(r) auf Probe – und beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall oder einer Dienstkrankheit – kann ein erster Leistungsanspruch bestehen.

Das Problem: Die letztendlich gezahlten Rentenbezüge reichen aufgrund der relativ kurzen Dienstzeit in der Regel nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Verbeamtet als Lehrer. Abgesichert. Aber sicher?

Doch auch erfahrene Kollegen mit vollwertigem Beamtenstatus sind vor den Folgen einer frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand nicht gefeit. Schließlich berechnen sich die Bezüge nach geleisteten Dienstjahren, Familienstand und letzter Besoldungsgruppe. Das ursprüngliche Gehaltsniveau erreichen sie aber dennoch nicht. Auch hier droht also eine (mitunter) „klaffende“ Versorgungslücke, die es beizeiten zu stopfen gilt.

Ein früher Abschluss lohnt sich häufig

Je früher man sich für eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung, die sich optimalerweise an typische Lebensveränderungen anpassen lässt, entscheidet, desto günstiger sind häufig die Beiträge. Denn während das finanzielle Risiko durch eine plötzliche Dienstunfähigkeit zu Beginn einer Lehrerkarriere noch am höchsten ist, sind die zu zahlenden Beiträge genau dann in der Regel eher niedrig, da junge Menschen grunsätzlich weniger Vorerkrankungen haben als ältere.

Bleibt im Grunde nur noch eine Frage: Was macht eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer aus?

Sie haben Recht, das ist wirklich eine gute Frage – und die Antwort darauf absolut entscheidend. Leider müssen wir hierfür ein wenig ausholen. Doch keine Sorge: Weiterlesen lohnt sich! Denn obwohl es (auf den ersten Blick) viele Parallelen zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Angestellte und Selbstständige gibt, ist und bleibt eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer tatsächlich etwas Besonderes.

Vorsicht vor „normalen“ Berufsunfähigkeitsversicherungen!

Wie immer steckt der sprichwörtliche Teufel nämlich auch hier im Detail. Oder besser gesagt: In der sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel. Denn erst die macht aus einer „normalen“ Berufsunfähigkeitspolice eine leistungsfähige Dienstunfähigkeitsversicherung.

Der Grund: Gute BU-Versicherungen leisten in der Regel ab einer nachweisbaren Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent – optimalerweise bereits dann in voller Höhe. Wer also zum Beispiel mehr als sechs Monate nicht mehr als 50 Prozent in seinem angestammten Beruf arbeiten kann, erhält damit die vertraglich festgelegten Versicherungsleistungen.

Dienstunfähigkeits-Klausel ist ein absolutes Muss!

Beamte werden dagegen nicht berufs-, sondern dienstunfähig. Mit einem gewichtigen Unterschied: Denn eine Dienstunfähigkeit kann bereits dann zur Entlassung (z. B. als Referendar) oder zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand führen, wenn man im Laufe eines halben Jahres weniger als drei Monate seinen Dienst als Lehrer verrichten kann.

Um es auf den Punkt zu bringen: Lehrer laufen damit tatsächlich schneller Gefahr, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt oder gar entlassen zu werden.

Eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dann aber womöglich noch nicht. Es sei denn, es wurde eine spezielle Vereinbarung für dieses Szenario getroffen – die so genannte Dienstunfähigkeitsklausel!

Diese sorgt dafür, dass die Versicherung auch dann bereits leistet, wenn man zwar schon als dienstunfähig gilt, aber theoretisch noch andere Tätigkeiten ausführen könnte.

BU PROTECT - die Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel

Eine Dienstunfähigkeits-Klausel ist in allen Varianten unserer BU PROTECT Tarife bereits enthalten. Sie sind bei uns also auch als Lehrer/in immer auf der sicheren Seite!