Kinder mit ihren Eltern und Großeltern sitzen gemeinsam zuhause am Esstisch.

Vorsorge

Riester-Rente: Förderung, Zulagen und Reform 2027

Der Staat unterstützt Arbeitnehmer, Beamte sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge. Wir erklären, wie die Förderung funktioniert, für wen sie sich lohnt und was die Reform 2027 bringt.

Kurz zusammengefasst

  • Förderung aus zwei Bausteinen: Die Riester-Rente kombiniert Ihre eigenen Beiträge mit staatlichen Zulagen und einem steuerlichen Sonderausgabenabzug; ausgezahlt wird das Guthaben später als lebenslange Rente.
  • Ihr bestehender Vertrag bleibt geschützt: Alle Riester-Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, laufen mit den zugesagten Garantien und Zulagen unverändert weiter.
  • Ab 2027 gilt ein neues Fördersystem: Neue Riester-Verträge sind dann nicht mehr möglich. An ihre Stelle treten Standarddepot, Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte mit einer Grundzulage von bis zu 540 EUR im Jahr.
  • Ob sich Riester lohnt, hängt von Ihrer Situation ab: Zulagenhöhe, Vertragskosten und Restlaufzeit sind die drei wichtigsten Faktoren; besonders stark wirkt die Förderung bei Familien mit Kindern.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private Form der Altersvorsorge. Sie wurde 2002 eingeführt, um Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zu bieten, eigenständig zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen.

Die Riester-Rente basiert auf individuellen Einzahlungen in einen Sparvertrag, die durch staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile ergänzt werden. Sie richtet sich vor allem an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an bestimmte weitere Personengruppen.

Ausgezahlt wird im Ruhestand: Zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder Pension erhalten Sie eine lebenslange Zusatzrente, die sich mindestens aus Ihren eigenen Einzahlungen und den staatlichen Zulagen zusammensetzt. Auf Wunsch können Sie zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals einmalig entnehmen. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62 Jahren; bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, ist ein Start ab 60 möglich.

Zusammengefasst ist die Riester-Rente ein Instrument, das Sparen mit staatlicher Unterstützung verbindet. Sie lässt sich individuell gestalten und bietet je nach Lebenssituation unterschiedliche Optionen.

Warum gibt es die Riester-Rente?

Ein Mann und eine Frau schauen gemeinsam auf ein Tablet und besprechen etwas.

Die Riester-Rente war eine Reaktion auf die demografische Entwicklung der frühen 2000er-Jahre: Immer weniger Erwerbstätige kamen für eine wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern auf. Um die Rentenkassen langfristig zu entlasten, wurde das gesetzliche Rentenniveau schrittweise gesenkt. Damit rückte die Rentenlücke in den Vordergrund, die die Debatte bis heute prägt.

Diese Lücke sollte die Riester-Rente schließen. Die staatliche Förderung konzentrierte sich dabei gezielt auf diejenigen, die ohnehin in das soziale Sicherungssystem einzahlen: Wer zusätzlich privat vorsorgt, sollte dafür belohnt werden. Inwieweit dieser Plan aufgegangen ist, zeigt der Blick auf Vor- und Nachteile weiter unten in diesem Ratgeber.

Riester-Rente-Reform 2027: Was sich für Ihren Vertrag ändert

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Altersvorsorge-Reformgesetz zugestimmt, verkündet wurde es am 29. Mai 2026. Ab dem 1. Januar 2027 wird das neue Recht angewendet. Ab diesem Zeitpunkt lassen sich keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.

Wer neu einsteigen möchte, wählt stattdessen zwischen drei Produkttypen: dem gesetzlich definierten Standarddepot mit gedeckelten Kosten, dem chancenorientierten Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie und einem Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie.

Auch die Förderung wird umgestellt: An die Stelle der festen Grundzulage von 175 EUR tritt eine beitragsproportionale Förderung von bis zu 540 EUR im Jahr. Erstmals sind zudem Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt.

Für aktive Riester-Sparerinnen und -Sparer besteht deshalb aktuell kein zwingender Handlungsbedarf: Bestehende Verträge laufen samt aller bisherigen Zulagen und Garantien normal weiter, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Ein Blick auf die Alternativen kann sich aber lohnen, wenn Ihre Restlaufzeit noch lang ist und Sie Kursschwankungen aushalten können. Einen ausführlichen Vergleich aller Förderwege haben wir auf unserer Seite zur Reform der privaten Altersvorsorge 2027 zusammengestellt; wie das neue Altersvorsorgedepot funktioniert, erklären wir auf der zugehörigen Informationsseite.

Wie funktioniert die Förderung der Riester-Rente?

Die Riester-Rente basiert auf einem einfachen Prinzip: Sie zahlen regelmäßig Beiträge in einen Riester-Vertrag ein, die durch staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile ergänzt werden. Im Folgenden stellen wir die drei Bausteine vor.

Baustein 1: Ihre Eigenbeiträge

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, zahlen Sie mindestens vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr ein, höchstens jedoch 2.100 EUR und abzüglich der Zulagen, die Ihnen zustehen. Unabhängig vom Einkommen gilt ein jährlicher Sockelbetrag von 60 EUR (5 EUR monatlich). Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen nur anteilig.

Baustein 2: Die staatlichen Zulagen

Der Staat fördert die Riester-Rente über Grund-, Kinder- und Berufseinsteigerzulagen:

  • Grundzulage: 175 EUR pro Jahr
  • Kinderzulage für Kinder, die bis 2007 geboren wurden: 185 EUR pro Jahr
  • Kinderzulage für Kinder, die ab 2008 geboren wurden: 300 EUR pro Jahr
  • Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag: einmalig 200 EUR

Baustein 3: Die Steuervorteile

Zusätzlich können Sie bis zu 2.100 EUR pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz kann sich daraus eine Erstattung über die Einkommensteuer ergeben. Das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger sind (Günstigerprüfung). Ihre Erträge innerhalb des Vertrages bleiben in der Ansparphase steuerfrei.

Wer kann von der Riester-Rente profitieren?

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um gezielt Menschen zu unterstützen, die privat zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Altersvorsorge sparen möchten. Ob Sie förderberechtigt sind, hängt von Ihrem beruflichen Status und Ihrer Versicherungssituation ab. Grundsätzlich gilt: Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder über spezielle Regelungen förderberechtigt ist, kann die Vorteile der Riester-Rente nutzen.

Die Zielgruppen im Überblick:

  • Arbeitnehmende mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen: Alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gehören zur Kernzielgruppe. Dazu zählen Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Auch Personen, die über eine staatliche Versorgungsregelung abgesichert sind, etwa Beamtinnen, Richter oder Soldatinnen, sind förderberechtigt.
  • Eltern in Elternzeit: Während der Elternzeit sind Sie durch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung förderberechtigt. Eltern können neben der Grundzulage zudem Kinderzulagen erhalten.
  • Ehepartner und -partnerinnen von Förderberechtigten: Wer selbst nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann trotzdem einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Voraussetzung ist, dass die Partnerin oder der Partner einen förderberechtigten Riester-Vertrag besitzt. Diese Regelung ermöglicht es vielen Familien, gemeinsam von den staatlichen Zulagen zu profitieren.

Ausschluss bestimmter Personengruppen bei der Förderung

Ein junger Mann telefoniert, während er etwas an seinem Laptop nachschaut.

Selbstständige und Freiberuflerinnen, die keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht, wenn sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten oder mit einer förderberechtigten Person verheiratet sind. Dieser Ausschluss betrifft ausschließlich die bisherige Riester-Förderung.

Mit der Reform ändert sich das: Ab 2027 können auch Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke die staatliche Förderung nutzen, wenn sie eines der neuen Produkte abschließen (Quelle: BMF: Fragen und Antworten zur geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 09/2026). Für diese Gruppen ist geförderte private Altersvorsorge damit erstmals unmittelbar zugänglich.

Vor- und Nachteile der Riester-Rente

Wie bei jeder Vorsorgeform gibt es bei der Riester-Rente Vorteile, die sie attraktiv machen, und Nachteile, die vor der Entscheidung eine Rolle spielen sollten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Vorteile der Riester-Rente

  • Staatliche Förderung: Der Staat stockt Ihre eigenen Beiträge mit Grund- und Kinderzulagen auf.
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit: Beiträge lassen sich bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 EUR jährlich als Sonderausgaben ansetzen, was die Steuerlast mindern kann.
  • Lebenslange Rentenzahlung: Die Riester-Rente wird bis zum Lebensende gezahlt, unabhängig davon, wie alt Sie werden.
  • Teilweise Kapitalauszahlung: Zu Rentenbeginn können Sie auf Wunsch bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals einmalig entnehmen.
  • Kapitalgarantie: Zu Rentenbeginn stehen Ihnen mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zur Verfügung.
  • Schutz in der Ansparphase und Freibetrag in der Grundsicherung: Gefördertes Riester-Kapital ist während der Ansparphase vor Pfändung geschützt. Kommt es später zum Bezug von Grundsicherung im Alter, bleibt ein Teil der Riester-Rente anrechnungsfrei: 100 EUR im Monat vollständig, darüber hinaus 30 Prozent des übersteigenden Betrags (Quelle: DRV: Vorteile bei Riester ab Renteneintritt, Stand 09/2026). 

Nachteile der Riester-Rente

  • Komplexität: Fördervoraussetzungen und Vertragsbedingungen sind für Laien schwer zu durchschauen, was die Auswahl des passenden Produkts erschwert.
  • Besteuerung in der Auszahlungsphase: Die Rentenzahlungen sind im Alter in voller Höhe einkommensteuerpflichtig; dies reduziert die Netto-Rente.
  • Hohe Kosten: Je nach Anbieter können deutliche Abschluss- und Verwaltungskosten ausfallen und die Gesamtrendite schmälern.
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit: Die Weitergabe des angesparten Kapitals ist nur eingeschränkt möglich, insbesondere wenn der Todesfall nach Rentenbeginn eintritt.
  • Hohe Kosten bei Kündigung: Eine vorzeitige Kündigung führt zur Rückzahlung der staatlichen Zulagen und Steuervorteile; zudem müssen Sie die Erträge versteuern.
  • Moderate Verzinsung: Wegen der vorgeschriebenen Beitragsgarantie müssen Anbieter auch bei fondsgebundenen Riester-Renten überwiegend konservativ anlegen. In einem Niedrigzinsumfeld bringt das wenig Ertrag. Kommt eine hohe Inflation hinzu, kann das angesparte Kapital real an Wert verlieren.

Riester-Rente abschließen: Diese Varianten gibt es

Welcher Riester-Vertrag zu Ihnen passt, hängt von Alter, Einkommen, Familienstand, Risikobereitschaft und Ihrer Gesamtsituation ab. Diese Varianten stehen theoretisch bis Ende 2026 zur Wahl:

  • Riester-Rentenversicherung: sicherheitsorientierte Anlage mit lebenslanger Rente und verlässlicher Planbarkeit. Prüfen Sie vorab die Abschluss- und Verwaltungskosten.
  • Riester-Banksparplan: hohe Sicherheit bei niedrigen Kosten, dafür begrenzte Renditechancen. Diese Variante wird nur noch selten angeboten. 
  • Riester-Fondssparplan: höhere Renditechancen durch Investmentfonds, dafür Kursschwankungen. Kann bei langer Restlaufzeit passend sein.
  • Wohn-Riester (Eigenheimrente): Förderung für selbst genutztes Wohneigentum. Gefördertes Kapital aus einem bestehenden Vertrag lässt sich auch später noch für die Finanzierung entnehmen. Bei der Steuer wird die Förderung über ein Wohnförderkonto erfasst und im Ruhestand nachgelagert besteuert.
  • Betriebliche Riester-Rente: Ihr Arbeitgeber wählt und verwaltet den Vertrag. Unkompliziert bei langer Betriebszugehörigkeit, aufwendiger bei häufigem Arbeitgeberwechsel.

Unabhängig von der Variante bleiben Sie flexibel: Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen oder den Anbieter wechseln. Eine Kündigung gilt dagegen als förderschädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen.

Häufige Fragen zur Riester-Rente

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