Vorsorge
Private Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Menschen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Diese Lücke lässt sich mit einer privaten Altersvorsorge schließen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und was die Altersvorsorgereform 2027 für Sie ändert.
Kurz zusammengefasst
- Private Vorsorge schließt die Rentenlücke: Die gesetzliche Rente ersetzt nur einen Teil Ihres bisherigen Einkommens. Die Differenz zu Ihrem tatsächlichen Bedarf im Ruhestand können Sie über eine private Altersvorsorge ausgleichen.
- Drei Schichten, viele Wege: Die Altersvorsorge in Deutschland gliedert sich steuerlich in Basisversorgung, geförderte Zusatzversorgung und freie Kapitalanlage. Für jede Schicht gelten eigene Förder- und Steuerregeln.
- Neues Fördersystem ab 2027: Die Riester-Rente wird für Neuverträge durch neue geförderte Produkte abgelöst. Die Zulagen richten sich künftig nach der Höhe Ihres Eigenbeitrags. Bestehende Verträge werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.
- Ein früher Start senkt den Aufwand: Je länger Ihr Geld angelegt bleibt, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt. Wer früh beginnt, kommt bei gleichem Ziel mit deutlich niedrigeren monatlichen Beiträgen aus.
Was versteht man unter der privaten Altersvorsorge?
Als private Altersvorsorge bezeichnet man alle Formen des Vermögensaufbaus, die Sie freiwillig und in eigener Verantwortung betreiben, um Ihr Einkommen im Ruhestand aufzustocken. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und, sofern vorhanden, die betriebliche Altersvorsorge. Anders als bei der gesetzlichen Rente bestimmen Sie selbst, wie viel Sie zurücklegen, in welcher Form Sie anlegen und wann Sie beginnen.
Unterschieden wird zwischen staatlich geförderten und nicht geförderten Formen. Zu den geförderten zählen die Basisrente, die Riester-Rente und ab 2027 die neuen Altersvorsorgeprodukte. Hier erhalten Sie Zulagen oder Steuervorteile, dafür gelten gesetzliche Auflagen, etwa zum frühestmöglichen Auszahlungsbeginn. Nicht geförderte Formen wie ein Fondssparplan oder eine private Rentenversicherung sind dafür flexibler.
Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge
Wer Kapital anlegt, um im Rentenalter finanziell abgesichert zu sein, hat eine große Auswahl. Möglich sind Versicherungen, Fonds und Aktien, aber auch Sparpläne und Immobilien. Für jeden Anlage- und Risikotyp gibt es eine geeignete Form; die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten.
| Anlageform | So funktioniert sie | Besonderheit |
|---|---|---|
| Klassische Rentenversicherung | Sie zahlen Beiträge ein und erhalten im Ruhestand eine garantierte lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung (abhängig vom konkreten Produkt). | Hohe Planungssicherheit, dafür begrenzte Renditechancen |
| Fondsgebundene Rentenversicherung | Ihre Beiträge fließen in Investmentfonds; die spätere Leistung hängt von der Wertentwicklung ab. | Höhere Renditechancen, dafür Wertschwankungen und Verlustrisiko |
| Basisrente (Rürup-Rente) | Staatlich gefördertes Produkt der ersten Schicht mit lebenslanger Rentenzahlung | Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar; keine Kapitalauszahlung möglich |
| Geförderte Produkte ab 2027 | Garantieprodukt, Altersvorsorgedepot oder Standarddepot mit staatlichen Zulagen | Löst die Riester-Rente für Neuverträge ab |
| Fonds- oder ETF-Sparplan | Sie investieren regelmäßig einen festen Betrag in Fonds oder Indexfonds. | Sehr flexibel, aber ohne Garantien und ohne staatliche Zulagen |
| Immobilie | Sie erwerben Wohneigentum zur Eigennutzung oder Vermietung | Bindet viel Kapital und ist wenig flexibel |
| Banksparplan | Sie legen Geld verzinslich bei einer Bank an | Sehr sicher, gleicht die Inflation aber häufig nicht aus. |
In der Praxis kombinieren viele Menschen mehrere Bausteine, etwa eine geförderte Rentenversicherung für die Grundabsicherung und einen Fondssparplan für den flexiblen Teil.
Ist eine private Altersvorsorge notwendig?
Eine private Altersvorsorge ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben halten möchten. Denn die gesetzliche Rente liegt in aller Regel deutlich unter dem Nettoeinkommen, das Sie zuvor erhalten haben.
Demografischer Wandel und niedriges Rentenniveau
Der Grund: Die Lebenserwartung steigt, die Geburtenrate ist seit Jahrzehnten niedrig. Anfang der 1960er-Jahre kamen auf einen Altersrentner noch rund sechs aktiv versicherte Erwerbspersonen. Heute sind es etwa zwei. Verstärkt wird der Effekt durch die geburtenstarken Jahrgänge 1954 bis 1969, von denen bis 2036 alle das Rentenalter erreicht haben werden.
Das Rentenniveau, also das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittsverdienst, ist bis 2031 gesetzlich bei 48 Prozent abgesichert. Wie es danach weitergeht, ist offen. Für die meisten Menschen reichen 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes allerdings auch aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Lücken in der Erwerbsbiografie
Hinzu kommt, dass immer weniger Menschen über vier Jahrzehnte ohne Unterbrechung in die Rentenkasse einzahlen. Jobwechsel, Studium, berufliche Auszeiten, Arbeitslosigkeit oder eine Familienphase mit anschließender Teilzeit verringern die erworbenen Ansprüche. Und ein großer Teil der Selbstständigen zahlt gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
Jede dieser Lücken senkt die spätere gesetzliche Rente. Eine private Vorsorge kann das ausgleichen, weil sie unabhängig von Ihrer Erwerbsbiografie funktioniert.
Wie viel Geld benötigt man im Rentenalter?
Als grobe Orientierung gilt eine Faustregel: Etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens werden häufig als Bedarf im Ruhestand angesetzt. Die Differenz zwischen diesem Bedarf und Ihrer zu erwartenden gesetzlichen Rente ist Ihre Rentenlücke . Einen guten Anhaltspunkt für die Höhe Ihrer Rente liefert die jährliche Renteninformation, die Sie automatisch erhalten, sobald Sie mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeit zurückgelegt haben.
Wie viel Sie zurücklegen sollten, ergibt sich aus dieser Lücke und Ihrem Einkommen. Als groben Richtwert empfehlen Experten, ca. 10 bis 15 Prozent des Nettoeinkommens zurückzulegen.
Warum ein früher Start den Aufwand senkt
Entscheidend ist, wie viele Jahre Ihnen bis zum Ruhestand bleiben. Je früher Sie beginnen, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt, also die Verzinsung bereits erzielter Erträge, und desto niedriger fällt der monatliche Beitrag aus, den Sie für Ihr Ziel sparen müssen.
Modellrechnung bei einer monatlichen Sparrate von 150 EUR und einer angenommenen Wertentwicklung von 5 Prozent pro Jahr, vor Kosten und Steuern. Die tatsächliche Entwicklung kann höher oder niedriger ausfallen; eine bestimmte Wertentwicklung lässt sich nicht zusagen.
| Beginn im Alter von | Eigene Einzahlungen bis 67 | Kapital mit 67 |
|---|---|---|
| 25 Jahren | 75.600 EUR | rund 256.700 EUR |
| 35 Jahren | 57.600 EUR | rund 141.700 EUR |
| 45 Jahren | 39.600 EUR | rund 71.900 EUR |
| 55 Jahren | 21.600 EUR | rund 29.500 EUR |
Wer mit 25 statt mit 45 beginnt, zahlt nicht einmal doppelt so viel ein, erreicht aber ein mehr als dreimal so hohes Kapital. Diese Differenz entsteht allein durch die längere Anlagedauer.
Drei Säulen bzw. drei Schichten: Wie ist die Altersvorsorge aufgebaut?
Für den Aufbau der Altersvorsorge in Deutschland gibt es zwei gebräuchliche Modelle, die häufig verwechselt werden. Das Drei-Säulen-Modell ordnet die Vorsorge danach, wer sie organisiert: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge.
Das Drei-Schichten-Modell geht auf das Alterseinkünftegesetz von 2005 zurück und ordnet die Vorsorge nach ihrer steuerlichen Behandlung. Weil sich daraus die konkreten Regeln für Förderung und Besteuerung ergeben, erläutern wir im Folgenden dieses Modell.
1. Schicht: Basisversorgung
Die erste Schicht bildet die Basisversorgung: die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die freiwillige Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.
Steuerlich gilt hier die nachgelagerte Besteuerung. Ihre Beiträge können Sie seit 2023 innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend machen. Ihre Erträge innerhalb des Vertrages bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Besteuert werden erst die späteren Leistungen. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ausfällt, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Wer 2026 erstmals Rente bezieht, versteuert 84 Prozent, ab einem Rentenbeginn im Jahr 2058 sind es 100 Prozent.
Produkte der ersten Schicht sind bewusst auf eine Leistung in Form einer lebenslangen Rente festgelegt. Eine Kapitalauszahlung ist nicht vorgesehen, ebenso wenig eine Übertragung oder Beleihung.
2. Schicht: Geförderte Zusatzversorgung
Die zweite Schicht umfasst die staatlich geförderte Zusatzversorgung: die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente und ab 2027 die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte.
Charakteristisch ist die Kombination aus staatlicher Unterstützung und gesetzlichen Auflagen. Sie erhalten Zulagen oder Steuervorteile, dafür ist das Kapital an den Zweck der Altersvorsorge gebunden. Die späteren Leistungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Bei Betriebsrenten kommen für gesetzlich Krankenversicherte zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, allerdings erst oberhalb eines Freibetrags.
3. Schicht: Kapitalanlage
Die dritte Schicht ist die freie Kapitalanlage: private Rentenversicherungen, Fonds und ETFs, Sparpläne oder Immobilien. Hier haben Sie die größten Gestaltungsmöglichkeiten.
Staatliche Zulagen gibt es auf dieser Ebene nicht. Einzelne Produkte sind aber steuerlich begünstigt. Bei einer privaten Rentenversicherung etwa wird nur ein Teil des Ertrags besteuert, wenn Sie den Vertrag mindestens zwölf Jahre gehalten haben und die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren erfolgt. Wählen Sie statt der Kapitalauszahlung eine lebenslange Rente, wird lediglich der sogenannte Ertragsanteil besteuert.
(Quelle: DRV: Die drei Säulen der Altersvorsorge)
Was ändert sich durch die Altersvorsorgereform 2027?
Die zweite Schicht der Altersvorsorge verändert sich zum 1. Januar 2027 grundlegend. Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt. Für Neuverträge stehen künftig drei Produktarten zur Verfügung: ein Garantieprodukt mit einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent, das renditeorientierte Altersvorsorgedepot ohne Garantie und ein Standardprodukt (Quelle: BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 09/206).
Die staatlichen Zulagen werden künftig beitragsproportional statt als Festbeträge gewährt. Die zweistufige Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 EUR Jahresbeitrag und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 EUR, also maximal 540 EUR jährlich.
Die Kinderzulage entspricht 100 % des Eigenbeitrags, gedeckelt auf 300 EUR pro Kind (erreicht bei 300 EUR Jahresbeitrag). Fördervoraussetzung ist nur ein Mindesteigenbeitrag von 120 EUR/Jahr; die einkommensabhängige Berechnung entfällt. Für Vertragsabschlüsse vor dem 25. Lebensjahr gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR.
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt. Für Ihren vorhandenen Vertrag stehen Ihnen vier Wege offen: unverändert weiterführen, in die neue Fördersystematik wechseln, das Guthaben auf ein neues Produkt übertragen oder die Beitragszahlung ruhen lassen.
Welche Option sinnvoll ist, wer künftig neu förderberechtigt ist und wie die neuen Produkte im Detail funktionieren, lesen Sie in unserer Übersicht zur Reform der privaten Altersvorsorge 2027.
Alternative Altersvorsorge: ETFs, Fonds und Co.
Nicht jede Form der Altersvorsorge ist ein Versicherungsvertrag. Als alternative Altersvorsorge werden Anlagen bezeichnet, die außerhalb der klassischen Vorsorgeprodukte für den Ruhestand aufgebaut werden, vor allem Fonds- und ETF-Sparpläne, Einzelaktien, Immobilien oder Beteiligungen.
Viele wählen ETFs, also börsengehandelte Indexfonds. Ein ETF bildet die Wertentwicklung eines Aktienindex wie des DAX oder des MSCI World nach. Weil ein solcher Index viele Einzelwerte enthält, verteilt sich das Risiko auf zahlreiche Unternehmen, Branchen und Regionen. Das verringert das Risiko einzelner Fehlgriffe, schützt aber nicht vor Kursverlusten: Fällt der gesamte Markt, fällt auch der ETF.
Der Vorteil liegt in der Flexibilität. Sie legen Höhe und Rhythmus selbst fest und kommen bei Bedarf an Ihr Geld. Dem stehen drei Nachteile gegenüber: keine staatlichen Zulagen, keine Garantie und keine lebenslange Rentenzahlung. Wie lange Ihr Kapital im Ruhestand reicht, müssen Sie selbst planen. In der Praxis ergänzen sich beide Welten gut: Ein garantiertes oder gefördertes Produkt deckt den planbaren Grundbedarf, ein Sparplan sorgt für Renditechancen.