Eine ältere Frau steht am Empfang einer Arztpraxis und liest sich ein Dokument durch. Eine Ärztin steht gegenüber.

Ratgeber

Gesundheitsreform 2026: Das ändert sich für gesetzlich Versicherte

Die Gesundheitsreform 2026 soll den Anstieg der Krankenkassenbeiträge bremsen. Für gesetzlich Versicherte bedeutet sie vor allem höhere Zuzahlungen und einige gestrichene Leistungen. Hier lesen Sie, was sich ändert und wie Sie vorsorgen können.

Kurz zusammengefasst

  • Hauptteil ab 2027: Das Gesetz gilt seit dem 30. Juli 2026; die meisten Änderungen greifen zum 1. Januar 2027, der Zuschlag für familienversicherte Partner ab 2028.
  • Mehr Eigenanteil: Zuzahlungen etwa für Medikamente und Krankenhausaufenthalte steigen um 50 Prozent, der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt um 10 Prozentpunkte.
  • Weniger Kassenleistungen: Homöopathie zahlt die Kasse ab 2027 nicht mehr; vor bestimmten planbaren Operationen wird eine Zweitmeinung Pflicht.
  • Neue Grenzen für Gutverdienende und Familien: 2027 steigen die Einkommensgrenzen der GKV außerplanmäßig, ab 2028 kostet die Mitversicherung vieler Ehe- und Lebenspartner 2,5 Prozent Zuschlag.

Was ist die Gesundheitsreform 2026?

Hinter der Gesundheitsreform 2026 steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), oft auch GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz genannt. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 verabschiedet, in Kraft ist es seit dem 30. Juli 2026 (Quelle: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228). Anlass ist eine wachsende Finanzierungslücke der Krankenkassen, die 2027 rund 15 Milliarden EUR betragen könnte.

Kern der Reform ist, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig nicht stärker steigen dürfen als ihre Einnahmen. Neben Versicherten sind auch Arztpraxen, Kliniken und Pharmaunternehmen von Einsparungen betroffen. Der Bund beteiligt sich stärker an den Kosten für Menschen in der Grundsicherung, kürzt aber seinen allgemeinen Zuschuss an die GKV um zwei Milliarden EUR pro Jahr. Die Krankenhausreform ist ein eigenes Gesetz und nicht Teil dieser Reform; weil sie ebenfalls ab 2027 spürbar wird, ordnen wir sie im Abschnitt zum Krankenhaus kurz ein.

Gesundheitsreform: Was ändert sich ab wann?

Ab wann?Was sich für Versicherte ändert
30. Juli 2026Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie getrocknete Cannabisblüten nicht mehr auf Kassenrezept
1. Januar 2027Höhere Zuzahlungen, weniger Zuschuss beim Zahnersatz, keine Kostenübernahme mehr für Homöopathie, höhere Einkommensgrenzen, erste Pflicht-Zweitmeinungen
Bis Ende 2027Überprüfung von Check-up und Hautkrebs-Screening; bis dahin bleibt Ihr Anspruch unverändert
1. Januar 2028Zuschlag für viele familienversicherte Ehe- und Lebenspartner
Eine Frau im Krankenbett und ihre kleine Tochter geben sich einen Nasenkuss

Krankenhauszusatzversicherung

Werden Sie im Krankenhaus zum Privatpatienten! Unsere Krankenhauszusatzversicherung übernimmt bei einem stationären Aufenthalt die Kosten für verbesserte Leistungen. Ihre Vorteile bei der Bayerischen:

  • Freie Arztwahl sowie freie Krankenhauswahl
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Übernahme der Kosten für eine Hebamme (abhängig vom Tarif)

 

Zahnersatz: Weniger Festzuschuss, höhere Eigenanteile

Für Zahnersatz zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung, der zweckmäßigen Standardlösung. Ab dem 1. Januar 2027 sinkt er in allen Stufen um zehn Prozentpunkte (Quelle: Bundesregierung, Stand 07/2026).

Nachweis im BonusheftBis Ende 2026Ab 2027
Kein lückenloser Nachweis60 %50 %
Fünf Jahre lückenlos70 %60 %
Zehn Jahre lückenlos75 %65 %

Kostet die Regelversorgung 1.200 EUR, erhalten Versicherte ohne gepflegtes Bonusheft 600 EUR statt 720 EUR; ihr Eigenanteil steigt um 120 EUR. Wer sich für Implantate oder Keramik entscheidet, zahlt die Mehrkosten ohnehin selbst. Die Härtefallregelung für Menschen mit geringem Einkommen bleibt bestehen. Für Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, gilt noch die bisherige Regelung. Steht bei Ihnen Zahnersatz an, sprechen Sie mit Ihrer Zahnarztpraxis über den Zeitpunkt des Heil- und Kostenplans.

Umso wichtiger wird eine Zahnzusatzversicherung, wenn Sie Ihren Eigenanteil gering halten möchten. Die Zahnzusatzversicherung der Bayerischen erstattet je nach Tarif zusammen mit der Leistung Ihrer Krankenkasse bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Im Beispiel oben könnte Ihr Eigenanteil von 600 EUR damit ganz entfallen, sofern die Leistungsgrenzen der ersten Versicherungsjahre nicht überschritten sind. Für Behandlungen, die bereits angeraten sind, gibt es den Ergänzungsbaustein ZAHN Sofort.

Höhere Zuzahlungen ab 2027

Die seit 2004 kaum veränderten Zuzahlungen steigen zum 1. Januar 2027 um 50 Prozent (Quelle: Bundesgesundheitsministerium Pressemitteilung). Bei Arznei- und Hilfsmitteln zahlen Sie weiterhin zehn Prozent des Preises, künftig aber mindestens 7,50 EUR und höchstens 15 EUR. Danach sollen die Beträge jährlich angepasst werden.

LeistungBis Ende 2026Ab 2027
Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrkosten10 %, mind. 5 EUR, max. 10 EUR10 %, mind. 7,50 EUR, max. 15 EUR
Heilmittel, häusliche Krankenpflege10 % + 10 EUR je Verordnung10 % + 15 EUR je Verordnung
Krankenhaus (max. 28 Tage/Jahr), stationäre Reha10 EUR pro Tag15 EUR pro Tag

Unverändert bleibt die Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke ein Prozent. Ist sie erreicht, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Brauchen Sie regelmäßig Medikamente oder Heilmittel, kann eine ambulante Krankenzusatzversicherung je nach Tarif gesetzliche Zuzahlungen übernehmen.

Krankenhaus: Was sich im stationären Bereich ändert

Auch für Krankenhausaufenthalte bringt die Gesundheitsreform Änderungen. Neben der höheren Zuzahlung von 15 EUR pro Tag begrenzt sie die Kostensteigerungen der Kliniken. Deren Vergütungen dürfen künftig nur so stark steigen wie die tatsächlichen Kosten oder die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten.

Parallel dazu wird die Krankenhausreform umgesetzt. Kliniken dürfen bestimmte Behandlungen künftig nur noch anbieten, wenn ihnen die zuständige Landesbehörde die passende Leistungsgruppe zugewiesen hat und sie deren Qualitätsvorgaben erfüllen (Quelle: Deutscher Bundestag). Ziel ist mehr Qualität durch Spezialisierung. Für Sie bedeutet das, dass nicht jedes Krankenhaus in Ihrer Nähe jede planbare Operation durchführt und die Wahl der Klinik wichtiger wird.

Gesetzlich Versicherte können das Krankenhaus zwar grundsätzlich wählen. Entscheiden Sie sich ohne zwingenden Grund für eine andere Klinik als die in der Einweisung genannte, kann Ihre Krankenkasse Ihnen aber die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung der Bayerischen wählen Sie je nach Tarif das Krankenhaus frei und werden als Privatpatientin oder Privatpatient von der Ärztin oder dem Arzt Ihrer Wahl behandelt. Die ärztlichen Kosten erstatten wir dabei auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus, wenn dies medizinisch begründet ist.

Homöopathie und Cannabisblüten: Was die Kasse nicht mehr zahlt

Eine Hand tröpfelt aus einer Pipette eine Flüssigkeit in eine Teetasse.

Seit dem 30. Juli 2026 dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden; betroffen sind vor allem Kinder unter zwölf. Freiwillige Erstattungen einzelner Kassen sind noch bis Ende 2026 möglich. Ab 2027 entfallen sie ebenso wie die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen. Pflanzliche Arzneimittel sind nicht betroffen. Getrocknete Cannabisblüten erstattet die GKV ab diesem Datum ebenfalls nicht mehr; Cannabisextrakte und Fertigarzneimittel bleiben Kassenleistung.

Naturheilkundliche Behandlungen können Sie je nach Tarif über eine ambulante Krankenzusatzversicherung absichern.

Zweitmeinungspflicht vor planbaren Operationen

Ab 2027 legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jedes Jahr mindestens einen planbaren, häufigen Eingriff fest, vor dem eine ärztliche Zweitmeinung Pflicht ist. Ohne diesen Nachweis kann die Operation nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden (Quelle: G-BA). Welche Eingriffe zuerst betroffen sind, steht noch nicht fest.

Die Reform unterstreicht, wie wichtig eine zweite ärztliche Einschätzung vor einer Operation ist. In der Krankenhauszusatzversicherung Prestige der Bayerischen ist die Zweitmeinung bereits enthalten, unabhängig davon, ob Ihr Eingriff unter die neue Pflicht fällt. Über den ÄrzteKompass unterstützt Sie unser Partner BetterDoc bei der Suche nach Spezialistinnen und Spezialisten, vermittelt eine Zweitmeinung und hilft bei der Terminvereinbarung. Den ÄrzteKompass gibt es auch als Baustein in der Unfallversicherung. 

Höhere Einkommensgrenzen: Was das für Gutverdienende bedeutet

2027 steigen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze zusätzlich zur jährlichen Anpassung um je 300 EUR pro Monat. Wer mehr als die bisherige Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt dadurch höhere Beiträge. Zugleich brauchen Angestellte ein höheres Einkommen, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können; für einen Versicherungsbeginn ab 2027 gilt die neue Grenze.

Familienversicherung: Zuschlag für Partner ab 2028

Ab dem 1. Januar 2028 zahlen Mitglieder für ihren mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen (Quelle: Bundesregierung). Bei 3.500 EUR Einkommen sind das 87,50 EUR im Monat. Kinder bleiben beitragsfrei. Der Zuschlag entfällt, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt, der Partner oder die Partnerin Angehörige pflegt, die Regelaltersgrenze erreicht hat, voll erwerbsgemindert ist oder Grundsicherung bezogen wird.

Fazit: Gut vorbereitet in die Gesundheitsreform

Mit der Gesundheitsreform 2026 tragen gesetzlich Versicherte künftig mehr Kosten selbst. Wie stark Sie das spüren, hängt von Ihrer Gesundheit, Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation ab. Da die meisten Änderungen erst 2027 greifen, bleibt Zeit, sich vorzubereiten. Prüfen Sie, welche Punkte Sie persönlich betreffen, und klären Sie offene Fragen mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Arztpraxis. Wo die gesetzliche Krankenversicherung künftig weniger leistet, kann eine private Zusatzversicherung Lücken schließen und Ihnen mehr Wahlfreiheit geben. Lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten.

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