
Sach-Versicherungen
Krankenhauszusatzversicherung
Mit unserer Krankenhauszusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus zum Privatpatienten – auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Krankenhauszusatzversicherung: Für mehr Komfort im Krankenhaus
Ein Krankenhausaufenthalt lässt sich manchmal nicht vermeiden. Wie schnell Sie wieder gesund werden, hängt vor allem von der Qualität der Behandlung, der Qualifikation von Ärzten und Pflegekräften und dem Komfort des Zimmers ab.
Gesetzlich Versicherte haben im Krankenhaus Anspruch auf die medizinische Grundversorgung, die allgemeinen Pflegeleistungen und ein Mehrbettzimmer. Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt für Sie die Kosten für verbesserte Leistungen.
Ihre Vorteile mit der Krankenhauszusatzversicherung der Bayerischen
Auf einen Blick:
- Individuell: Freie Arztwahl sowie freie Krankenhauswahl
- Komfortabel: Ein- oder Zweibettzimmer für mehr Komfort und Privatsphäre
- Umfassend: Passende Ergänzung zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
- Hebamme: Erstattung der Kosten, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen
- Rooming-in: Erstattung der Kosten von Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson für Ihr Kind
Für wen ist die stationäre Zusatzversicherung sinnvoll?
Krankenhauszusatzversicherung der Bayerischen auch für Privatversicherte abschließbar
- Erweiterte Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder exklusive Behandlungsoptionen.
- Mehr Freiheiten wie die Auswahl des Arztes oder des Krankenhauses.
- Individuelle Anpassung: Flexible Gestaltung der Versicherung je nach persönlichen Bedürfnissen.
Darum lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung häufig
Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt liegt bei circa 7,2 Tagen. In dieser Zeit können schnell hohe Kosten entstehen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt werden.
Welche Kosten entstehen bei einem Krankenhausaufenthalt?
Beispielhafte Kosten:
- Einzelzimmer: 120 - 250 EUR pro Tag
- Rooming-in: 50 EUR pro Tag
- Vor- und Nachuntersuchungen durch den Chefarzt oder die Chefärztin: 200 - 250 EUR
- Ambulante Operationen (z.B. Augenlasern): 1.500 - 3.000 EUR


Tarife der Krankenhauszusatzversicherung
Prestige
Leistet bei jedem medizinisch notwendigen Krankenhaus-Aufenthalt
ab 4,10 € pro Monat
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1- oder 2-Bettzimmer
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50 EUR/Tag
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ohne Begrenzung
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max. 300 EUR pro Krankenhaus-Aufenthalt, auch bei Anreise mit dem eigenen PKW (0,30 Cent)
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kostenlose Freischaltung möglich
Komfort
Leistet bei jedem medizinisch notwendigen Krankenhaus-Aufenthalt
ab 3,20 € pro Monat
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2-Bettzimmer
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30 EUR/Tag
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bis maximal 2-Bettzimmerleistung
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max. 300 EUR pro Krankenhaus-Aufenthalt, auch bei Anreise mit dem eigenen PKW (0,30 Cent)
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Smart
Leistet bei schwerer Krankheit und Unfall
ab 2,10 € pro Monat
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2-Bettzimmer
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30 EUR/Tag
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max. 200 EUR pro Krankenhaus-Aufenthalt
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Einbettzimmer, Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer im Krankenhaus – welche Optionen gibt es?
Downloads
Private Krankenhauszusatzversicherung und gesetzliche Krankenkasse: Kostenübernahme im Überblick
Gesetzliche Krankenversicherung
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Grundversorgung wird übernommen, wie Aufenthalt im Mehrbettzimmer und Basisversorgung
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Wird übernommen, wenn medizinisch notwendig. Bei Wunschkrankenhaus ohne medizinische Notwendigkeit trägt der Patient die Kosten.
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Kostenübernahme von Hebammenleistungen wie Schwangerschaftsvorsorge, Geburtshilfe und Nachsorgeuntersuchungen und Rückbildungskurse.
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Keine freie Wahl des Krankenhauses. Patienten werden in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert.
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Nur Behandlungen nach den festgelegten Sätzen (BEMA) werden übernommen.
Krankenhauszusatzversicherung der Bayerischen
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Je nach Tarif werden Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlungen übernommen.
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Die Transportkosten werden auch in das Wunschkrankenhaus übernommen. Je nach Tarif auch die eigene Anreise mit dem Pkw.
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Anfallende Kosten für privat abrechnende Hebammen werden übernommen.
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Freie Krankenhauswahl möglich: Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Kosten, egal ob es sich um eine private oder öffentliche Klinik handelt.
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Es gibt keine Begrenzung der Gebührenordnung. Es werden auch die Kosten für den Höchstsatz übernommen.
Muster-Produkt-Informationsblätter
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Produktinformationsblätter für die "Krankenhauszusatzversicherung"