Für all jene, die den Wunsch hegen, früher in den Ruhestand zu treten als ursprünglich vorgesehen, bietet die private Renten- oder Kapital-Lebensversicherung eine Lösung. Dabei spielt die Abrufoption eine zentrale Rolle, die zusätzlich zum Hauptvertrag festgelegt wird.

Die Abrufoption tritt in der Regel 5 Jahre vor dem festgesetzten Vertragsende in Kraft. Innerhalb dieses Zeitfensters ermöglicht die Abrufoption den Versicherten, unter bestimmten Bedingungen vorab Zugriff auf ihre vereinbarten Versicherungsleistungen zu nehmen. Bei der Inanspruchnahme dieser Option werden das angesparte Deckungskapital und die im Laufe der Jahre erzielten Überschussbeteiligungen berücksichtigt. Wenn die resultierende Summe – selbst ohne die Schlussüberschussanteile – den garantierten Kapitalbetrag der versicherten Rente oder die Kapitalauszahlung zum ursprünglich festgesetzten Datum übersteigt, kann die Auszahlung vorzeitig beginnen, dank der Abrufoption.