Für passionierte Jäger ist es entscheidend, nicht nur für Schäden gegenüber Dritten, sondern auch für sogenannte Eigenschäden abgesichert zu sein. Speziell geht es hier um die Angehörigenklausel in der Jagdhaftpflichtversicherung, die solche Schäden abdeckt, die der Versicherte seinen eigenen Angehörigen zufügt. Ein typisches Beispiel wäre der Fall, dass sich beim Säubern der Jagdwaffe ein Schuss löst und ein Familienmitglied verletzt wird. Nur wenn eine Angehörigenklausel in der Jagdhaftpflichtversicherung integriert ist, sind solche Schäden auch abgedeckt. Es ist daher ratsam, beim Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung auf das Vorhandensein dieser speziellen Klausel zu achten.