Die Aufsichtspflicht durch die Eltern umfasst die Verantwortung für das Wohl und das Vermögen des Kindes bis es volljährig ist. Eltern, die ihre Aufsichtspflicht verletzen, können sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, falls durch ihr Versäumnis Dritte zu Schaden kommen.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Kinder unter sieben Jahren gesetzlich als deliktunfähig gelten. Im Straßenverkehr verlängert sich diese Regelung sogar bis zum Alter von zehn Jahren. In solchen Fällen haften auch die Eltern nicht für entstandene Schäden. Daher empfiehlt es sich, die Privathaftpflichtversicherung so zu gestalten, dass auch Fälle von Deliktunfähigkeit abgedeckt sind, um möglichen Ärger zu vermeiden.
Bei älteren Kindern trifft die Eltern eine Haftung, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht werden und Schäden entstehen, die vorhersehbar waren. Die Frage, ob die Aufsichtspflicht durch die Eltern verletzt wurde, hängt oft davon ab, ob es wahrscheinlich war oder sogar bekannt, dass das Kind einen Schaden verursachen könnte.
Daher ist es für Eltern entscheidend, ihre Aufsichtspflicht ernst zu nehmen, um rechtliche Konsequenzen und mögliche Haftungsansprüche zu vermeiden.
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