Um den Versicherten im Schadenfall bürokratische Hürden zu ersparen, setzen Versicherungsunternehmen auf schnelle und unkomplizierte Abwicklung von geringfügigen Schäden. Im Kontext der Kfz-Versicherung spricht man hier oft von Bagatellschäden, wie etwa kleinen Blechschäden am Auto.

Falls bei dem Unfall niemand verletzt wurde, die beteiligten Fahrzeuge fahrtüchtig bleiben und die Schuldfrage unstrittig ist, ist keine ausführliche polizeiliche Unfallaufnahme erforderlich. Trotzdem ist es notwendig, alle relevanten Informationen für die Schadenregulierung bereitzustellen. Dazu gehören das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, die Namen und Adressen der Beteiligten sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Versicherungsunternehmen. Zudem sollte klar sein, wann und wo der Unfall stattgefunden hat. Fotos der Fahrzeugschäden und eine kurze Unfallskizze sind ebenfalls hilfreich und machen die Regulierung des Bagatellschadens zumeist zu einer einfachen Angelegenheit.