Manchmal macht uns das Schicksal einen Strich durch die Rechnung - und plötzlich fehlt das Geld, um den monatlichen Beitrag für eine Lebensversicherung aufzubringen. Wegen dieser vielleicht nur kurzfristigen Notlage muss aber nicht der komplette Versicherungsschutz verloren gehen. Der Versicherte kann sich, statt zu kündigen, von den Beiträgen freistellen lassen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen - aber die Altersversorgung und der Todesfallschutz für die Angehörigen erhalten bleibt. Das ist eine sinnvolle Lösung, denn so gehen weder der bis dahin aufgebaute Versicherungsschutz noch die hohen Kapitalzuwächse gegen Ende der Laufzeit unwiderruflich verloren. Wer keine Beiträge mehr zahlt, erhält natürlich nicht mehr die gleiche Versicherungssumme wie ursprünglich vereinbart. Die Beitragsfreistellung kann auch erst dann vereinbart werden, wenn schon eine bestimmte Mindestsumme eingezahlt wurde. Aber die meisten Krisen haben auch mal ein Ende - und innerhalb bestimmter Fristen kann der Vertrag wieder wie geplant mit regelmäßigen Beitragszahlungen fortgeführt werden.
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