Im Kontext von Versicherungen ist der Beitragszahler in der Regel identisch mit dem Versicherungsnehmer, also der Person, die den Versicherungsvertrag unterzeichnet hat. Allerdings muss der Beitragszahler nicht zwingend der Empfänger der Versicherungsleistungen sein. Diese können auch einer als "versicherte Person" oder "Bezugsberechtigter" bezeichneten dritten Person zukommen. Es besteht also eine gewisse Flexibilität, wer die Versicherungsleistungen erhält, während der Beitragszahler für die finanzielle Abwicklung verantwortlich ist.

Anders sieht es jedoch aus, wenn staatliche Regelungen involviert sind. Bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie der Riester-Rente ist es streng geregelt, dass der Beitragszahler und der Leistungsempfänger identisch sein müssen. In solchen Fällen ist eine Übernahme der Beitragszahlungen durch Dritte grundsätzlich nicht möglich. Wer also in diesem Fall die Beiträge entrichtet, ist auch der einzige, der die Vorteile der Riester-Rente nutzen kann.