Die Besteuerung von Renten aus Lebensversicherungen ist ein wichtiger Aspekt, den Versicherte im Blick haben sollten, insbesondere wenn sie sich für eine monatliche Rentenzahlung anstelle einer Einmalzahlung entscheiden. In diesem Fall gilt eine besondere steuerliche Regelung, die auf einem pauschalierten Ertragsanteil basiert. Dieser Ertragsanteil, der Ihrem persönlichen Steuersatz unterliegt, macht nur einen kleinen Teil der monatlichen Rentenzahlung aus.

Der prozentuale Ertragsanteil, der besteuert wird, hängt vom Alter des Versicherten ab, wenn die Rentenzahlungen beginnen. Konkret bedeutet das: Je jünger Sie bei Beginn der Rentenauszahlung sind, desto höher fällt die steuerliche Belastung aus. Es ist daher ratsam, diesen Faktor bei der langfristigen Planung Ihrer Altersvorsorge durch Lebensversicherungen zu berücksichtigen.

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