Die Forderungsausfalldeckung ist eine nützliche Ergänzung zur Jagdhaftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten für Schäden, die ein Dritter dem Versicherten zufügt. Normalerweise sollte die Jagdhaftpflichtversicherung des Schadenverursachers für die Schadensersatzforderungen aufkommen. Falls der Verursacher jedoch keinen eigenen Versicherungsschutz hat oder nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen, tritt die Forderungsausfalldeckung in Kraft.

Die Forderungsausfalldeckung wird wirksam,

  • wenn der Geschädigte den Schadenverursacher identifizieren kann.
  • wenn der Versicherte gerichtlich einen Titel erwirkt hat, der den Verursacher zur Zahlung verpflichtet.
  • wenn kein anderer Versicherungsschutz für den entstandenen Schaden greift.