Manchmal führen unerwartete Vorkommnisse in Ihrer Wohnung dazu, dass Sie vorübergehend auf ein Hotel ausweichen müssen – sei es aufgrund eines Wasserschadens oder eines Brands. In solchen Situationen können Hotelkosten schnell ansteigen. Glücklicherweise übernimmt die Hausratversicherung in vielen Fällen diese Hotelkosten. Das Bewusstsein dafür, dass Hotelkosten durch Ihre Versicherung gedeckt sein können, bietet eine wertvolle Beruhigung in solch stressigen Zeiten.

Fairer Hinweis: In den letzten Jahren gab es verschiedene Urteile (u.a. OLG Saarbrücken vom 08.09.2023 5 U 64/22), die dazu geführt haben, dass sich die Regulierungspraxis am Versicherungsmarkt geändert hat. Auch wir leisten nur noch wenn die Wohnung bzw. das Haus durch den Hausratschaden unbewohnbar wurde. Anspruch auf eine Leistung besteht jedoch nicht, wenn die Ursache ein Gebäudeschaden ist, wie es in den meisten Schadenfällen der Fall ist.

Hier kann zumindest der Mieter die Miete mindern/aussetzen und der Eigentümer den Mietausfall über die Wohngebäudeversicherung bzw. Eigentümer in selbst genutzten Wohnungen/Gebäuden einen sogenannten Nutzungsaufall über die Wohngebäudeversicherung ersetzt bekommen. Die Hausratversicherung übernimmt in diesem Falle jedoch keine Kosten.