Immer wieder hört man von Vorfällen, bei denen Hunde, ob Kampfhunde oder das liebe Haustier, Schäden verursachen. Ob ein unerwartetes Beißen aus Schreck oder das versehentliche Umstoßen einer wertvollen Vase - als Hundebesitzer sind Sie in der Pflicht, für diese Schäden aufzukommen. Dabei können die finanziellen Belastungen schnell erheblich werden, da Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Hundehalter unterliegen grundsätzlich der Gefährdungshaftung und sind unabhängig von eigenem Verschulden für das Verhalten ihres Tieres verantwortlich. Hier kommt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ins Spiel. Diese wichtige Versicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Sachschäden, wie zum Beispiel an einer wertvollen Vase oder einem beschädigten Teppich.
  • Personenschäden, darunter fallen Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder benötigte Hilfsmittel.
  • Vermögensschäden, die aufgrund von Sach- oder Personenschäden entstehen. Dies kann beispielsweise ein Verdienstausfall sein, wenn jemand infolge des Vorfalls arbeitsunfähig wird.

Ein Hinweis zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Bundesländer wie Hamburg, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin sehen sie als obligatorisch für alle Hundebesitzer an.

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