Eine Frau spaziert mit ihrem Hund durch den Wald.

Tierversicherungen

Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist in der Regel für jeden Hundebesitzer und jede Hundebesitzerin sinnvoll. Mit der Hundehaftpflichtversicherung der Bayerischen, können Sie sich im Schadensfall vor den finanziellen Folgen schützen.

  • bis zu 50 Mio. € Versicherungssumme
  • Stiftung-Warentest-Garantie & Best-Leistungs-Garantie
  • kostenfreie Beratung

Hundehaftpflicht als sinnvolle Versicherung

Jede Hundebesitzerin und jeder Hundebesitzer hat sich bestimmt schon einmal gefragt, ob die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist oder sie freiwillig abgeschlossen werden kann. Die Antwort: In Deutschland ist die Hundehalterhaftpflicht Ländersache. Einige Bundesländer haben die Hundehaftpflicht zur Pflicht gemacht, während andere sie lediglich dringend empfehlen. Zudem können je nach Bundesland besondere Regelungen für bestimmte Hunderassen gelten. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist daher in der Regel für jeden Hundebesitzer und jede Hundebesitzerin sinnvoll. Denn auch, wenn das Tier wohlerzogen ist, kann es Schäden verursachen.

In welchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht Pflicht?

Da jedes Bundesland eigenständig darüber entscheidet, welche Regelungen für Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen gelten, hängt die gesetzliche Pflicht von Ihrem Wohnort ab. In einigen Fällen kann auch entscheidend sein, welcher Rasse Ihr Hund angehört. Zu den Bundesländern mit einer allgemeinen Versicherungspflicht gehören folgende sechs Bundesländer: Berlin, Hamburg, Niedersachen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In welchen Bundesländern gibt es eine eingeschränkte Pflicht für die Hundehaftplicht?

Eine Frau streichelt ihren Pitbull

In neun Bundesländern gilt zudem eine einschränkte Versicherungspflicht. Das heißt: Eine Haftpflichtversicherung ist nur dann Pflicht, wenn Sie eine Hunderasse halten, die das jeweilige Bundesland als gefährlich einstuft. Oder wenn Ihr Hund ein aggressives Verhalten zeigt.
 
Zu den Bundesländern mit teilweise vorgeschriebener Haftpflicht für bestimmte Rassen gehören: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.

Allerdings müssen Besitzerinnen und Besitzer von solchen Hunden mit höheren Beiträgen für ihre Hundehaftpflichtversicherung rechnen. Manche Versicherer schließen Listenhunde gar komplett vom Versicherungsschutz aus. Auch bei der Bayerischen ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für solche Hunderassen nicht möglich.

Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Die Einstufung eines Hundes als gefährlich variiert je nach Bundesland und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Oft basiert die Einstufung für sogenannte Listenhunde, umgangssprachlich auch als Kampfhunde bekannt, auf einer Kombination aus Rasselisten und bestimmten Verhaltensweisen.

Typischerweise gelten Hunde als gefährlich, wenn sie aufgrund ihrer Rasse, Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit zeigen. Dies betrifft oft Kampfhunde und deren Kreuzungen sowie Hunde, die durch falsche Haltung oder Ausbildung aggressiv geworden sind. Eine besondere Erlaubnis für deren Haltung ist häufig erforderlich und kann vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung abhängig sein.
 
Unter anderem gelten folgende Hunderassen landesweit als Listenhunde:
 

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier

 
Zusätzlich können weitere Rassen je nach Bundesland aufgeführt sein. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Ordnungsbehörde über die genauen Vorschriften zu informieren, welche Hunde eine Haftpflichtversicherung benötigen. Nur so können Sie sich angemessen absichern für den Fall, dass Ihr Hund einen Haftpflichtschaden verursacht.

Was deckt die Hundehaftpflichtversicherung ab?

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Hundehalterin oder Hundehalter vor den finanziellen Folgen versicherter Schäden, die Ihr Hund verursacht. Dazu gehören sowohl Sachschäden an Eigentum von Dritten als auch Personenschäden. Die Deckung kann auch für Listenhunde gelten – je nach den spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland.

Hundehaftpflicht Pflicht 3

Die Hundehalterhaftpflicht der Bayerischen deckt folgende Schäden ab:
 

  • Personen- Sach- oder daraus folgende Vermögensschäden
  • Mietsachschäden, die von Ihrem Hund an Wohnräumen verursacht werden
  • Verursachte Schäden während des Besuchs von Hundeschulen
  • Verursachte Schäden, wenn Bekannte, Nachbarn oder Nachbarinnen auf Ihren Hund aufpassen

Was passiert, wenn der Hund nicht versichert ist?

Haben Sie keine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, obwohl sie in Ihrem Bundesland verpflichtend ist, können Sie im Falle eines Schadens persönlich haftbar gemacht werden. Gleiches gilt, wenn Ihr Hund als gefährlich und damit als versicherungspflichtig eingestuft wird. Bußgelder in empfindlicher Höhe können die Folge sein.

Um potenzielle finanzielle Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung daher dringend zu empfehlen.

Welche Versicherungen sollte ich für einen Hund haben?

Wie bei Menschen kann auch bei Hunden mehr als nur eine Versicherung sinnvoll sein. So sichern Sie sowohl Ihren Hund als auch sich selbst als Halter oder Halterin beispielsweise bei Krankheiten oder Unfällen ab. Neben der Hundehaftpflicht kann vor allem eine Hundekrankenversicherung bzw. eine Hunde-OP-Versicherung sinnvoll sein:

Hundekrankenversicherung: Eine Hundekrankenversicherung deckt die Tierarztkosten sowohl für Routineuntersuchungen als auch im Falle von Krankheiten oder Verletzungen Ihres Hundes ab. So kann sie vor unerwarteten finanziellen Belastungen schützen. Je nach Versicherer und Tarif kann der Leistungsumfang stark variieren; teilweise sind Zahnbehandlungen, Verhaltenstherapie sowie alternative Tiermedizin versichert.


Hunde-OP-Versicherung: Eine OP-Versicherung für Hunde leistet bei notwendigen chirurgischen Eingriffen an Ihrem Hund. Dies kann auch für Zahnbehandlungen gelten.
 
Für Hundehalter und Hundehalterinnen kann es ratsam sein, sowohl eine Hundehalterhaftpflicht- als auch eine Hundekrankenversicherung abzuschließen. Damit verringern sie finanzielle Risiken und gewährleisten die gesundheitliche Versorgung ihres Hundes.

Warum ist eine Hundehalterhaftpflicht wichtig?

Egal ob vorgeschrieben oder nicht – der Abschluss einer Hundehaftpflicht ist häufig empfehlenswert.  Die Versicherung schützt Hundehalter oder Hundehalterinnen vor den finanziellen Folgen von Schäden, die ihr Hund verursachen könnte. Sie deckt beispielsweise Bissverletzungen oder Sachschäden an fremdem Eigentum ab

Häufig gestellte Fragen zum Thema Hundehaftpflicht Pflicht

Das könnte Sie auch interessieren

Hunde-Krankenversicherung

Mit der leistungsstarken Hunde-Krankenvollversicherung unseres Partners Barmenia sichern Sie die Behandlung und Operationen Ihres Hundes finanziell ab.

Hundehaftpflicht mit Mietsachschäden

Schützen Sie Ihre gemietete Wohnung vor Schäden durch Ihren Hund mit der Hundehalterhaftpflicht der Bayerischen. Hier informieren!

Hundehalterhaft­pflicht für zwei oder mehrere Hunde

Wenn Hunde einen Schaden verursachen, müssen die Besitzer dafür aufkommen. Auch dann, wenn gar nicht selbst schuld sind. Die Hundehalterhaftpflicht schützt Sie und Ihre Vierbeiner.

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.

*