Bei Kapital-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebensversicherungen kann man von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn man sie über einen längeren Zeitraum hält. Das liegt daran, dass man mit diesen Versicherungen langfristig und nicht spekulativ für das Alter vorsorgt. Wer jedoch die Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes nicht einhält, für den werden die Zinserträge kapitalertragsteuerpflichtig. Aktuell liegt der Satz für die Kapitalertragsteuer bei 25 Prozent, wobei noch der Solidaritätszuschlag hinzukommen kann.