Die Kündigung eines Versicherungsvertrages kann aus verschiedenen Gründen erforderlich werden. Bei Kfz-Versicherungen haben diese Verträge in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Im Gegensatz dazu sind Vorsorgeverträge wie Renten- oder Kapital-Lebensversicherungen auf längere Zeiträume ausgelegt. Aber auch diese können, wie alle Verträge, gekündigt werden.

Durch eine Kündigung wird das bestehende Rechtsverhältnis zwischen Versichertem und Versicherer beendet. Dies bedeutet, dass sowohl der Schutz als auch die Beitragspflichten erlöschen.

Möchten Sie einen Vertrag kündigen, sollten Sie dies schriftlich tun und dabei die im Vertrag unter dem Abschnitt "Kündigung" angegebene Frist beachten. Bei vielen Sachversicherungen liegt diese Frist bei drei Monaten, bei Kfz-Versicherungen meistens bei einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres.

Bei Lebensversicherungen können Kündigungen je nach Zahlungsweise nach einem Monat, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vorgenommen werden.

Eine außerordentliche Kündigung kann in besonderen Fällen erfolgen, beispielsweise nach einem Schadensfall, wenn das versicherte Risiko wegfällt oder wenn die Prämie bei unveränderten Leistungen steigt.

Bevor Sie jedoch zur Kündigung schreiten, sollten Sie Alternativen in Betracht ziehen. Es könnte finanziell sinnvoller sein, den Vertrag ruhen zu lassen, anstatt ihn sofort zu kündigen. Konsultieren Sie daher Ihren Versicherungsberater, um mögliche steuerliche Folgen oder den Verlust von Kapital- oder anderen Leistungen zu prüfen. Ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft kann ebenfalls nachteilig sein, insbesondere wenn sich Beiträge aufgrund des höheren Eintrittsalters erhöhen oder bestimmte Leistungen aufgrund einer Gesundheitsprüfung wegfallen.