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Arbeitgeberattraktivität einfach steigern
Nutzen Sie die Chancen der betrieblichen Altersvorsorge, um Ihre Arbeitgeberattraktivität zu steigern und sparen Sie dabei an Steuern und in der Regel Sozialversicherungsabgaben.
45% der Unternehmen finden keine geeigneten Arbeitskräfte für offene Positionen, 52% der Arbeitnehmer wünschen sich die betriebliche Altersvorsorge als Benefit und 83 % achten bei einem Jobwechsel auf eine arbeitgeberfinanzierte bAV.
Wichtig für Ihren Unternehmenserfolg
Sie erfüllen Mitarbeitenden ihren Anspruch auf Gehaltsumwandlung und stärken damit die Bindung und Motivation von qualifizierten Mitarbeitenden.
Geförderte Vorsorge
Sie bieten Ihren Mitarbeitenden den Zugang zu staatlich geförderter Vorsorge für ihr Alter.
Lohnendes Angebot auf für Sie
Die Beiträge sind Betriebsausgaben.
Kostenlos und unverbindlich beraten lassen
Als Arbeitgeber unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden beim Aufbau einer attraktiven Altersvorsorge und stärken außerdem Ihre Arbeitgebermarke.
Es gibt fünf verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Lassen Sie uns Ihnen einen kurzen Überblick geben:
Die bekannteste und am weitesten verbreitete Form der bAV ist die Direktversicherung. Einfach und effektiv für jeden Arbeitnehmer.
Unterstützungskasse: Ideal für Gutverdiener wie Unternehmer, Geschäftsführende oder leitende Angestellte ist die Unterstützungskasse. Diese Gruppe profitiert besonders von den steuerlichen Vorteilen, da sie unbegrenzt steuerfreie Beiträge einzahlen kann.
Besonders interessant bei der Bayerischen: Unsere nachhaltige Variante der bAV, Pangaea Life bAV Invest. Mit dieser Option können Sie sich als nachhaltige Arbeitgeber positionieren und gleichzeitig die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden fördern.
Wir informieren Sie gerne näher über die verschiedenen Formen der bAV und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse!
Jeder Mitarbeitende hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Teil seines Bruttolohns für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird.
Sie vereinbaren mit Ihren Mitarbeitenden, dass Teile ihres Gehalts nicht ausgezahlt, sondern zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden – in Form der Direktversicherung. Sie schließen dazu eine für die Direktversicherung geeignete Rentenversicherung ab und führen einen Teil der Einkommen direkt als Versicherungsbeitrag ab. Sie als Arbeitgeber sind Versicherungsnehmer und Beitragszahler.
Die Arbeitnehmenden sind die versicherte Person. Tritt der Versicherungsfall ein, bezieht der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin alle Leistungen. Und zwar von Beginn an und unwiderruflich. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die dafür vereinbarte Leistung.
Beiträge in der Direktversicherung bleiben bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die Mitarbeitenden steuerfrei (2024 sind das 7.248 Euro im Jahr).
Besteht eine pauschalversteuerte Versorgung gem. § 40b EStG, ist der Beitrag hierfür abzuziehen.
Der umgewandelte Beitrag für die Direktversicherung ist bis zu 3.624 Euro im Jahr sozialversicherungsfrei.
Wenn Mitarbeitende vorzeitig das Unternehmen verlassen, geben Sie ihnen den Vertrag einfach mit. Ihre Mitarbeiter haben dann verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag fortzuführen.
Bleiben Sie am Ball!
Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.