Ein Massenunfall, wie er beispielsweise am Ende eines Autobahnstaus in Form einer Massenkarambolage vorkommen kann, ist für alle Beteiligten ein Albtraum. Hinzu kommt die Sorge um eine zügige Schadensregulierung durch die Versicherung. Insbesondere bei solchen Massenunfällen kann es schwierig werden, die genauen Umstände und Verantwortlichkeiten zu klären. Wer möchte schon jahrelang auf die Klärung und Auszahlung der Versicherungssumme warten?
Zum Glück haben Kfz-Versicherer eine Vereinbarung für solche Fälle getroffen, um eine schnellere und unkompliziertere Schadenregulierung zu ermöglichen. Bei einem Massenunfall meldet sich jeder Fahrer direkt bei seinem eigenen Kfz-Versicherer, der dann alle Schäden – sowohl Personen- als auch Sachschäden – des Fahrers und der Insassen übernimmt. Dies gilt auch, wenn der Fahrer nur eine Haftpflichtversicherung besitzt.
Aber was definiert genau einen Massenunfall in versicherungstechnischen Begriffen? Es muss eine Beteiligung von mindestens 40 Fahrzeugen am gleichen Ort und Zeitpunkt vorliegen. In besonders komplexen Situationen können jedoch bereits 20 Fahrzeuge ausreichen. Entscheidend ist, dass die Polizei nicht eindeutig bestimmen kann, wer den Unfall verursacht hat.
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