Unfälle im Straßenverkehr können hohe Kosten verursachen, besonders wenn dauerhafte Verletzungen und lebenslange Betreuung die Folge sind. Daher hat der Gesetzgeber eine Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung festgelegt, um sicherzustellen, dass ein Großteil der Schäden durch die Versicherung gedeckt wird. Die Mindestdeckungssumme liegt bei Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden müssen Versicherungen bis zu einer Mindestdeckungssumme von 1,12 Millionen Euro aufkommen. Für Vermögensschäden, die beispielsweise aus den anderen Schadenarten resultieren, setzt der Gesetzgeber eine Mindestdeckungssumme von 50.000 Euro fest.

Während dies die gesetzlichen Mindestanforderungen sind, bieten Versicherungsgesellschaften oftmals Verträge mit noch höheren Deckungssummen an. Durch Zusatzoptionen wie die Mallorca-Police kann die Mindestdeckungssumme auch auf Mietfahrzeuge im Ausland erweitert werden. Es lohnt sich also, nach mehr als nur dem Minimum zu suchen.