02.07.2019
Blow-ups und Hitzeschäden am Auto
(verpd) Steigt die Außentemperatur über 30 Grad Celsius, muss man mit Schäden am Straßenbelag, den sogenannten Blow-Ups zu rechnen. Was ein Kfz-Fahrer unternehmen sollte, wenn er solche Schäden entdeckt und wer die Unfallschäden übernimmt, die durch diese Blow-ups entstehen können.
Bei Außentemperaturen jenseits der 30 Grad Celsius kann es zu gefährlichen Straßenschäden in Form von sogenannten Blow-ups kommen. Hierbei dehnt sich ein Straßenbelag aus Beton durch die Hitze übermäßig aus und bricht plötzlich auf. Bei Autobahnen aus Asphalt kommen laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) solche schweren Hitzeschäden seltener vor.
Etwa 30 Prozent der Autobahnen bestehen aus Beton und gelten daher als besonders gefährdet für Blow-ups an heißen Tagen. Bei hohen Geschwindigkeiten können derartige Straßenschäden für Pkws und Krafträder unter anderem wie eine Sprungschanze wirken und erhöhen damit die Unfallgefahr deutlich.
Vorbeugende Tempolimits möglich
Bei längeren Hitzewellen wird daher häufig provisorisch auf gefährdeten Strecken ein Tempolimit auf 80 oder 120 Stundenkilometer verhängt, um das Unfallrisiko, das durch plötzlich auftretende Straßenschäden entstehen kann, zu minimieren.
Unter anderem wurden laut GDV in diesem Jahr zum Beispiel in Sachsen-Anhalt auf gefährdeten Autobahnabschnitten der A9 und der A38 entsprechende Tempolimits verhängt. Auch in anderen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg kann es zum Beispiel auf bestimmten Autobahnstrecken der A7, A9 und A81 zu solchen Straßenschäden kommen.
Vorausschauend fahren und neue Blow-ups sofort melden
Wer bei hohen Außentemperaturen auf Autobahnen unterwegs ist, sollte daher vorausschauend fahren und genügend Abstand zum vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer haben. Zudem ist es wichtig, sich unbedingt an das vorgegebene Tempolimit zu halten. Grundsätzlich raten Verkehrsexperten, insbesondere an heißen Tagen den Verkehrsfunk zu beachten.
Entdeckt man schwere Hitzeschäden am Straßenbelag wie Blow-ups und gibt es diesbezüglich noch keine Warnung oder keine Vorsichtsmaßnahmen wie ein Tempolimit, ist es wichtig, umgehend die Polizei (Notruf 110) zu informieren. Denn dann wird in der Regel der betroffene Straßenabschnitt gesperrt oder zumindest ein Tempolimit verhängt, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen.
Welche Versicherungspolice bei Schäden durch Blow-ups zahlt
Wie der GDV betont, übernimmt eine bestehende Vollkaskoversicherung, zum Beispiel von der Bayerischen, die Schäden am eigenen Auto, die durch Blow-ups entstanden sind, beispielsweise, wenn man deswegen einen Unfall mit dem Pkw hatte. Kommt es infolge von Straßenschäden zu einem Bruch einer oder mehrerer Glasscheiben am Auto, zahlt dafür auch eine bestehende Teilkaskoversicherung. Übrigens, selbst wenn eine Autoglasscheibe nur infolge hoher Hitze reißt, also auch wenn kein Unfall oder Steinschlag die Glasbruchursache war, springt die Teilkaskoversicherung ein.
Theoretisch kann bei Straßenschäden auch der Straßenbaulastträger, also derjenige, der für den Unterhalt und die Sicherheit der betreffenden Straße verantwortlich ist – bei Autobahnen ist das meist der Bund beziehungsweise die jeweilige Autobahn- oder Straßenmeisterei – haftbar sein. Im Einzelfall muss dazu jedoch nachgewiesen werden, dass der Straßenbaulastträger seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er trotz ihm bekannter Straßenschäden dort keine Warnschilder aufgestellt oder kein Tempolimit angeordnet hätte.