01.10.2019
Jeder haftet für sein Haustier
(verpd) Ein Haustier ist für viele auch ein Familienmitglied. Allerdings ist die Verantwortung als Tierhalter auch hoch. Denn wenn beispielsweise der tierische Mitbewohner einen anderen schädigt, muss der Tierhalter dafür haften, und zwar egal, ob der Tierhalter mit Schuld am Schaden hat oder nicht. Dieses Risiko lässt sich jedoch durch eine passende Haftpflicht-Versicherungspolice absichern.
Hierzulande leben in rund 45 Prozent der Haushalte ein oder mehrere Haustiere. Fast jeder vierte Haushalt hat Katzen, knapp jeder fünfte Hunde und in jedem 17. Haushalt gibt es Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen, wie aus den aktuellen Daten des Industrieverbands Heimtierbedarf e.V. (IVH) hervorgeht.
Ein Tierhalter hat dabei nicht nur die Verantwortung, dass es dem Tier gut geht, also, dass es zum Beispiel artgerecht gehalten und verpflegt wird. Er haftet auch dafür, wenn das Tier einen Schaden anrichtet. Nicht vorhersehbare Kosten sind hierbei möglich.
Schäden verursacht durch Hund, Katze oder Schlange
Prinzipiell haftet nämlich ein Haustierbesitzer gemäß Paragraf 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für Schäden, die das Tier anrichtet – und zwar unabhängig davon, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft oder nicht. Stürzt beispielsweise ein Radfahrer, weil ihm ein Hund vor das Rad gelaufen ist, muss der Tierhalter für die Arzt- und Behandlungskosten sowie eventuell auch für den möglichen Einkommensausfall und ein Schmerzensgeld aufkommen – und zwar egal, ob der Hund angeleint war oder nicht.
Beschädigt eine Katze eine teure Jacke eines Besuchers oder zerkratzt sie nachweislich die Couch des Nachbarn, hat der Katzenhalter den angerichteten Schaden zu zahlen. Entkommt zum Beispiel eine Schlange aus einem in der Wohnung aufgestellten Terrarium und muss das Tier mit Spezialkräften gesucht und eingefangen werden, steht auch hier der Tierhalter in der Pflicht, die Kosten dafür zu übernehmen.
Halter von Katzen und anderen zahmen oder gezähmten Kleintieren wie Kaninchen, Hamstern, Meerschweinchen, Vögeln und Fischen können das Kostenrisiko, wenn das Haustier einen Schaden bei anderen anrichtet, über eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung absichern. Allerdings sind nicht in allen Privathaftpflicht-Policen automatisch wilde, exotische oder gefährliche Tiere wie giftige Schlangen mitversichert. In manchen Policen lassen sich jedoch diese Tiere gegen einen Aufpreis miteinschließen oder können mit einer eigenständigen Tierversicherung abgesichert werden.
Spezieller Haftungsschutz für Hund und Pferd
Für Tiere, die nicht zu den Kleintieren zählen, wie Hunde, aber auch Pferde, ist dagegen eine eigene Tierhalterhaftpflicht-Police notwendig. Eine Privat- oder Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt nämlich die Schäden, die das in der Police (mit-)versicherte Tier bei anderen anrichtet, wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.
Insgesamt sollte man darauf achten, dass die Deckungssumme der Privat- oder auch der Tierhalter-Haftpflichtversicherung mindestens drei Millionen Euro oder höher ist. Da nicht alle Tierhalter-Haftpflichtpolicen den exakt gleichen Versicherungsumfang bieten, gibt es noch einige andere Kriterien, die für einen Tierhalter wichtig sein können. Unter anderem gibt es Policen mit oder ohne eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Wer bereit ist, im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zu zahlen, erhält in der Regel eine günstigere Versicherungsprämie als ohne einen Selbstbehalt.
Manche Versicherer bieten im Rahmen einer solchen Haftpflichtpolice auch teils gegen Aufpreis eine Forderungsausfall-Deckung mit an. Sie ersetzt den Schaden, die der Tierhalter selbst erleidet, wenn er selbst von einem Tier geschädigt wird, dessen Tierhalter für den Schaden nicht aufkommt, weil er nicht versichert und auch sonst finanziell nicht in der Lage dazu ist.
Von der zerkratzten Hoteltür bis zur ungewollten Deckung
Bei Hunden ist es unter anderem sinnvoll, dass eine solche Police auch die Schäden, die ein unangeleinter Hund anrichten kann, oder auch sogenannte Mietsachschäden, beispielsweise wenn der Hund die Einrichtung oder die Türe einer gemieteten Ferienwohnung beschädigt, übernimmt. In einigen Policen sind auch Schäden, die der Hund während des Besuchs einer Hundeschule anrichtet, versichert, in anderen Policen nicht oder nur gegen Aufpreis.
Wird der Hund hin und wieder von anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, ausgeführt, sollten auch Schäden, die der Hundehüter durch das Tier erleiden könnte, zum Beispiel, weil er vom Hund gebissen wird, in der Police mitversichert sein.
Wer einen männlichen Hund (Rüde) oder ein männliches Pferd (Hengst) hat, kann noch ein weiteres Kostenrisiko haben: Deckt nämlich das Tier ungewollt ein anderes, kann der Tierhalter der Hundedame oder der Stute die Folgekosten wie die Kosten für Tierarztbesuche und Aufzucht der Welpen oder Fohlen beim Tierhalter des Rüden oder Hengstes einfordern. In einigen Hunde- oder Pferdehalter-Haftpflichtpolicen lässt sich aber auch das Kostenrisiko eines ungewollten Deckaktes (Deckschäden) mitversichern.