Zwei junge Frauen fahren zusammen im Cabrio in der Sonne

Ein Sommerausflug mit dem Cabrio

(verpd) Macht man es als Cabriofahrer den Dieben zu einfach, wenn man sein Fahrzeug abstellt und das Dach geöffnet lässt? Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht, denn dies hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wer sich als Kfz-Besitzer grob fahrlässig verhält und es deswegen einem Dieb besonders einfach macht, muss mit finanziellen Folgen rechnen, wenn eine bestehende Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen soll, und eine Grobfahrlässigkeit in der Kfz-Police nicht mitversichert ist. Denn dann kann der Kfz-Versicherer die Teilkaskoleistung anteilig zur Schuld des Kfz-Fahrers kürzen oder sogar komplett verweigern.

Wenn Fenster und Türen eines geparkten Autos verschlossen waren, muss sich der Besitzer, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, nicht den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit machen lassen. Das gilt auch für Cabrios, wie diverse Gerichtsurteile zeigen. Auch wer ein Cabrio mit offenem Verdeck parkt, aber die Fenster und Türen verschlossen hat, handelt nicht grob fahrlässig. Dies gilt allerdings nur, wenn das Fahrzeug nur für eine kurze Zeit und nur an Orten mit einem geringen Diebstahlrisiko, also beispielsweise an einer belebten Straße abgestellt wurde.

Wenn das Cabriodach aufgeschnitten wird

Steht das Fahrzeug allerdings mit offenem Dach über Stunden hinweg oder gar über Nacht an einem wenig belebten Ort, wie zum Beispiel einem Parkhaus, kann es sein, dass die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung anteilig kürzt. Versichert ist es hingegen, wenn der Dieb das geschlossene Stoffverdeck aufschneidet, um für den Diebstahl ins Wageninnere zu kommen.

Werden Fahrzeugteile, die fest mit dem Wagen verbunden sind, wie zum Beispiel das Radio, der Airbag oder das eingebaute Navigationsgerät entwendet, ist der Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt, sofern dem Pkw-Fahrer keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Nicht versichert sind allerdings Wertgegenstände, die im Auto – und hier spielt es keine Rolle, ob Cabrio oder nicht – liegen gelassen wurden, wie zum Beispiel ein Smartphone, ein mobiles Navigationsgerät oder eine Handtasche. Deshalb sollten diese Wertgegenstände eigentlich gar nicht im Wagen verbleiben, wenn dieser abgestellt wird, und schon gar nicht in einem Cabrio mit geöffnetem Dach, denn dann ist es ein Leichtes, diese Dinge herauszunehmen.

Bei Vandalismusschäden

Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sollten Cabriofahrer besser immer das Verdeck schließen, wenn sie ihr Auto unbeaufsichtigt abstellen. Denn damit ist auch der Diebstahlschutz höher. Zudem hat ein geschlossenes Dach den Vorteil, dass beispielsweise Hinterlassenschaften von Vögeln nicht im Innenraum oder auf den Sitzen landen.

Problematisch kann es sein, wenn das Verdeck nur aufgeschnitten oder beschädigt wurde, ohne dass dabei etwas aus dem Fahrzeug gestohlen wurde. Solche reinen Vandalismusschäden – das gilt zum Beispiel auch für absichtliche Kratzer im Lack – sind in der Regel nämlich nicht durch die Teilkasko-, sondern nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Tipp der Bayerischen

Für einen umfassenden Versicherungsschutz des Cabrios kann es daher sinnvoller sein, gleich eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, die im Übrigen automatisch auch den Teilkaskoschutz enthält.