In den meisten Fällen ist der Vorgang bei einem Versicherungsschaden unkompliziert: Ein Schaden tritt ein, die Versicherung begleicht ihn. Doch was passiert, wenn Kunde und Versicherung nicht einer Meinung sind? In solchen Fällen bietet der Ombudsmann für Versicherungen als neutraler Schlichter eine Anlaufstelle. Ursprünglich stammt das Konzept des Ombudsmanns aus Skandinavien, wo solche Schlichtungsverfahren schon seit längerem etabliert sind. Bei Beschwerden von Verbrauchern gegenüber ihren Versicherungsanbietern tritt der Ombudsmann kostenlos als Vermittler auf. Wenn der Streitwert unter 10.000 Euro liegt, kann der Ombudsmann eine bindende Entscheidung treffen. Versicherungen sind dann verpflichtet, entsprechend zu handeln und gegebenenfalls zu zahlen. Sollte der Ombudsmann jedoch zu dem Schluss kommen, dass das Versicherungsunternehmen korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden seine Entscheidungsgründe. Hier erreichen Sie den Ombudsmann.
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