Das Personenbezogene Bezugsrecht bestimmt, wer im Falle einer Auszahlung aus einer Lebens- oder Rentenversicherung als Empfänger des Geldes vorgesehen ist. Bei diesem Personenbezogenen Bezugsrecht kann es sich um eine konkret benannte Person handeln oder auch um einen definierten Personenkreis, beispielsweise "die Kinder" oder "die Eltern". Es ist essentiell, dieses Recht in der Versicherung klar zu definieren, um sicherzustellen, dass die Leistung im Bedarfsfall auch tatsächlich an die gewünschten Personen geht. Das Personenbezogene Bezugsrecht gibt dem Versicherungsnehmer die Sicherheit, dass die Versicherungssumme im Leistungsfall den richtigen Personen zugutekommt.