Im Zentrum ihres Handelns steht der Kunde. Das beweist die Versicherungsgruppe die Bayerische einmal mehr und überarbeitet zum 28. September 2020 ihre mehrfach von unabhängigen Analysehäusern ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) noch einmal deutlich. Die neue Tarifgeneration ist dabei noch besser auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt. Sie zeichnet sich insbesondere durch ihre hohe Flexibilität und die im Marktvergleich außergewöhnlichen Leistungen aus.

„Die BU ist nicht nur unser Kernprodukt, sondern auch eine Herzensangelegenheit. Eine unserer wertvollsten Ressourcen ist die eigene Arbeitskraft. Daher sollte eine BU elementarer Bestandteil der individuellen Absicherung sein“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Dass wir mit unserer BU bereits zu den Besten am Markt gehören, heißt nicht, dass wir uns auf diesen Lorbeeren ausruhen. Im Sinne unserer Kunden streben wir immer danach, uns und unsere Produkte weiter zu verbessern. Dabei haben wir unser Ohr stets am Markt und arbeiten mit qualifizierten Beraterinnen und Beratern aus unserem eigenen Haus, aber auch mit ausgewiesenen Experten aus der Gruppe der Versicherungsmakler zusammen.“ 

Die Bayerische hat die – im Marktvergleich ohnehin bereits außergewöhnlich zahlreichen – Möglichkeiten der Nachversicherung ausgeweitet. Diese kann künftig im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheits- und ohne erneute Risikoprüfung erfolgen. Auch Raucherverhalten und BMI werden nicht mehr abgefragt. Zudem erfolgt dadurch nun eine Dynamisierung der nachversicherten Vertragsteile analog zum ursprünglichen Vertrag.

Mit der neuen Teilzeitklausel stellt die Bayerische Teilzeittätige, Vollzeittätigen gleich, indem künftig im Leistungsfall auch die Pflege von Angehörigen oder die Tätigkeit im Haushalt mit einbezogen wird.

Gerade junge Kunden profitieren zudem von der sogenannten Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten bei Aufnahme eines Studiums und bei Berufseinstieg. Im Rahmen dessen können sie ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen und nachträglich eine Beitragsdynamik einschließen. Bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit können sie zudem im Rahmen der Nachversicherung ihre Jahresrente um bis zu 12.000 Euro aufstocken.

Künftig wird es für viele Kunden auch günstiger, da die Bayerische eine Vielzahl von Berufen neu einordnet. So werden unter anderen viele Ingenieure und Ärzte, aber auch verschiedene Mechaniker und Verwaltungsberufe, besser eingestuft. Ein Allgemeinarzt befindet sich beispielsweise zukünftig in Berufsklasse 1+ statt 1, ein Bauingenieur (Ingenieurbau u.a.) in Berufsklasse 1 statt 2+. Auch die BU young-Tarife wurden neu kalkuliert, sodass Kunden von günstigeren Zahlbeiträgen profitieren.

Die Bayerische vereinfacht ihren Kunden die BU-Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen wie Krebs, bei dauerhafter Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion sowie einem dauerhaften und vollständigen Verlust des Hör-, Seh- oder Sprechvermögens. Der Kunde kann dann mit einem vereinfachten Nachweis Leistungen von bis zu 15 Monaten beziehen.

Die Infektionsklausel für alle Berufe gilt künftig nicht mehr nur in der BU Prestige, sondern auch in den Tarifen Komfort und Komfort Plus. Ebenfalls in diesen Tarifklassen verzichtet die Bayerische bei selbstständigen Akademikern, die mindestens 90 Prozent kaufmännisch, planerisch, leitend oder organisatorisch tätig sind, auf Umorganisation. Im Tarif BU Prestige wird zudem die maximale Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit von 18 auf 36 Monate verlängert.

Gerade im Leistungsfall ist eine schnelle Bearbeitungszeit sehr wichtig. Die Bayerische entscheidet daher innerhalb von zehn Arbeitstagen, sobald alle Unterlagen vorliegen. Bei einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen geschieht dies sogar innerhalb von nur fünf Arbeitstagen.

Wolfgang Zdral

Wolfgang Zdral

Pressesprecher