Ein Mann mit Tattoos am Arm sitzt im Außenbereich eines Cafés, hat eine Tasse vor sich stehen und blickt lachend Richtung Straße.

Vorsorge

Altersvorsorge­depot

Das Altersvorsorgedepot ist die renditeorientierte Alternative zur Riester-Rente ab 2027 ohne Beitragsgarantie. Wir zeigen, wie das funktioniert, was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert und für wen sich der Wechsel lohnt.

Kurz zusammengefasst

  • Start am 1. Januar 2027: Das Altersvorsorgedepot ist der neue, garantiefreie Baustein der Altersvorsorgereform. Ab diesem Datum darf es angeboten werden; neue Riester-Verträge sind dann nicht mehr möglich.
  • Renditechancen statt Beitragsgarantie: Sie legen Ihr Geld in Fonds oder ETFs an und verzichten dafür auf die Zusage, mindestens Ihre Einzahlungen zurückzuerhalten.
  • Bis zu 540 EUR Grundzulage im Jahr: Der Staat gibt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 EUR Eigenbeitrag und 25 Cent je EUR auf weitere Beiträge bis 1.800 EUR.
  • Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus obendrauf: bis zu 300 EUR je Kind und Jahr sowie einmalig 200 EUR für alle, die vor dem 25. Geburtstag abschließen.
  • Erstmals auch für viele Selbstständige: Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke werden in die Förderung einbezogen.
  • Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt: Sie laufen mit Bestandsschutz weiter. Ein Wechsel ist möglich, aber nicht notwendig.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der bewusst keine Garantien bietet, damit chancen- und renditeorientierte Anlagen möglich werden. Sie zahlen regelmäßig ein, das Geld wird in Fonds oder ETFs angelegt, und der Staat fördert Ihre Beiträge mit Zulagen. Welche Anlagen zulässig sind, legt eine gesetzliche Positivliste fest.

Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt; verkündet wurde das Gesetz am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter die neuen Produkte anbieten, vorher kommt kein Vertrag zustande.

Innerhalb der neuen Produktwelt haben Sie drei Wege:

  • Das Altersvorsorgedepot mit frei wählbaren Fonds und ETFs.
  • Das Standarddepot, eine besonders vereinfachte Variante des Altersvorsorgedepots mit voreingestellter Anlage, bei der die Effektivkosten gesetzlich auf höchstens 1,0 Prozent im Jahr begrenzt sind. Effektivkosten geben an, um wie viel die jährliche Rendite Ihres Vertrags durch Kosten im Durchschnitt sinkt.
  • Das Garantieprodukt, bei dem zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Zusätzlich soll neben den Produkten privater Anbieter auch ein öffentlich organisiertes Standarddepot zur Verfügung stehen. Die dafür nötige Verordnung der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Einen Vergleich aller Produktwege sowie die Frage, was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert, lesen Sie in unserer Übersicht zur Reform der privaten Altersvorsorge.

Rentendepot statt Riester: Was sich mit der Reform ändert

Wer sein Erspartes in ein solches Altersvorsorgedepot einzahlt, sollte die wichtigsten Unterschiede zur klassischen Riester-Rente kennen. Riester-Verträge sichern Ihnen zu, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Diese Garantie muss der Anbieter absichern, was den Anteil chancenreicher Anlagen begrenzt. Genau hier setzt der Gesetzgeber an: Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf die Garantie, damit höhere Renditechancen möglich werden. Der Preis dafür ist, dass Sie Kursschwankungen und mögliche Verluste selbst tragen.

Der zweite große Unterschied ist die Förderlogik. Bei Riester hängt die volle Zulage von einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag ab. Künftig richtet sich die Zulage direkt nach Ihrem Beitrag: Wer mehr einzahlt, bekommt mehr, und zwar nach einer festen Staffel. In einen Vertrag können Sie bis zu 6.840 EUR im Jahr einzahlen; davon werden Eigenbeiträge bis 1.800 EUR gefördert.

Auch die Auszahlung wird flexibler. Neben der lebenslangen Rente ist künftig auch ein befristeter Auszahlplan möglich, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.

Staatliche Förderung Altersvorsorge: Zulagen, Kinderzulage und Berufseinsteiger­bonus

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 EUR im Jahr. Für jeden Euro, den Sie bis zu einem Eigenbeitrag von 360 EUR einzahlen, legt der Staat 50 Cent dazu; für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 EUR sind es 25 Cent je EUR. Die vollen 540 EUR erreichen Sie also bei einem Eigenbeitrag von 1.800 EUR im Jahr. Damit überhaupt Zulagen fließen, müssen Sie mindestens 120 EUR im Jahr einzahlen, das sind 10 EUR im Monat.

Haben Sie Kinder, erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage: einen EUR für jeden selbst gesparten EUR, bis zu 300 EUR je Kind und Jahr (Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz, Stand 08/2026). Die volle Kinderzulage ist damit bereits bei 25 EUR im Monat je Kind erreicht, solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird. Wer zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 Jahre ist, bekommt außerdem einmalig 200 EUR Berufseinsteigerbonus.

Beispiel: Lisa T.*, 23 Jahre, aus Nürnberg eröffnet direkt nach ihrer Ausbildung ein Altersvorsorgedepot und zahlt 40 EUR im Monat ein, also 480 EUR im Jahr. Für die ersten 360 EUR erhält sie 180 EUR Grundzulage, für die restlichen 120 EUR weitere 30 EUR, zusammen also 210 EUR. Weil sie noch keine 25 Jahre alt ist, kommt einmalig der Berufseinsteigerbonus von 200 EUR hinzu.

Neu ist außerdem der Kreis der Förderberechtigten. Selbstständige und Gewerbetreibende, die eine Steuererklärung abgeben, sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke können die Förderung ab 2027 grundsätzlich unmittelbar nutzen. Bei der Riester-Rente war das bislang meist nur über eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder über die Ehepartnerin oder den Ehepartner möglich.

Zusätzlich zu den Zulagen können Sie Ihre Eigenbeiträge bis 1.800 EUR zuzüglich der zustehenden Zulagen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft dabei automatisch, ob dieser Steuervorteil für Sie günstiger ausfällt als die Zulage allein.

*fiktive Person

Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie berechnen, wie Ihre staatliche Förderung ab 2027 ausfallen könnte und mit ihrer aktuellen vergleichen. Schon wenige Angaben genügen.

Vorsorgedepot eröffnen: Ablauf und worauf Sie bei der Anbieterwahl achten

Um ein Vorsorgedepot in Form eines Altersvorsorgedepots zu eröffnen, wählen Sie ab 2027 zunächst einen Anbieter mit zertifiziertem Vertrag. Das kann eine Bank, eine Fondsgesellschaft oder ein Versicherer sein. Anschließend legen Sie fest, in welche Fonds oder ETFs Ihr Beitrag fließt, und richten einen Sparplan ein. Spätere Anpassungen sind in der Regel jederzeit möglich. 

Achten Sie bei der Anbieterwahl nicht zuletzt auf die laufenden Kosten, denn sie wirken sich über Jahrzehnte spürbar auf das Ergebnis aus. Wichtig sind außerdem die Auswahl an Fonds und ETFs, die angebotenen Auszahlungsformen und die Frage, ob der Vertrag eine Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum vorsieht. Diese Option ist künftig nicht mehr zwingender Bestandteil jedes Vertrags.

Wer keine eigene Fondsauswahl treffen möchte, kann sich für das Standarddepot entscheiden. Dort ist die Anlage vorausgewählt, und die Effektivkosten sind auf höchstens 1,0 Prozent im Jahr begrenzt. In den Jahren vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Kapital dabei schrittweise in die vorsichtigere Anlage umgeschichtet.

Altersvorsorge mit Aktien: Chancen und Risiken beim Investieren ohne Garantie

Weil das Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie auskommt, tragen Sie das Kursrisiko der gewählten Fonds oder ETFs selbst; eine positive Wertentwicklung ist nicht garantiert. Dafür können Sie auch in risikoreichere Anlagen investieren und gegebenenfalls von hohen Renditen profitieren. Über einen langen Anlagehorizont von zwanzig, dreißig oder mehr Jahren haben sich Kursschwankungen an den Aktienmärkten in der Vergangenheit häufig ausgeglichen. Eine Garantie für die Zukunft ist das aber nicht: Verluste sind jederzeit möglich.

Dennoch zeigt die Erfahrung, dass das Verlustrisiko sinkt, je länger der Anlagezeitraum ist. Entscheidend ist deshalb auch die verbleibende Zeit bis zur Rente. Wer noch Jahrzehnte vor sich hat, kann zwischenzeitliche Rückschläge aussitzen. Wer kurz vor dem Renteneintritt steht, hat diese Zeit nicht und sollte sicherheitsorientiert investieren. Eine breite Streuung über viele Unternehmen, Branchen und Regionen sowie eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Anlagestrategie helfen, das Risiko zu begrenzen, ohne auf Renditechancen zu verzichten.

Ein Hinweis zur Absicherung des Vertrags selbst: Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist im Sozialrecht privilegiert und muss bei Leistungen der Grundsicherung insoweit nicht verwertet werden. Für nicht geförderte Beiträge oberhalb der Fördergrenze gilt dieser Schutz nicht.

Riester oder Altersvorsorgedepot? Für wen sich der Wechsel lohnen kann.

Ob sich ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag lohnt, hängt vor allem von vier Punkten ab: von der Restlaufzeit bis zur Rente, von Ihrer Risikobereitschaft, wie hoch Ihre Zulage nach altem und nach neuem Recht ausfällt und von Ihrer Gesamtsituation. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz; Sie müssen also grundsätzlich nichts tun, wenn Sie nicht möchten (Quelle: Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 08/2026).

Sie haben drei Möglichkeiten: Sie führen den Riester-Vertrag unverändert weiter. Sie behalten den Vertrag, wechseln aber durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter nur in die neue Fördersystematik. Oder Sie übertragen das Kapital in einen Neuvertrag, etwa ein Altersvorsorgedepot. Beim Wechsel können Kosten anfallen: In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss können bis zu 150 EUR Verwaltungspauschale für einen Anbieterwechsel anfallen; danach ist der Wechsel kostenfrei. Ein Weg zurück in die alte Förderung ist nicht vorgesehen.

Beispiel: Sebastian R.*, 34 Jahre, selbstständiger Grafikdesigner aus Regensburg, war als nicht pflichtversicherter Selbstständiger bisher nicht unmittelbar förderberechtigt. Mit der Reform ändert sich das ab 2027. Da er noch mehr als 30 Jahre bis zur Rente vor sich hat und Renditechancen wichtiger findet als eine Garantie, entscheidet er sich für ein Altersvorsorgedepot statt für ein Garantieprodukt.

Wer unsicher ist, welcher Weg zur eigenen Lebenssituation passt, sollte sich individuell beraten lassen. Nutzen Sie unsere Vermittlersuche, um einen persönlichen Berater oder eine Beraterin zu finden.

*fiktive Person

Steuern und Kosten: Was beim Altersvorsorgedepot sonst noch wichtig ist

Steuerlich gilt für geförderte Beiträge die nachgelagerte Besteuerung. Während der Ansparphase bleiben Wertsteigerungen und Erträge steuerfrei. Versteuert wird erst die spätere Auszahlung mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Dieser liegt im Rentenalter in den meisten Fällen niedriger als während des Erwerbslebens. Für Beiträge oberhalb der Fördergrenze von 1.800 EUR gilt das nicht: Auf diesen ungeförderten Teil wird grundsätzlich nur der Ertragsanteil besteuert, also der rechnerische Zinsanteil der Auszahlung.

Auch beim Auszahlungsbeginn sind Änderungen geplant. Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres; früher ist sie nur möglich, wenn Sie bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine Versorgung beziehen. Sie wählen dann zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Zu Beginn können Sie sich einmalig bis zu 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen (Quelle: Bundesfinanzministerium).

Bei den Kosten gibt es keine pauschale Zahl. Wählen Sie Ihre Fonds frei, hängen die Kosten vom Anbieter und von den Fonds ab, etwa Depotführungsgebühren, Ordergebühren und die laufenden Kosten der ETFs. Ein Anbietervergleich lohnt sich deshalb besonders.

Besonderheit beim Standarddepot: Die Effektivkosten sind gesetzlich auf höchstens 1,0 Prozent im Jahr gedeckelt. Das heißt, die Fondskosten sind gleich; die Kosten für den Versicherungsmantel müssen aber entsprechend geringer ausfallen, damit die Maximalkosten von 1,0 Prozentpunkten nicht überschritten werden.

Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorgedepot

Weitere Seiten zur privaten Altersvorsorge

Riester-Rente: Sicherheit mit Förderungen für die Altersvorsorge

Zum Ausgleich der Rentenlücke unterstützt der Staat alle Arbeitnehmer, Beamte sowie Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst beim Aufbau ihrer privaten Zukunftsvorsorge.

Private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Menschen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Diese Lücke lässt sich mit einer privaten Altersvorsorge schließen. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt.

Reform der privaten Altersvorsorge 2027

Ab 2027 gilt für die private Altersvorsorge ein neues Fördersystem. Was das für Ihren bestehenden Riester-Vertrag bedeutet, wie viel Förderung Ihnen künftig zusteht und wann sich ein Wechsel wirklich lohnt, lesen Sie hier.

Bleiben Sie am Ball!

Mit dem Newsletter der Bayerischen sind Sie immer up-to-date. Wir informieren Sie regelmäßig über neue Produkte und Service-Angebote, Sonderaktionen und aktuelle Themen rund um Sicherheit und Vorsorge.

*