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Altersvorsorge

Reform der privaten Altersvorsorge 2027

Ab 2027 gilt für die private Altersvorsorge ein neues Fördersystem. Was das für Ihren bestehenden Riester-Vertrag bedeutet, wie viel Förderung Ihnen künftig zusteht und wann sich ein Wechsel wirklich lohnt, lesen Sie hier.

Kurz zusammengefasst

  • Ab 1. Januar 2027 gilt ein neues Fördersystem: Neue Riester-Verträge sind dann nicht mehr möglich. An ihre Stelle treten das Standarddepot, das Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte.
  • Die Zulagen steigen deutlich: Die Grundzulage wächst von festen 175 EUR auf bis zu 540 EUR im Jahr, die Kinderzulage auf einheitlich bis zu 300 EUR je Kind.
  • Ihr bestehender Vertrag bleibt geschützt: Bestandsverträge laufen unverändert weiter, mit allen bisherigen Garantien und Zulagen. Sie müssen weder kündigen noch wechseln.
  • Wechseln ist möglich, aber kein Muss: Sie können für Ihren Altvertrag die neue Förderung wählen oder Ihr Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen.
  • Erstmals förderberechtigt: Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Was ist die Reform der privaten Altersvorsorge?

Die Reform betrifft nicht nur die Riester-Rente, sondern die geförderte private Altersvorsorge insgesamt. Weil die Zahl der Riester-Verträge seit Jahren zurückgeht und viele Sparerinnen und Sparer die Förderung als zu kompliziert und zu wenig rentabel empfinden, hat der Bundestag am 27. März 2026 das Altersvorsorge-Reformgesetz beschlossen; der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Verkündet wurde das Gesetz am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Ziel der Reform ist es nach Angaben der Bundesregierung, die private Altersvorsorge flexibler, kostengünstiger und renditestärker zu machen, damit mehr Menschen fürs Alter sparen.

Angewendet wird das neue Recht ab dem 1. Januar 2027. Für Sie als Riester-Sparerin oder -Sparer heißt das vor allem: Ihr Vertrag bleibt geschützt, und Sie bekommen zusätzliche Wahlmöglichkeiten. Die neuen Zulagen fallen in vielen Fällen höher aus als bisher. Ob sich ein Wechsel rechnet, hängt von Ihrer Gesamtsituation und Ihrem Vertrag ab.

Wird die Riester-Rente abgeschafft?

Nein, die Riester-Rente wird nicht rückwirkend aufgehoben. Für alle Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, gilt Bestandsschutz: Sie laufen zu den vereinbarten Bedingungen weiter, mit den zugesagten Beitragsgarantien, den bisherigen Zulagen und dem Sonderausgabenabzug. Es gibt weder eine automatische Kündigung noch eine automatische Umstellung; Sie müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Ab 2027 können lediglich keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Falls Sie sich fragen, warum die Riester-Rente für manche Sparerinnen und Sparer als wenig attraktiv gilt: Kritisiert werden vor allem die vergleichsweise hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die komplizierte Berechnung des Mindesteigenbeitrags und die niedrige Rendite klassischer Verträge, die durch die verpflichtende Beitragsgarantie gebremst wird. Genau an diesen drei Punkten setzt die Reform an.

Reform der privaten Altersvorsorge: Was ändert sich ab 2027?

Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz ändern sich vor allem zwei Dinge: wie die staatliche Förderung berechnet wird und welche Produkte Sie wählen können. Das gilt unabhängig davon, ob Sie bereits einen Riester-Vertrag haben oder neu in die geförderte Altersvorsorge einsteigen.

Neue Grundzulage und Kinderzulage

Die Systematik der staatlichen Zulagen für die private Altersvorsorge wird neu geregelt. An die Stelle der bisherigen Festbeträge tritt eine beitragsproportionale Förderung. Die Grundzulage richtet sich nach der Höhe des Eigenbeitrags und ist zweistufig ausgestaltet. Für die ersten 360 EUR des Jahresbeitrags wird eine Zulage von 50 Prozent gewährt. Für darüber hinausgehende Beiträge bis zu einer Grenze von 1.800 EUR (150 EUR monatlich) beträgt die Zulage 25 Prozent. Daraus ergibt sich eine maximale jährliche Grundzulage von 540 EUR.

Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent des geleisteten Eigenbeitrags, ist aber auf einen Höchstbetrag von 300 EUR pro Kind gedeckelt. Dieser Höchstbetrag wird bereits bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 EUR (25 EUR monatlich) erreicht. (Quelle: DRV: Reform der privaten Altersvorsorge, Stand 08/2026)

Als Fördervoraussetzung ist lediglich ein Mindesteigenbeitrag von 120 EUR pro Jahr zu leisten; die bisherige einkommensabhängige Berechnung entfällt. Zusätzlich wird für Vertragsabschlüsse vor dem 25. Geburtstag ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 EUR gewährt.

Neue Zielgruppen: Selbstständige erstmals förderberechtigt

Bisher waren Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Das ändert sich: Ab 2027 können auch Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke die neue Förderung nutzen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts betrifft das rund 3,6 Millionen Menschen, für die geförderte Altersvorsorge bisher praktisch nicht zugänglich war.

Alte und neue Förderung im Vergleich

KriteriumRiester-Rente (Verträge bis 31.12.2026)Neue Förderung (Verträge ab 2027)
Grundzulage175 EUR im Jahrbeitragsabhängig, bis zu 540 EUR im Jahr
Kinderzulage185 EUR (Kinder geboren vor 2008) oder 300 EUR (ab 2008)einheitlich bis zu 300 EUR je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr
Voraussetzung für die volle Zulage4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 EUR (Sockelbetrag)fester Mindesteigenbeitrag von 120 EUR im Jahr; die volle Grundzulage gibt es ab 1.800 EUR Eigenbeitrag
Förderberechtigtim Wesentlichen rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamtezusätzlich Selbstständige, Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Produktauswahlzertifizierter Riester-Vertrag mit 100 Prozent BeitragsgarantieAltersvorsorgedepot, Standarddepot oder Garantieprodukt mit 80 bzw. 100 % Beitragsgarantie
Auszahlunglebenslange Rente verpflichtend, Start ab 60 möglichlebenslange Rente oder befristeter Auszahlplan bis mindestens 85; Start ab 65

Die neuen Vorsorgeprodukte im Überblick

Ab 2027 stehen für Neuabschlüsse drei Grundtypen zur Wahl: das Standarddepot, das Altersvorsorgedepot ohne Garantie und das Garantieprodukt. Die verschiedenen Produkte werden mit den gleichen Zulagen gefördert; sie unterscheiden sich darin, wie viel Sicherheit und wie viel Renditechance Sie erhalten.

Das Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist der neue, garantiefreie Förderweg: Ihr Kapital wird in Fonds oder ETFs angelegt. Wichtig: Eine Beitragsgarantie gibt es beim Altersvorsorgedepot nicht. Höheren Renditechancen stehen Kursschwankungen und mögliche Verluste gegenüber.

Das Standarddepot

Wer keine eigene Fondsauswahl treffen möchte, kann das gesetzlich definierte Standarddepot wählen. Dabei stellt der Anbieter zwei Fonds bereit, einen chancenorientierten und einen risikoarmen. Die Effektivkosten sind beim Standarddepot gesetzlich auf ein Prozent im Jahr begrenzt. Jeder Anbieter muss ein solches Standarddepot anbieten; zusätzlich soll es ein Angebot in öffentlicher Trägerschaft geben, dessen Ausgestaltung noch offen ist.

Garantieprodukt

Wer auf eine Absicherung der eingezahlten Beiträge nicht verzichten möchte, kann ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen. Bei 80 Prozent stehen Ihnen zu Rentenbeginn mindestens vier Fünftel Ihrer Einzahlungen zur Verfügung, dafür kann ein größerer Teil des Kapitals chancenorientiert angelegt werden. Die Renditechancen liegen damit typischerweise zwischen dem klassischen Riester-Vertrag und dem Altersvorsorgedepot.

Auszahlung: Ihre Optionen ab 65

Auch in der Rentenphase ändert sich etwas. Bei Riester war die lebenslange Rente verpflichtend. Künftig können Sie zwischen einer lebenslangen Rente und einem befristeten Auszahlplan wählen, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss; längere Auszahlpläne sind möglich. Zu Beginn der Auszahlungsphase dürfen Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren. Der Auszahlplan bringt in der Regel höhere monatliche Beträge. Die lebenslange Rente schützt hingegen davor, dass das Geld im hohen Alter aufgebraucht ist. Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 Jahren, bei Riester war ein Start ab 60 möglich.

Häufige Fragen zur Reform der privaten Altersvorsorge

Ihr bestehender Riester-Vertrag: behalten oder wechseln?

Rund 14,7 Millionen Riester-Verträge gab es Ende 2025 in Deutschland (Quelle: BMAS: Statistik zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente), Stand April 2026 ); ein Fünftel bis knapp ein Viertel davon wird nach Schätzung des Ministeriums nicht mehr bespart. Mit der Frage „behalten oder wechseln“ sind Sie also alles andere als allein. Wichtig vorweg: Für Bestandsverträge ändert sich durch die Reform nichts automatisch. Sie haben vier Möglichkeiten.

  • Weiterführen wie bisher: Ihr Vertrag bleibt mit Beitragsgarantie, bisherigen Zulagen und Sonderausgabenabzug bestehen. Sie müssen nichts tun.
  • Vertrag behalten, Förderung wechseln: Sie erklären gegenüber Ihrem Anbieter den Wechsel in die neue Fördersystematik. Der Vertrag samt Garantie bleibt bestehen, die Zulagen berechnen sich neu. Eine Rückkehr in die alte Förderung ist danach nicht mehr möglich.
  • Guthaben übertragen: Sie übertragen Ihr angespartes Kapital in einen neuen Vertrag, etwa ein Altersvorsorgedepot. Die bisherige Förderung müssen Sie dabei nicht zurückzahlen. In den ersten fünf Vertragsjahren darf der bisherige Anbieter bis zu 150 EUR für den Wechsel berechnen.
  • Beitragsfrei stellen: Sie zahlen nicht mehr ein, das Guthaben bleibt im Vertrag und wird später ausgezahlt. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie sich noch nicht entscheiden möchten.

Eine Kündigung ist dagegen fast immer die teuerste Lösung, denn dann müssen Sie erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Rechenbeispiel: Eine 42-jährige Angestellte mit einem 2015 geborenen Kind zahlt 150 EUR im Monat, also 1.800 EUR im Jahr, in ihre Altersvorsorge ein. Nach bisherigem Recht erhält sie 175 EUR Grundzulage und 300 EUR Kinderzulage, zusammen 475 EUR im Jahr. Nach der neuen Systematik wären es bei gleichem Eigenbeitrag 540 EUR Grundzulage und 300 EUR Kinderzulage, zusammen 840 EUR; das sind 365 EUR mehr pro Jahr. Diese Rechnung berücksichtigt allerdings nur die Zulagen. Ob sich der Wechsel für sie lohnt, hängt zusätzlich davon ab, wie hoch die Kosten ihres bestehenden Vertrags sind, welchen Wert die enthaltene Beitragsgarantie für sie hat und welche Kosten beim Wechsel anfallen.

Riester-Vertrag wechseln: Wann sich der Umstieg lohnen kann

Ob sich ein Wechsel für Sie rechnet, hängt vor allem von drei Faktoren ab: von den Kosten Ihres bestehenden Vertrags, von der Restlaufzeit bis zur Rente und von Ihrer Gesamtsituation. Wer noch viele Jahre bis zum Ruhestand hat und einen teuren Altvertrag bespart, profitiert am ehesten von einem Umstieg in das Altersvorsorgedepot.

Wer dagegen kurz vor der Rente steht, hohe Kinderzulagen erhält oder einen günstigen Altvertrag besitzt, fährt mit dem bestehenden Vertrag oft besser. Beachten Sie auch: Ein Wechsel der Fördersystematik allein senkt die Kosten Ihres Altvertrags nicht. Eine pauschale Empfehlung gibt es deshalb nicht. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, bevor Sie sich entscheiden, und nehmen Sie sich die Zeit dafür; die neuen Produkte sind erst ab 2027 verfügbar.

Geförderte Altersvorsorge: wie viel Förderung ist ab 2027 möglich?

Die staatliche Förderung der Altersvorsorge besteht ab 2027 aus zwei Bausteinen. Der erste sind die Zulagen: bis zu 540 EUR Grundzulage im Jahr, bis zu 300 EUR je Kind und einmalig 200 EUR Berufseinsteigerbonus für alle, die vor dem 25. Geburtstag abschließen. Eine Familie mit zwei Kindern kommt so auf bis zu 1.140 EUR Zulage pro Jahr, wenn beide Elternteile förderberechtigt sind, entsprechend mehr.

Der zweite Baustein ist die steuerliche Förderung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung). Höhere Einzahlungen als 1.800 EUR im Jahr sind möglich, erhöhen die Zulage aber nicht und werden auch steuerlich nicht gefördert. Ihre Erträge innerhalb des Vertrages bleiben in der Ansparphase steuerfrei.

Wie viel Förderung Sie persönlich erhalten und welche Lösung zu Ihrer Lebenssituation passt, hängt von Einkommen, Alter und Familiensituation ab. Einen Überblick über alle geförderten Wege der privaten Altersvorsorge bei der Bayerischen, von der Rentenversicherung über die Basisrente Blue Invest bis zur betrieblichen Altersvorsorge, finden Sie auf unserer Seite zur privaten Altersvorsorge.

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