Wenn sich jemand versichert, erwartet er im Schadensfall Unterstützung, meistens in finanzieller Form. Doch auch die Versicherung hat in diesem Vertragsverhältnis Sicherheitsvorkehrungen. Verstößt ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig gegen seine Pflichten und verursacht dadurch einen Schaden, hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, einen Teil der Zahlung zurückzuhalten. Ein typisches Beispiel ist ein Autofahrer, der unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht. In solchen Fällen kann die Versicherung bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Diesen Vorgang der Rückforderung bezeichnet man als Regress.