Die Rentengarantiezeit ist ein wichtiger Bestandteil vieler privater Rentenversicherungen. Sie stellt sicher, dass die Rente auch dann weitergezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer kurz nach dem Rentenbeginn verstirbt. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Die Rentengarantiezeit definiert einen festgelegten Zeitraum, für den die Rente nach Vertragsbeginn mindestens ausgezahlt wird. Nehmen wir an, die Rentengarantiezeit in einem Vertrag ist auf zehn Jahre festgelegt. Sollte der Versicherungsnehmer bereits ein Jahr nach Rentenbeginn sterben, würden aufgrund der Rentengarantiezeit seine Erben oder festgelegte Bezugsberechtigte die Rente für die verbleibenden neun Jahre weiterhin erhalten.