Der Rückkaufswert in der Lebensversicherung ist ein zentraler Begriff, den jeder Versicherte kennen sollte. Es handelt sich hierbei um den Betrag, den der Versicherungsnehmer erhält, falls er sich entscheidet, seinen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Schon nach dem ersten oder zweiten Versicherungsjahr kann eine Lebensversicherung einen solchen Rückkaufswert aufweisen. In den Anfangsjahren ist dieser Wert jedoch meistens geringer als die Summe der bis dato eingezahlten Beiträge.

Doch warum ist das so? Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung teilt sich der Beitrag in verschiedene Anteile auf: den Sparanteil, den Risikoanteil und den Kostenanteil. Während der Sparanteil für die Bildung der vereinbarten Versicherungssumme zuständig ist, dient der Risikoanteil der Absicherung, beispielsweise im Falle des Todes des Versicherten. Der Kostenanteil deckt sowohl Abschluss- als auch Verwaltungskosten ab. Der Rückkaufswert in der Lebensversicherung setzt sich hauptsächlich aus der Prämienreserve zusammen, die durch Ansparung des Sparanteils gebildet wird. Allerdings kann von diesem Wert noch ein vertraglich vereinbarter Rückkaufsabzug vorgenommen werden. Mit steigender Laufzeit des Vertrages verbessert sich das Verhältnis des Rückkaufswertes zu den geleisteten Beiträgen.

Bevor Versicherungsnehmer jedoch über eine Kündigung nachdenken, sollten sie sich unbedingt beraten lassen. Alternativen, wie etwa das Aussetzen der Beiträge, könnten in vielen Fällen sinnvoller sein.