Ratgeber
Auslandskrankenversicherung für Studenten
Tipps zur Auslands-Krankenversicherung auf Reisen: Was Studierende bei Kurztrip, Studienreise oder Auslandssemester beachten sollten.
Kurz zusammengefasst
- Die gesetzliche Krankenversicherung schützt im Ausland nur eingeschränkt: Innerhalb der EU und einiger weiterer Staaten gelten über die Europäische Krankenversicherungskarte die Regelungen des jeweiligen Landes; in den meisten Ländern außerhalb Europas besteht gar kein Leistungsanspruch.
- Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Versorgungslücke: Sie übernimmt je nach Tarif unter anderem Behandlungskosten sowie einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport; Letzteren zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch grundsätzlich nicht.
- Ihre deutsche Krankenversicherung bleibt im Auslandssemester in der Regel bestehen: Voraussetzung ist, dass Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bleiben und im Gastland keine Versicherungspflicht entsteht, etwa durch eine Erwerbstätigkeit.
- Prüfen Sie vor der Abreise Reiseland, Laufzeit und Leistungsumfang: Besonders wichtig ist die maximal versicherte Dauer je Reise, denn ein Auslandssemester dauert meist länger als ein üblicher Urlaub.
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, genießt auch im Ausland einen gewissen Versicherungsschutz, allerdings nicht überall und zum Teil in begrenztem Umfang.
Innerhalb der EU: Versicherungsschutz mit Einschränkungen
Reisen Studierende in ein Mitgliedsland der Europäischen Union, können sie sich über die Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) behandeln lassen. Diese befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. Die Karte gilt zusätzlich in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich (Quelle: Krankenkassen.Deutschland, Stand 09/2026).
Die EHIC ermöglicht die medizinisch notwendige Behandlung bei Ärzten und in Krankenhäusern, die an das jeweilige staatliche Gesundheitssystem angeschlossen sind. Der Umfang richtet sich dabei immer nach den Vorschriften des Reiselandes. Das bedeutet:
- Die Leistungen können geringer ausfallen als in Deutschland.
- Landesübliche Zuzahlungen müssen häufig selbst übernommen werden.
- Behandlungen bei Privatärzten oder in Privatkliniken werden nicht erstattet.
- Nicht jede Behandlung oder jedes Medikament ist automatisch versichert.
Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Karte keine Reiseversicherung ersetzt: Weder private Gesundheitsleistungen noch die Kosten für den Rücktransport in das Heimatland sind abgedeckt.
Das gilt in anderen Ländern wie Tunesien und Mazedonien
Mit den Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen (Quelle: DVKA, Stand 09/2026), die EHIC gilt dort aber nicht. Wer dorthin reist, beantragt vor der Abreise bei seiner Krankenkasse einen Auslandskrankenschein. Dieser wird vor Ort bei der zuständigen Sozialversicherung in einen Behandlungsschein umgetauscht. Auch hier gelten die Leistungen des jeweiligen Landes, nicht der deutsche Standard.
Außerhalb Europas endet der Schutz häufig
Wer für ein Auslandssemester oder eine Reise nach USA, Kanada, Australien, Japan oder Thailand reist, kann sich auf die gesetzliche Krankenversicherung meist nicht verlassen. In diesen Staaten besteht in der Regel kein Leistungsanspruch; Behandlungskosten tragen Studierende dann selbst. In Ländern mit hohen Gesundheitskosten kommt bei einem Krankenhausaufenthalt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Ein Rücktransport nach Deutschland ist zudem unabhängig vom Reiseland ausgeschlossen.
Überblick: Wo die gesetzliche Krankenversicherung greift
| Region | Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung | Was nicht abgedeckt ist |
|---|---|---|
| EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien | Medizinisch notwendige Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem, Nachweis über die EHIC auf der Gesundheitskarte | Landesübliche Zuzahlungen, Privatärzte und Privatkliniken, Krankenrücktransport |
| Türkei, Tunesien, Bosnien und Herzegowina | Behandlung nach dem jeweiligen Sozialversicherungsabkommen, Nachweis über den Auslandskrankenschein der Krankenkasse | Landesübliche Zuzahlungen, private Anbieter, Krankenrücktransport |
| Alle übrigen Staaten, etwa USA, Kanada, Australien, Japan, Thailand | In der Regel kein Leistungsanspruch | Sämtliche Behandlungskosten und der Krankenrücktransport |
(Stand: 09/2023)
Bleibt die deutsche Krankenversicherung im Auslandssemester bestehen?
Diese Frage stellt sich vor jedem längeren Aufenthalt. Nach Auskunft der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) bleibt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland grundsätzlich bestehen, solange Sie an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind und im Gastland keine vorrangige Versicherungspflicht entsteht. Letztere entsteht vor allem dann, wenn Sie im Ausland erwerbstätig werden.
Das gilt auch, wenn Sie das gesamte Studium im Ausland absolvieren. Welche Versicherungsart für Sie infrage kommt, klären Sie am besten frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse. Wichtig zu wissen: Ein fortbestehender Schutz in Deutschland bedeutet nicht, dass im Gastland automatisch alle Kosten übernommen werden. Maßgeblich bleibt, welche Leistungen das jeweilige Land vorsieht.
So können Studierende ihre Versorgungslücke schließen
Wer im Ausland krank wird oder einen Unfall hat, braucht oft schnell medizinische Hilfe. Genau für diese Fälle gibt es die Reisekrankenversicherung beziehungsweise Auslandskrankenversicherung. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen während einer versicherten Auslandsreise, insbesondere dort, wo die gesetzliche Krankenversicherung keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbringt.
Wann greift eine Auslandskrankenversicherung?
Die Reisekrankenversicherung greift, wenn während einer versicherten Reise unerwartet eine Krankheit auftritt oder Sie einen Unfall erleiden und deshalb medizinisch behandelt werden müssen. Der Versicherungsfall beginnt mit der medizinisch notwendigen Heilbehandlung.
Versichert sind beispielsweise:
- eine plötzliche Erkrankung während des Urlaubs oder Auslandssemesters,
- ein Unfall mit notwendiger ärztlicher Behandlung,
- ein stationärer Krankenhausaufenthalt,
- eine akute Zahnbehandlung oder eine notwendige Reparatur vorhandenen Zahnersatzes sowie
- eine unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, sofern die Behandlung vor Reisebeginn nicht absehbar war.
Nicht versichert sind dagegen Behandlungen, die bereits vor Reisebeginn geplant waren oder wegen einer bekannten Erkrankung von Anfang an im Ausland durchgeführt werden sollten.
Welche Leistungen übernimmt die Reisekrankenversicherung?
Je nach Tarif übernimmt die Reisekrankenversicherung unter anderem die Kosten für: ambulante ärztliche Behandlungen, stationäre Krankenhausaufenthalte, Operationen, ärztlich verordnete Medikamente sowie Heil- und Verbandmittel, medizinisch notwendige Hilfsmittel im tariflich vereinbarten Umfang, notwendige Zahnbehandlungen sowie provisorischen Zahnersatz, Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall oder Krankheit bis zum vereinbarten Betrag sowie einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport nach Deutschland.
Warum ist der Krankenrücktransport so wichtig?
Der Krankenrücktransport ist eine der wichtigsten Leistungen einer Reisekrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt diesen nicht.
Macht eine Erkrankung oder ein Unfall einen Rücktransport nach Deutschland medizinisch sinnvoll und vertretbar, übernimmt die Reisekrankenversicherung die entstehenden Kosten. Das kann auch für Rettungsflüge mit einem Ambulanzflugzeug gelten, wenn diese ärztlich erforderlich sind. Voraussetzung ist, dass die Reisekrankenversicherung bereits vor Reisebeginn abgeschlossen wurde.
Diese Punkte sollten Sie vor der Abreise prüfen
Ein Auslandssemester will gut vorbereitet sein. Neben der Wahl der Hochschule, der Unterkunft und der Finanzierung sollten Sie auch Ihren Krankenversicherungsschutz rechtzeitig überprüfen. Mit dieser Checkliste behalten Sie die wichtigsten Punkte im Blick.
Sind Sie im Zielland versichert?
- Nicht jede Auslandskrankenversicherung gilt automatisch weltweit oder für jedes Reiseland.
Prüfen Sie deshalb, ob in Ihrem Gastland der Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Z.B für die USA und Kanada gelten bei vielen Anbietern gesonderte Regelungen. - Passt die versicherte Reisedauer zu Ihrem Aufenthalt?
Ein Auslandssemester dauert häufig mehrere Monate. Reisekrankenversicherungen sind häufig auf eine bestimmte Reisedauer begrenzt. Studierende sollten daher vor einem Auslandssemester oder Studienaufenthalt im Ausland prüfen, ob der Versicherungsschutz die gesamte Aufenthaltsdauer abdeckt. - Sind ambulante und stationäre Behandlungen abgesichert?
Ob Arztbesuch wegen einer Grippe oder Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall: Die Versicherung sollte die Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen übernehmen. - Werden Kosten für Medikamente und notwendige Behandlungen übernommen?
Benötigen Sie während Ihres Aufenthalts verschriebene Medikamente oder eine medizinische Behandlung, sollte auch hierfür Versicherungsschutz bestehen. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, denn Sie benötigen sie später für die Abrechnung. - Ist ein Krankenrücktransport mitversichert?
Gerade bei längeren Auslandsaufenthalten gehört ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport zu den wichtigsten Leistungen einer Auslandskrankenversicherung. - Benötigt Ihre Hochschule einen Versicherungsnachweis?
Viele Universitäten und Gastländer verlangen bereits vor Studienbeginn einen Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die jeweiligen Anforderungen, damit einer Einschreibung oder einem Visum nichts im Wege steht. Hilfreich ist ein Nachweis in englischer Sprache oder in der Landessprache.
Tipp: Erledigen Sie diese Punkte am besten einige Wochen vor der Abreise. So bleibt genügend Zeit, fehlende Unterlagen zu besorgen oder den Versicherungsschutz bei Bedarf anzupassen.
Mehrmals im Jahr unterwegs? Dann kann sich eine Jahresreiseversicherung lohnen
Viele Studierende verreisen mehrmals im Jahr: Semesterferien, Wochenendtrips, Praktika oder Besuche bei Freunden im Ausland. Für alle, die regelmäßig unterwegs sind, kann eine Jahresreiseversicherung eine praktische Alternative zu mehreren Einzelversicherungen sein. Je nach Tarif sind damit alle privaten Reisen innerhalb eines Jahres abgesichert.
Im Notfall richtig handeln
Kommt es während einer Reise oder eines Auslandssemesters zu einem medizinischen Notfall, sollten Sie zunächst den örtlichen Rettungsdienst verständigen. Informieren Sie anschließend möglichst früh den Notfallservice Ihrer Reisekrankenversicherung.
Dieser kann z.B. geeignete Ärzte oder Krankenhäuser vermitteln, bei organisatorischen Fragen helfen und bei Bedarf einen Krankenrücktransport organisieren. Die konkreten Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Anbieter und Tarif. Bewahren Sie die Notfallnummer und Ihre Versicherungsunterlagen deshalb griffbereit auf, digital und in Papierform.