Betrugsmaschen erkennen: Das sollten Neu-Studenten für die Wohnungssuche und über Studentenrabatte wissen!

Traditionell beginnt am 1. Oktober das Wintersemester an den Universitäten in Deutschland. Dann werden wieder (zehn-)tausende Erstsemester an ihren neuen Studienort ziehen und Orientierung in der neuen Heimat suchen. 

Damit den angehenden Akademikern der Einstieg an der Alma Mater (also der neuen Universität) nicht nur studientechnisch gelingt, haben wir uns mal die üblichen Stolperfallen in Form von besonders verbreiteten Nepper-, Schlepper- und Bauernfänger-Angeboten für unerfahrene Neustudenten angesehen. Denn zum Studienbeginn muss man einiges wissen – unter anderem auch, wie man fiesen Studenten-Betrügern ein Schnippchen schlägt. 

Kurz: Wir zeigen, wie man unseriöse und gefälschte Wohnungsangebote erkennt. Und wir erklären, wann (und ob) sich besondere Studentenangebote und Rabatte wirklich lohnen.

Unseriöse Wohnungsangebote und Betrug erkennen

Leider nutzen viele Kriminelle die eigentlich praktischen Online-Wohnungsportale, um mit Fake-Immobilienanzeigen Geld zu machen. Besonders beliebte Studentenstädte (sowie die vier deutschen Millionenstädte) sind von diesem Problem am stärksten betroffen. Denn hier sind die Mieten wegen des umkämpften Wohnungsmarktes und der häufigeren Ein- und Auszüge in der Regel am höchsten – und die gemeinen Fake-Angebote damit am lukrativsten.

Folgende Kriterien können ein Indiz für ein unseriöses Wohnungsangebot sein, vor dem man sich als studentischer Wohnungssuchender in Acht nehmen sollte:

Finger weg bei der Sudenten-Wohnungs-Suche #1: Ein überdurchschnittlich tiefer Preis

Ein 30 qm WG-Zimmer oder sogar eine Einzimmerwohnung in München für schlappe 250 Euro? Das klingt zwar fantastisch, ist aber kaum realistisch. Wenn der Preis so heiß ist, liegt ein unseriöses Angebot nahe. Glaubhafte Angebote in dieser Größe liegen in der bayerischen Landeshauptstadt nämlich bei unglaublichen 29 Euro pro Quadratmeter - sagt zumindest der Mietspiegel. Diesen kann man natürlich für jede andere Stadt ebenso zu Rate ziehen. Der Mietspiegel orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete und liefert so einen wahrheitsgetreuen Durchschnittswert für erwartbare Mietkosten.

Für die Wohnungssuche heißt das: Wenn der Mietpreis pro Quadratmeter signifikant tiefer ist als im Mietspiegel der Stadt angegeben, gilt äußerste Vorsicht. Besonders wenn das Appartement noch die erste Immobilie am Platz sein soll – also beispielsweise direkt am Marktplatz liegt oder sich (angeblich) in einer schicken Villa befindet.

Finger weg bei der Wohnungssuche #2: „Chaos Grande“ in der Wohnungsanzeige

Wenn im Inserat zur Wohnung totales Wirrwarr herrscht, sollte es ebenfalls „Obacht!“ heißen. Häufig geben sich Betrüger nämlich nicht viel Mühe, wenn sie ihre zahlreichen unseriösen Inserate auf die Wohnungsportale stellen. Stattdessen kopieren sie das Beste aus verschiedensten Anzeigen zusammen – und das merkt man dann schnell. Zum Beispiel daran, dass zwischen einem „Du“ und „Sie“ in der Anrede gesprungen wird oder man um eine Kontaktaufnahme via Telefon gebeten wird, die Nummer jedoch nicht hinterlegt ist. Manchmal ist auch von einer Einzimmerwohnung die Rede, aber im Text taucht das Wort „WG“ auf. Dasselbe gilt für eine Diskrepanz zwischen Bild und Text: Wenn hier etwas nicht zusammenpasst, ist der Nepp meist klar erkennbar. Etwa dann, wenn man vom Berliner oder Tübinger Balkon der Wohngemeinschaft einen Strand mit Palmen sieht. Solche Anzeigen gibt es, kein Scherz!

Sind die Bilder zudem schöner als jeder Traum, hilft die Google-Suche für Bilder. Die kann manchmal zeigen, ob die Wohnung oder das WG-Zimmer mit den Mitbewohnern tatsächlich in München – oder doch eher ganz woanders, vielleicht gar in einem Immobilienkatalog – steht. Dafür sollte man das verführerische Wohnungsbild einfach „screenshotten“ und per Drag&Drop auf das Foto-Symbol in der Suche ziehen.

Klingt zu kompliziert? Ist man sich über eine Anzeige im Unklaren, kann man auch einfach einen Textausschnitt kopieren und durch Google jagen: Tauchen mehrere (unterschiedliche) Anzeigen mit identischem Wortlaut auf, ist leider Vorsicht geboten.

Finger weg bei der Sudenten-Wohnungs-Suche #3: Betrug durch Vorauszahlung oder Nachnahmegebühr

Sucht man eine Wohnung, ist es wichtig, niemals einfach „blind“ Geld zu überweisen oder über einen Dienst wie Western Union zu schicken. Ein beliebter Trick von falschen Vermietern auf dem Wohnungsmarkt ist nämlich, einen (temporären) Aufenthalt im Ausland vorzugaukeln. Trotzdem soll natürlich alles schnell gehen – das läge ja vor allem im Interesse des Mieters. 
Klingt irgendwie vertraut? Dann auf jeden Fall Finger weg! Denn was nett klingt, ist leider meist nicht nett gemeint. 

Denn der bei Ganoven beliebte Scam geht so: Weil der freundliche Wohnungsbesitzer unglücklicherweise gerade verreist ist, kann er leider nicht persönlich zur Besichtigung vorbeischauen – würde sich aber freuen, ausgerechnet seinem Opfer die Wohnung auch ohne persönliches Treffen zu überlassen. Dann verspricht er, den Schlüssel zur Wohnungsbesichtigung etwa per Post zu schicken oder durch einen Dritten auszuhändigen. Dafür solle man aber bereits eine Kaution zahlen, also in Vorkasse gehen. Schließlich wolle sich der Besitzer der Wohnung auch nur ein wenig absichern. Naja… geht man als wohnungssuchender Neu-Großstädter auf das total entgegenkommende Angebot des unbekannten Vermieters ein, ist die Kohle meist leider futsch. Eine Wohnung gibt’s aber eher nicht.

Gut zu wissen:

Ein seriöser Vermieter will immer selbst oder durch einen professionellen Makler wissen, wer in seine Immobilie einzieht. Es ist schließlich sein Eigentum und er will, dass damit pfleglich umgegangen wird. Nur ein betrügerischer Hauseigentümer wird alles durchwinken und nicht mindestens bei einem kleinen Smalltalk oder Handschlag überprüfen (lassen), wer der Interessent ist.

Merke: Man sollte niemals zahlen, bevor man die angebotene Wohnung eigenständig betreten, besichtigt und einen Vertrag unterschrieben hat. Kaution und Monatsmiete werden nämlich immer erst mit der trockenen Unterschrift auf dem Mietvertrag fällig! Das gilt übrigens auch dann, wenn der Wohnungsschlüssel per Nachnahme zugestellt wird und beim Postboten eine Gebühr entrichtet werden soll. Denn nur, weil der echte Postbote klingelt, muss der überbrachte Schlüssel nicht zur angepriesenen Wohnung passen.

Eine neue Masche von Wohnungsbetrügern und angeblichen Maklern ist inzwischen auch das Anbieten von virtuellen Besichtigungen: Der im Ausland weilende, falsche Vermieter kann nicht kommen, hat aber ein passendes Video der (möblierten) Wohnung parat oder lässt einen Mittler mit Live-Kamera durch die Wohnung zur Online-Besichtigung laufen. Das Problem: Das gezeigte Video kann im Grunde alles und nichts an Wohnungen überall auf der Welt zeigen. Nur eben nicht die vermeintliche Wohnung in Berlin-Friedrichshain, München-Maxvorstadt oder Hamburg-Eimsbüttel. Auch hier gilt deshalb: Fernhalten und Inserat melden!

Zweifelt man am verführerischen Angebot im Immobilienportal, lässt sich die vermeintliche Abzocke auch über einen Blick in Google Maps aufklären – wie ein echtes Betrugsbeispiel aus dem neueren Berliner Vermietungswahnsinn zeigt: Die Betrüger nutzen eine Lücke in einer bestehenden Häuserreihe und „erfanden“ einfach eine nicht existierende Mietwohnung.

Finger weg bei der Sudenten-Wohnungs-Suche #4: Vermietende wollen Personalausweis, Reisepass und andere private Daten

Private Daten sind ein beliebtes „Diebesgut“ bei Wohnungsbetrügern. Es geht also nicht immer nur ums liebe (Miet-)Geld! Denn mit professionellen Kopien von Reisepass oder Personalausweis lässt sich heute ebenso viel Schindluder treiben. Zur Verifikation der eigenen Daten sollten persönlichen Dokumente niemals vorab (!) versendet werden. Dafür ist Zeit, wenn die Wohnung besichtigt oder der Mietvertrag unterschrieben wird. Andernfalls gibt es nachher noch einem zweiten Amazon-Account mit Ihrer Identität – und plötzlich trudeln seltsame Rechnungen ein. Nicht nur ärgerlich, sondern oft auch ziemlich teuer.

Merke: Bevor es zu einem Besichtigungstermin kommt, darf der Eigentümer nur Daten vom Mietinteressenten erheben, die für die Besichtigung relevant sind. Man kann daher vorab Namen, Anschrift und sogar Geburtsdatum mitteilen – wenn das unbedingt gewünscht sein sollte. Mehr aber bitte nicht.

In der Unistadt: Der Studentenrabatt klingt verlockend? Lieber das Studentenangebot kurz prüfen!

Studentenrabatte sind eine feine Sache – vor allem für die Studierenden selbst. Da gibt es keinen Zweifel. So ist beispielsweise oft das Ticket für den Nahverkehr deutlich billiger, und Besitzer eines Studentenausweises kommen günstiger ins Kino oder Theater. Dazu ist auch das Office-Paket eines „winzigen“ amerikanischen Softwareherstellers (Achtung, hier versteckt sich ein Wortwitz!) für die meisten Studenten mithilfe der Immatrikulation ebenfalls für ein Jahr kostenlos – ein guter Deal für die ersten Referate, Hausarbeiten oder Berechnungen in Excel. 

Bedauerlicherweise ist aber auch hier nicht alles Gold, was glänzt. Gerade anfänglich oft noch etwas „unbedarften“ Erstsemestern kann es darum passieren, dass man sich von einem vermeintlich guten Studenten-Deal in die Irre führen lässt. Unser Autor spricht hier übrigens aus Erfahrung!

Das ist dann zwar meist kein Betrug, aber trotzdem im Zweifel eine unschöne Erfahrung. Wir sagen darum, worauf geachtet werden sollte. Denn manchmal gibt sich ein Verkäufer nur die Ehre der besonderen Kondition, um neue studentische Kundschaft zu akquirieren – oder sogar zu übervorteilen.

Studentenrabatt auf Technik: Lohnt sich oft nicht

Besonders bei speziellen Handyverträgen, Rabattaktionen für Notebooks oder anderem, deutlich unter Preis angebotenem technischen Equipment sollte nachgerechnet werden – am besten in Form eines schnellen Online-Preisvergleichs. Denn häufig sind die studentischen Rabatte für Geräte ausgelegt, die bereits ein wenig älter sind – und die der Hersteller deshalb noch loswerden will.

Kostenloses Monatsabo: Endet gerne im teuren Jahresabo

Verlängert sich das Abonnement automatisch? Nachhaken, nachfragen und Kleingedrucktes lesen gilt hier in jedem Fall. Besonders für kurze, einmonatige Zeitschriften-Abos, die gerne vor Universitätsbibliotheken angepriesen werden. Meist gibt es noch ein Goodie obendrauf, also etwas zum Knabbern, Stifte oder was zu Trinken. 

Das klingt zwar verlockend, ist es aber nicht unbedingt: Wer nicht aufpasst, hat ratzfatz ein teures, ungewolltes Abo mit hohen Kosten am Hals. Denn kündigen geht oft erst nach der zweiten Woche – und maximal bis zur vierten Woche. Also nur in der Dritten. 

Unser Tipp: Sich nur zu einem Probeabo bequatschen lassen. Gerade dann nicht, wenn man ohnehin nicht vorhatte, die entsprechende Zeitschrift regelmäßig zu lesen. Zudem liegen die meisten (interessanten) Zeitungen und Magazine sowieso in jeder Bibliothek kostenlos aus. In den Uni-Bibs gibt es dafür sogar extra eine eigene Zeitungsecke.

Cocktails als Studentenangebot: Oft nur halb so toll

Ein Nebenjob in der Gastronomie gehört nicht nur zu den meistgewählten Nebentätigkeiten unter Studenten. Der Platz in einer Bar oder Kneipe ist sicher – neben dem Platz in der Vorlesung – auch einer der beliebtesten Aufenthaltsorte vieler Jung-Akademiker. 

Die studentischen Hotspots verstärken darum Nachfrage durch Angebot, indem sie zu bestimmten Zeiten oft spezielle Billig-Angebote für Hochschüler anbieten. Cocktails gibt es dann gerne zum halben Preis – wobei dann aber leider am Alkohol gespart wird. Qualitativ wie quantitativ.

Und was lernen wir daraus? Schnäppchenjagen als Student hat so seine Tücken, ist aber möglich!

Auch wenn die meisten Studententarife durchaus ein Gewinn sein können, dienen nicht alle Vergünstigungen auch wirklich dem Studiosus. Wer aber mit aufgeklärtem Geist dabei ist, dem droht eigentlich auch hier kein Schaden. 

Das Studium kann so also sein, was es sein soll: Die wohl schönste und mitunter spannendste Zeit im Leben!