Brauche ich eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung gehört in Deutschland neben der Privaten Haftpflicht- und der Kfz-Versicherung zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen. Sie springt bei bestimmten Schäden ein und bietet finanziellen Schutz für Ihre Wohnungseinrichtung und für Wertsachen.

Vor allem junge Menschen sind sich allerdings oft unsicher, ob und ab wann der Vertragsabschluss sinnvoll ist. Schließlich sind das 90-Zentimeter-Bett, die Kommode vom Flohmarkt in den meisten Fällen nicht ganz so viel wert.

Dass der Wert der Einrichtung allerdings nicht unbedingt im mittleren fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen muss, um von einer Hausratversicherung zu profitieren, ahnen viele nicht. Kommt die gesamte Einrichtung bei einem Brand, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasseraustritt zu Schaden, kann das schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Auch dann, wenn die Gegenstände einzeln genommen vielleicht keinen hohen Wert haben.

Aber wer braucht sie denn nun, die Hausratversicherung – und in welchen Fällen zahlt sie? Wir haben wichtige Fakten für Sie zusammengefasst. Hier erfahren Sie, wann Sie sich absichern sollten und wie Sie die Versicherungssumme für Ihren Hausrat richtig kalkulieren.

Lohnt sich eine Hausratversicherung für mich?

Es gibt viele Situationen, in denen eine Hausratversicherung sinnvoll sein kann: zum Beispiel, wenn Sie das erste Mal in eine eigene Wohnung ziehen oder sich neu eingerichtet haben.

Denn eine Hausratversicherung lohnt sich oft nicht nur, wenn Sie wertvolle Einrichtungsgegenstände oder Wertsachen besitzen. Es geht um die Gesamtheit Ihres Hausrats – inklusive Kleidung und Bargeld. Stellen Sie sich vor, all dies wird bei einem Brand oder einem Leitungswasserschaden vollständig zerstört. Das kann schnell teuer werden. Von dem emotionalen Wert ganz abgesehen.

Was ist über die Hausratversicherung abgesichert?

Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung alles ab, was sich in Ihrer Wohnung befindet – und nicht fest verbaut ist. Der konkrete Versicherungsschutz hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Die folgende Faustregel fasst es gut zusammen:

Was sich bei einem Umzug mitnehmen lässt, kann man über die Hausratversicherung absichern.

Über die Hausratversicherung sind bei vielen Policen auch Gegenstände auf Terrassen, Anbauten, in Kellern etc. versichert.

Standardmäßig sind in den üblichen Grundtarifen z.B. die folgenden Gegenstände versichert: Möbel, Teppiche, elektronische Geräte, Haushaltsgeräte, Kleidung, Bücher und Wertsachen bis zu einer bestimmten Grenze.

Bei vielen Versicherern erhalten Sie zudem eine Leistung, wenn Gegenstände aus Ihrem Auto gestohlen werden. Hier lohnt es sich, die jeweiligen Tarife zu vergleichen. Auch der Diebstahl eines Fahrrads kann je nach Ausgestaltung des Tarifs mitversichert sein. Häufig ist es möglich, den Versicherungsschutz für Fahrrad oder E-Bike über einen zusätzlichen Baustein zu vereinbaren.

Wann leistet eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung leistet, wenn Ihr Hausrat z.B. bei einem Brand, Blitzschlag, Leitungswasserschaden, Einbruchdiebstahl oder Sturm beschädigt wird oder bei einem Einbruch gestohlen wird. Auch der Schutz bei Überspannungsschäden ist in der Regel enthalten.

Je nach Versicherer und Tarif können zudem viele weitere Schäden versichert sein. Beispielsweise Schäden an Daten aus dem Internet oder Schäden durch Phishing. Bargeld und Wertsachen sind häufig bis zu einer bestimmten Grenze versichert. Auch hier lohnt sich ein Vergleich der jeweiligen Tarife. Bei vielen Versicherern können Sie den Versicherungsschutz durch optionale Bausteine erweitern und so auf Ihren individuellen Bedarf abstimmen.

Bei der Bayerischen können Sie zum Beispiel eine Absicherung bei Naturgefahren hinzufügen. Dann erhalten Sie eine Leistung, wenn Ihr Hab und Gut z.B. bei Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau oder Schneedruck zu Schaden kommt.

Wie das in den einzelnen Fällen genau aussehen kann, zeigen Ihnen die folgenden Beispiele:

1. Hausratversicherung bei Feuerschäden

Frau Krüger hat sich erst vor kurzem neu eingerichtet und dafür mehrere Elektrogeräte gekauft. Einige Wochen nach dem Einkauf tobt ein heftiges Gewitter über Frau Krügers Wohnort. Nach einem Blitzeinschlag ganz in der Nähe zeigen Fernseher und Computer nur noch ein schwarzes Bild. Ein Blitzschlag hat die neuen Elektrogeräte unbrauchbar gemacht. Oder anders ausgedrückt: Es kam zu einem Überspannungsschaden.

Der entstandene Schaden für Frau Krüger belief sich auf satte 2.000 Euro – für die sie ohne die Absicherung durch eine Hausratversicherung selbst hätte aufkommen müssen.

Oft sind über die Hausratsversicherung auch folgende Gefahren versichert:

  • Feuerschäden nach Brand
  • Schäden durch Explosionen

2. Hausratversicherung bei Wasserschäden

Frau Krügers Nachbarn – nennen wir sie Thomas und Claudia Müller – schlafen schon seit Jahren ihrem Wasserbett. Doch als das Paar eines Tages nach Hause kommt, werden sie von einer großen Wasserpfütze im Schlafzimmer begrüßt.

Der Grund: Das Wasserbett ist ausgelaufen und hat das Holz an Bett und Nachtschrank völlig durchgeweicht. Selbst nach dem Trocknen macht der Wasserschaden die Möbel unbrauchbar, sodass der entstandene Schaden bei über 3.500 Euro liegt.

Neben den gewöhnlichen Schadensfällen, die im Alltag so drohen, kann besonders eine Versicherungsklausel gegen Wasserschäden gute Dienste leisten. Denn die greift häufig nämlich auch bei vielen anderen Wasserschäden, etwa durch…

  • Ausgelaufene Aquarien
  • Leckende Fußbodenheizungen
  • Undichte Schwimm- und Saunabecken
  • Defekte Zimmerbrunnen und Wassersäulen
  • Leitungswasser

3. Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl: Plötzlich „Rad-los“?

Der Sohn der Müllers heißt in unserem Beispiel Peter. Er stellt sein Fahrrad wie jeden Tag verschlossen vor dem Haus ab. Als er am nächsten Tag zur Schule fahren will, ist das Fahrrad jedoch spurlos verschwunden; es wurde gestohlen. Jegliche Versuche, das Fahrrad wieder zu bekommen, scheitern.

Zum Glück hat die Familie eine Hausratversicherung, die auch Fahrraddiebstahl abdeckt. Somit wird ihnen auch dieser Schaden in Höhe von 450 EUR erstattet – viel Geld für Familie Müller.

Eine Hausratversicherung schützt Sie auch vor weiteren Verbrechen, die zu Ungunsten Ihres Hausrats passieren:

  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Raub oder der Versuch einer solchen Tat

Unsere Fallbeispiele zeigen: Auch in den eigenen vier Wänden sind Sie (und Ihr Hausrat) nicht immer vor potenziellen Gefahren sicher. Die Hausratversicherung kann Ihnen aber einige Sorgen und finanzielle Lasten ersparen, sollte es zu einem Schaden kommen.

In welcher Höhe leistet die Hausratversicherung?

Grundsätzlich ersetzt die Versicherung den Schaden zum Neuwert. Auch wenn die Kommode schon einige Jahre alt ist, erhält man also im Schadensfall den Betrag, der für den Neukauf eines gleichwertigen Möbelstücks ausreichen sollte.

Auch weitere Kosten, die durch den Schadensfall verursacht werden, sind mitversichert. Dazu zählt zum Beispiel eine Hotelübernachtung sowie in manchen Fällen auch die psychologische Betreuung nach einem Einbruch, Raub oder Brand. Wertsachen wie Schmuck oder Kunstgegenstände sind in der Regel bis zu einer bestimmten Obergrenze versichert.

Ein neuer Lebensabschnitt steht an? Nutzen Sie die Chance!

Klar, wir wissen, dass Versicherungen kein besonders romantisches Thema sind. Doch wer plant, in absehbarer Zeit zusammenzuziehen, sollte die Gunst der Stunde auch für einen kleinen Versicherungscheck nutzen. Denn vor allem in dieser Situation können bereits bestehende Versicherungsverträge relativ schnell, einfach und unkompliziert zusammengelegt werden.
 

Wann ist etwas nicht über die Hausratversicherung versichert?

Grundsätzlich sind in einer Hausratversicherung viele Gefahren wie z.B. Leitungswasserschäden oder Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert. Diese Schadenereignisse sind oft klar definiert.

Grobe Fahrlässigkeit, also Schäden, die durch unvorsichtiges oder leichtsinniges Handeln entstehen, können je nach Tarif versichert sein oder auch nicht. Immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind aber beispielsweise Schäden an Hausratgegenständen, die absichtlich von dem Versicherungsnehmer oder der -nehmerin herbeigeführt wurden.

Hausratversicherung als zwingende Miet-Voraussetzung?

Mieter sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Steht eine solche Klausel im Mietvertrag, ist sie in der Regel unwirksam. Trotzdem ist der Abschluss einer Hausratversicherung häufig eine gute Entscheidung.

Versicherungssumme für die Hausratversicherung berechnen

Sie haben sich für eine Hausratversicherung entschieden? Sehr gut, vor dem Abschluss ist es jedoch wichtig, die Versicherungssumme passend festzulegen. Diese hängt auch von der Wohnfläche ab. Die Versicherungssumme lässt sich pauschal pro Quadratmeter berechnen. Dabei sollten Sie mindestens 650 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche einkalkulieren – jedenfalls als grober Richtwert.

Wichtig: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Ein günstigerer Monatsbeitrag bringt wenig, wenn Sie im Fall eines Schadens nur einen Teil Ihres verlorengegangenen Hausrates erstattet bekommen.

Wie steht es denn nun mit (m)einer Hausratversicherung?

Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung für all diejenigen sinnvoll, die beschädigten oder gestohlenen Hausrat nicht eigenständig ersetzen können oder wollen. Ob man sich für den Ernstfall absichern will, ist natürlich Ihre Entscheidung.

Spätestens nach dem Studium oder bei der ersten eigenen Wohnung ist die Hausratversicherung in der Regel aber sinnvoll. Denn gerade dann kann es teuer werden, wenn im Haushalt etwas kaputt geht oder gestohlen wird.

Tipp:

Der Wert des eigenen Hausrats ändert sich normalerweise über die Jahre. Etwa dann, wenn Sie weitere Wertgegenstände, teurere Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände hinzukommen. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob Ihr Vertrag noch Ihren Bedürfnissen entspricht. So können Sie sichergehen, dass Ihnen der Schaden im Fall der Fälle gänzlich ersetzt wird.